Alter der Firma
91 JahreKapital in CHF
Kein Kapital bekanntAktive Marken
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Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenÜber CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe
- CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe hat den Sitz in Zürich, ist aktiv und im Bereich «Verbände und Vereinigungen» tätig.
- Die Organisation wurde am 29.08.1932 gegründet.
- Am 14.11.2023 wurde der Handelsregistereintrag der Organisation zuletzt geändert. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die gemeldete UID lautet CHE-105.841.616.
- Es sind 37 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: Aither Group AG, Balegra Haustechnik AG, Bentour Reisen AG.
Management (18)
neueste Vorstandsmitglieder
Bernhard Peter Maurer,
Gianluca Joerin,
Roger Oser,
Urs Christoph Bachmann,
Renato Patelli
neuste Zeichnungsberechtigte
Urs Christoph Bachmann,
Nicolina Carlucci,
Daniel Cäsar Staubli,
Andrea Studer,
Dr. Rolf Hartl
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
29.08.1932
Rechtsform
Verein
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.6.900.074-5
UID/MWST
CHE-105.841.616
Branche
Verbände und Vereinigungen
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Im Bereich der obligatorischen Pflichtlagerhaltung verfolgt die CARBURA namentlich folgende privatrechtlichen Zwecke: a) Sie ist eine Selbsthilfeorganisation der Pflichtlagerhalter und hat den Zweck, bestimmte Aufgaben, die ihr von den Pflichtlagerhaltern nach deren gemeinsamen Interessen übertragen werden, durchzuführen. Der Verein kann selber nicht Pflichtlagerhalter sein. b) Sie schützt ihre Mitglieder gegen finanzielle Verluste aus der Pflichtlagerhaltung. Sie führt hierzu besondere Fonds. c) Sie kann sich an Gesellschaften beteiligen, welche die gemeinsame Pflichtlagerhaltung betreiben, für die Pflichtlagerhaltung Tankraum zur Verfügung stellen oder in anderer Weise der Mineralöl-Pflichtlagerhaltung dienen. Solche Gesellschaften müssen einer geeigneten Kontrolle unterstehen. Die CARBURA bezweckt die Wahrnehmung namentlich folgender ihr im Zusammenhang mit der Durchführung der Pflichtlagerhaltung an Mineralölen vom Bund übertragenen öffentlich-rechtlicher Aufgaben: a) Sie erteilt im Auftrag und nach Weisungen des Bundes Generaleinfuhrbewilligungen und überwacht im Hinblick auf die Durchführung der Pflichtlagerhaltung die Einfuhr und die Versteuerung flüssiger Treib- und Brennstoffe. b) Sie überwacht im Auftrag und nach Weisungen des Bundes die Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen. c) Sie führt Bestandesaufnahmen und Erhebungen betreffend die wirtschaftliche Landesversorgung durch im Sinne von Art. 62 Landesversorgungsgesetz (LVG) sowie Art. 9 Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen (Mineralölpflichtlagerverordnung). Die CARBURA bezweckt im Interesse ihrer Mitglieder die Vorbereitung und Durchführung von Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung: a) Sie orientiert die Behörden über den Stand der Versorgung mit flüssigen Treib- und Brennstoffen. b) Sie wirkt bei der Planung und Durchführung von Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung mit. c) In Zeiten gestörter Zufuhr kann sie gemeinsame Vorkehren zur Warenbeschaffung durchführen. Solche Vorkehren sind, falls nicht vom Bund angeordnet, nur für diejenigen Mitglieder verbindlich, die ihnen zugestimmt haben. Diese Vorkehren laufen ausschliesslich auf Rechnung und Gefahr der beteiligten Firmen. Die CARBURA kann bei der Planung und Durchführung von weiteren Aufgaben im Mineralölsektor mitwirken, die im Interesse des Landes liegen, soweit dies im Auftrag oder mit Genehmigung von eidgenössischen Behörden geschieht. Soweit diese Aufgaben nicht mit der wirtschaftlichen Landesversorgung zusammenhängen, steht der Entscheid, ob sie übernommen werden sollen, von Fall zu Fall der CARBURA selber zu. Solche weiteren freiwilligen Aufgaben werden von ihr ausschliesslich auf Rechnung und Gefahr der beteiligten Firmen durchgeführt. Die CARBURA kann mit der Gaswirtschaft Vereinbarungen zur Lagerung von Gasersatzlager durch CARBURA-Mitglieder abschliessen. Die Kosten werden der Gaswirtschaft in Rechnung gestellt. Die CARBURA kann alle Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck des Vereins zusammenhängen oder diesen Zweck fördern. Als flüssige Treib- und Brennstoffe im Sinne dieser Statuten gelten die im Anhang der Mineralölpflichtlagerverordnung genannten Produkte. Der Verein betreibt keine Handelsgeschäfte und bezweckt keinen Gewinn.
Revisionsstelle
Aktive Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
Balmer-Etienne AG | Luzern | 12.09.2022 |
Frühere Revisionsstelle (2)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
KPMG AG | Zürich | 17.10.2014 | 11.09.2022 | |
Ernst & Young AG | Zürich | 27.01.2012 | 16.10.2014 |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- CARBURA, Organizzazione svizzera di scorte obbligatorie per carburanti e combustibili liquidi
- CARBURA, Swiss Organization for Compulsory Stockpiling of Oil Products
- CARBURA, Organisation suisse de stockage obligatoire pour carburants et combustibles liquides
- CARBURA, Schweizerische Zentralstelle für die Einfuhr flüssiger Treib- und Brennstoffe
- "Carbura", Schweiz. Zentralstelle für die Einfuhr flüssiger Treib- und Brennstoffe
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe
Publikationsnummer: HR02-1005883826, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe, in Zürich, CHE-105.841.616, Verein (SHAB Nr. 176 vom 12.09.2022, Publ. 1005558969).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Bommer, Gerhard, von Einsiedeln, in Steckborn, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Kübler, Heinz, von Winterthur, in Neftenbach, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Weber, Daniel, von Röschenz, in Zürich, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Weiss, Silvan, von Sulz AG, in Muri AG, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Bachmann, Urs, von Thundorf, in Frauenfeld, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Flütsch, Andreas, von Luzein, in Menzingen, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Joerin, Gianluca, von Pratteln, in Zug, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Maurer, Bernhard, von Zürich, in Auw, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Oser, Roger, von Schönenbuch, in Allschwil, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung.
Publikationsnummer: HR02-1005558969, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe, in Zürich, CHE-105.841.616, Verein (SHAB Nr. 39 vom 24.02.2022, Publ. 1005413080).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
KPMG AG (CHE-106.084.881), in Zürich, Revisionsstelle.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Balmer-Etienne AG (CHE-107.252.508), in Luzern, Revisionsstelle.
Publikationsnummer: HR02-1005413080, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe, in Zürich, CHE-105.841.616, Verein (SHAB Nr. 9 vom 14.01.2021, Publ. 1005073269).
Statutenänderung:
14.06.2019. 26.08.2021.
Uebersetzungen des Namens neu:
(CARBURA, Organisation suisse de stockage obligatoire pour carburants et combustibles liquides) (CARBURA, Organizzazione svizzera di scorte obbligatorie per carburanti e combustibili liquidi) (CARBURA, Swiss Organization for Compulsory Stockpiling of Oil Products).
Zweck neu:
Im Bereich der obligatorischen Pflichtlagerhaltung verfolgt die CARBURA namentlich folgende privatrechtlichen Zwecke: a) Sie ist eine Selbsthilfeorganisation der Pflichtlagerhalter und hat den Zweck, bestimmte Aufgaben, die ihr von den Pflichtlagerhaltern nach deren gemeinsamen Interessen übertragen werden, durchzuführen. Der Verein kann selber nicht Pflichtlagerhalter sein. b) Sie schützt ihre Mitglieder gegen finanzielle Verluste aus der Pflichtlagerhaltung. Sie führt hierzu besondere Fonds. c) Sie kann sich an Gesellschaften beteiligen, welche die gemeinsame Pflichtlagerhaltung betreiben, für die Pflichtlagerhaltung Tankraum zur Verfügung stellen oder in anderer Weise der Mineralöl-Pflichtlagerhaltung dienen. Solche Gesellschaften müssen einer geeigneten Kontrolle unterstehen.
Die CARBURA bezweckt die Wahrnehmung namentlich folgender ihr im Zusammenhang mit der Durchführung der Pflichtlagerhaltung an Mineralölen vom Bund übertragenen öffentlich-rechtlicher Aufgaben:
a) Sie erteilt im Auftrag und nach Weisungen des Bundes Generaleinfuhrbewilligungen und überwacht im Hinblick auf die Durchführung der Pflichtlagerhaltung die Einfuhr und die Versteuerung flüssiger Treib- und Brennstoffe. b) Sie überwacht im Auftrag und nach Weisungen des Bundes die Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen. c) Sie führt Bestandesaufnahmen und Erhebungen betreffend die wirtschaftliche Landesversorgung durch im Sinne von Art. 62 Landesversorgungsgesetz (LVG) sowie Art. 9 Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen (Mineralölpflichtlagerverordnung).
Die CARBURA bezweckt im Interesse ihrer Mitglieder die Vorbereitung und Durchführung von Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung:
a) Sie orientiert die Behörden über den Stand der Versorgung mit flüssigen Treib- und Brennstoffen. b) Sie wirkt bei der Planung und Durchführung von Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung mit. c) In Zeiten gestörter Zufuhr kann sie gemeinsame Vorkehren zur Warenbeschaffung durchführen. Solche Vorkehren sind, falls nicht vom Bund angeordnet, nur für diejenigen Mitglieder verbindlich, die ihnen zugestimmt haben. Diese Vorkehren laufen ausschliesslich auf Rechnung und Gefahr der beteiligten Firmen. Die CARBURA kann bei der Planung und Durchführung von weiteren Aufgaben im Mineralölsektor mitwirken, die im Interesse des Landes liegen, soweit dies im Auftrag oder mit Genehmigung von eidgenössischen Behörden geschieht. Soweit diese Aufgaben nicht mit der wirtschaftlichen Landesversorgung zusammenhängen, steht der Entscheid, ob sie übernommen werden sollen, von Fall zu Fall der CARBURA selber zu. Solche weiteren freiwilligen Aufgaben werden von ihr ausschliesslich auf Rechnung und Gefahr der beteiligten Firmen durchgeführt. Die CARBURA kann mit der Gaswirtschaft Vereinbarungen zur Lagerung von Gasersatzlager durch CARBURA-Mitglieder abschliessen. Die Kosten werden der Gaswirtschaft in Rechnung gestellt. Die CARBURA kann alle Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck des Vereins zusammenhängen oder diesen Zweck fördern. Als flüssige Treib- und Brennstoffe im Sinne dieser Statuten gelten die im Anhang der Mineralölpflichtlagerverordnung genannten Produkte. Der Verein betreibt keine Handelsgeschäfte und bezweckt keinen Gewinn.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Patelli, Renato, von Cazis, in Felsberg, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.