• CARAA Gipser GmbH

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.064.821-7
    Branche: Sonstige Bautätigkeit

    Alter der Firma

    7 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu CARAA Gipser GmbH

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über CARAA Gipser GmbH

    • CARAA Gipser GmbH mit Sitz in Kloten ist aktiv. CARAA Gipser GmbH ist im Bereich «Sonstige Bautätigkeit» tätig.
    • Die Firma wurde am 21.06.2018 gegründet und hat eine Person im Management.
    • Am 30.09.2025 wurde der Handelsregistereintrag der Firma zuletzt geändert. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die im Handelsregister ZH eingetragene UID lautet CHE-263.640.465.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Sonstige Bautätigkeit

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Fassadenbau, Gipser- und Malerunternehmen. Zudem führt die Gesellschaft Baureinigungen und Transport von Waren aller Art aus. Die Gesellschaft kann Immaterialgüterrechte und Immobilien erwerben, halten und verwerten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im ln- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum und Immobilien erwerben, belasten, veräussern, verwalten und vermitteln. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: CARAA Gipser GmbH

    SHAB 250930/2025 - 30.09.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV03-0000001585, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 30.09.2025 Öffentlich einsehbar bis: 30.11.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Stadt Kloten, Schaffhauserstrasse 135, 8302 Kloten Gerichtliche Vorladung von CARAA Gipser GmbH Vorgeladene Partei(en): CARAA Gipser GmbH CHE-263.640.465 Lindengartenstrasse 15

  • Kloten Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: GV.2025.00140 Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Friedensrichteramt Kloten Schaffhauserstrasse 135
  • Kloten 30.10.2025, 09:00 Uhr Verhandlungsgegenstand: Klage Stiftung VRM Maler-Gipser über CHF 8'672.80 Säumnisfolgen: Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO). Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringungen der anwesenden Partei. Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art.
  • Abs. 3 ZPO). Ergänzende rechtliche Hinweise:
    1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
    2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
    3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
    4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
    5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
    6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
    7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
    8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2025.00140 ). Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die

    Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der
    Post sorgen.

  • SHAB 250516/2025 - 16.05.2025
    Kategorien: Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1006333162, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    CARAA Gipser GmbH, in Kloten, CHE-263.640.465, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 27 vom 08.02.2023, Publ. 1005672612).

    Domizil neu:
    Lindengartenstrasse 15, 8302 Kloten.

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Arslani, Arben, nordmazedonischer Staatsangehöriger, in Kloten, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Aslani, Mirtezan, nordmazedonischer Staatsangehöriger, in Kloten, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00].

    SHAB 230208/2023 - 08.02.2023
    Kategorien: Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1005672612, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    CARAA Gipser GmbH, in Kloten, CHE-263.640.465, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 121 vom 26.06.2018, Publ. 4313539).

    Domizil neu:
    Steinackerstrasse 2, 8302 Kloten.

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Aslani, Dervish Cara , mazedonischer Staatsangehöriger, in Bülach, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Aslani, Mirtezan, nordmazedonischer Staatsangehöriger, in Kloten, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00;
    Arslani, Arben, nordmazedonischer Staatsangehöriger, in Kloten, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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