• CARAA Gipser GmbH

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.064.821-7
    Branche: Sonstige Bautätigkeit

    Eingetragen seit

    7 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu CARAA Gipser GmbH

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über CARAA Gipser GmbH

    • CARAA Gipser GmbH aus Glattbrugg ist im Bereich «Sonstige Bautätigkeit» tätig und aktiv.
    • Das Management der am 21.06.2018 im Handelsregister eingetragenen Firma CARAA Gipser GmbH besteht aus einer Person.
    • Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 19.11.2025.
    • Die gemeldete UID ist CHE-263.640.465.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Sonstige Bautätigkeit

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Fassadenbau, Gipser und Malerunternehmen. Zudem führt die Gesellschaft Baureinigungen und Transport von Waren aller Art aus. Die Gesellschaft kann Immaterialgüterrechte und Immobilien erwerben, halten und verwerten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: CARAA Gipser GmbH

    SHAB 251119/2025 - 19.11.2025
    Kategorien: Änderung des Firmenzwecks, Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1006488294, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    CARAA Gipser GmbH, in Kloten, CHE-263.640.465, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 94 vom 16.05.2025, Publ. 1006333162).

    Statutenänderung:
    10.11.2025.

    Sitz neu:
    Opfikon.

    Domizil neu:
    Müllackerstrasse 20, 8152 Glattbrugg.

    Zweck neu:
    Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Fassadenbau, Gipser und Malerunternehmen. Zudem führt die Gesellschaft Baureinigungen und Transport von Waren aller Art aus. Die Gesellschaft kann Immaterialgüterrechte und Immobilien erwerben, halten und verwerten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.

    Mitteilungen neu:
    Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen.

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Aslani, Mirtezan, nordmazedonischer Staatsangehöriger, in Kloten, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Mulaku, Safet, kosovarischer Staatsangehöriger, in Schafisheim, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

    SHAB 250930/2025 - 30.09.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV03-0000001585, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 30.09.2025 Öffentlich einsehbar bis: 30.11.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Stadt Kloten, Schaffhauserstrasse 135, 8302 Kloten Gerichtliche Vorladung von CARAA Gipser GmbH Vorgeladene Partei(en): CARAA Gipser GmbH CHE-263.640.465 Lindengartenstrasse 15

  • Kloten Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: GV.2025.00140 Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Friedensrichteramt Kloten Schaffhauserstrasse 135
  • Kloten 30.10.2025, 09:00 Uhr Verhandlungsgegenstand: Klage Stiftung VRM Maler-Gipser über CHF 8'672.80 Säumnisfolgen: Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO). Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringungen der anwesenden Partei. Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art.
  • Abs. 3 ZPO). Ergänzende rechtliche Hinweise:
    1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
    2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
    3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
    4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
    5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
    6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
    7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
    8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2025.00140 ). Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die

    Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der
    Post sorgen.

  • SHAB 250516/2025 - 16.05.2025
    Kategorien: Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1006333162, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    CARAA Gipser GmbH, in Kloten, CHE-263.640.465, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 27 vom 08.02.2023, Publ. 1005672612).

    Domizil neu:
    Lindengartenstrasse 15, 8302 Kloten.

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Arslani, Arben, nordmazedonischer Staatsangehöriger, in Kloten, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Aslani, Mirtezan, nordmazedonischer Staatsangehöriger, in Kloten, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00].

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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