Auskünfte zu Caelis GmbH in Liquidation
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Über Caelis GmbH in Liquidation
- Caelis GmbH in Liquidation ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Maur. Caelis GmbH in Liquidation gehört zur Branche «Handel (Güter für den Haushalt und Privatgebrauch)» und ist aktuell in Liquidation.
- Die Firma wurde am 15.11.2021 gegründet und hat 2 Personen im Management.
- Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 28.02.2025, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die UID der Firma lautet CHE-328.590.739.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
15.11.2021
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Maur
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.075.733-0
UID/MWST
CHE-328.590.739
Branche
Handel (Güter für den Haushalt und Privatgebrauch)
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den Vertrieb von nachhaltigen Partyartikeln. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Caelis GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Caelis GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: KK01-0000046656, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABZH 28.02.2025 Öffentlich einsehbar bis: 28.02.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Uster, Zürichstrasse 1, 8610 Uster Vorläufige Konkursanzeige Caelis GmbH Schuldner: Caelis GmbH CHE-328.590.739 ohne Domizil-sans domicile Datum des Auflösungsentscheids: 11.02.2025 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR
Kontaktstelle: Konkursamt Uster Zürichstrasse 1
Publikationsnummer: HR02-1006267373, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Caelis GmbH, in Maur, CHE-328.590.739, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 38 vom 23.02.2024, Publ. 1005968746).
Firma neu:
Caelis GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 26.01.2025 hat das Bezirksgericht Uster die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
Publikationsnummer: UV02-0000004524, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 29.01.2025 Öffentlich einsehbar bis: 29.01.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Uster, Gerichtsstrasse 17, 8610 Uster Gerichtlicher Entscheid gegen Caelis GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Caelis GmbH CHE-328.590.739 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
- Die Antragsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
- Das Konkursamt Uster wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'000.-.
- Die Entscheidgebühr wird der Antragsgegnerin auferlegt. 5. ...
- Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung oder Publikation an in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei sowie unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO240069-I/Gm Entscheiddatum: 26.01.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht im summarischen Verfahren
Kontaktstelle: Bezirksgericht Uster, Gerichtsstrasse 17,