• C-RAMICA BAU AG

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    Handelsregister-Nr.: CH-036.3.051.188-0
    Branche: Gebäudebau und Unterhalt

    Alter der Firma

    14 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu C-RAMICA BAU AG

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Beteiligungsauskunft

    Erfahren Sie, an welchen nationalen und internationalen Firmen die Aktiengesellschaft, für die Sie sich interessieren, noch beteiligt ist.
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    Über C-RAMICA BAU AG

    • C-RAMICA BAU AG aus Safenwil ist im Bereich «Gebäudebau und Unterhalt» tätig und aktiv.
    • Im Management ist eine aktive Person eingetragen.
    • Unter Meldungen sehen Sie alle Anpassungen des Handelsregistereintrages. Die letzte Anpassung gab es am 15.05.2025.
    • Die Firma ist im Handelsregister des Kantons AG unter der UID CHE-443.501.347 eingetragen.
    • Es sind 6 weitere aktive Firmen an derselben Adresse eingetragen. Dazu gehören: C-RAMICA HOLDING AG, C-RAMICA IMMOBILIEN GmbH, SERA HOME GMBH.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Gebäudebau und Unterhalt

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt das Ausführen von Bau- und Renovationsarbeiten aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • C-RAMICA BAU AG in Liquidation
    • KERASTEINE DESIGN AG
    • HERITAGE SCHWEIZ AG
    • Gynaekologie - Seeland AG
    • Praxis Dr. Aeschbacher AG
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: C-RAMICA BAU AG

    SHAB 250515/2025 - 15.05.2025
    Kategorien: Konkurs, Widerruf Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1006332710, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    C-RAMICA BAU AG in Liquidation, in Safenwil, CHE-443.501.347, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 48 vom 11.03.2025, Publ. 1006278982).

    Firma neu:
    C-RAMICA BAU AG. Mit Verfügung des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden vom 11.04.2025 wurde die Auflösung und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs aufgehoben. Infolgedessen besteht die Gesellschaft entsprechend den früheren Eintragungen weiter. [gestrichen: Mit Verfügung des Kantongerichts Appenzell Ausserrhoden vom 03.02.2025 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 03.02.2025, 14.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.]

    SHAB 250311/2025 - 11.03.2025
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1006278982, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    C-RAMICA BAU AG, in Safenwil, CHE-443.501.347, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 41 vom 28.02.2025, Publ. 1006270393).

    Firma neu:
    C-RAMICA BAU AG in Liquidation. Mit Verfügung des Kantongerichts Appenzell Ausserrhoden vom 03.02.2025 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 03.02.2025, 14.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 250307/2025 - 07.03.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000047008, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABAR 07.03.2025 Zusätzliche Publikationen: KABAG 07.03.2025 Öffentlich einsehbar bis: 07.03.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Vorläufige Konkursanzeige C-RAMICA BAU AG Schuldner: C-RAMICA BAU AG CHE-443.501.347 Löwenstrasse 18

  • Safenwil Datum des Auflösungsentscheids: 04.03.2025 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR Ergänzende rechtliche Hinweise: Am 04.03.2025 hat das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen AR, den Konkurs über die KERASTEINE DESIGN AG, Bahnhofstrasse 4, 9100 Herisau AR, CHE443.501.347, eröffnet. Am 25.02.2025 hat die Gesellschaft Ihren Sitz von 9100 Herisau AR, nach 5745 Safenwil AG, verlegt. Gleichzeitig hat die Gesellschaft Ihre Bezeichnung der Firma von KERASTEINE DESIGN AG zu C-RAMICA BAU AG, geändert. Die Gesellschaft C-RAMICA BAU AG, CHE443.501.347 ist im Handelsregisteramt des Kantons Aargau eingetragen. *** Die Konkursmasse der C-RAMICA BAU AG (vormals KERASTEINE DESIGN AG) tritt in keinerlei Verträge (Mietverträge, Arbeitsverträge, Werkverträge, Auftragsverhältnisse etc.) ein, welche Gläubiger mit der konkursiten Gesellschaft abgeschlossen haben. Die Konkursmasse führt solche Verträge nicht weiter. Die Konkursmasse führt den Betrieb der konkursiten Gesellschaft nicht weiter. *** Hinweis für Forderungen von Arbeitnehmenden: Der Antrag auf Insolvenzentschädigung ist an folgende Adresse zu stellen: Kantonale Arbeitslosenkasse Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR. Kontaktstelle: Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, Postfach 42, 9410 Heiden AR Bemerkungen: Es erfolgt hiermit die Aufforderung an die Schuldner der C-RAMICA BAU AG (vormals KERASTEINE DESIGN AG) sich unverzüglich beim Konkursamt zu melden. Personen welche Sachen der C-RAMICA BAU AG (vormals KERASTEINE DESIGN AG) besitzen oder bei denen die C-RAMICA BAU AG (vormals KERASTEINE DESIGN AG) Guthaben hat, haben die Sachen und Guthaben etc. unverzüglich dem Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird hiermit bei Unterlassung ausdrücklich auf Art. 324 StGB verwiesen. *** Die Organe der Kridarin werden hiermit aufgefordert, die Buchhaltungsakten der CRAMICA BAU AG (vormals KERASTEINE DESIGN AG) innert 10 Tagen beim Konkursamt Appenzell Ausserrhoden einzureichen. Das Konkursamt benötigt folgende von Gesetzes wegen vorgeschrieben Bücher bzw. Geschäftsakten: - Bilanzen der letzten 10 Jahre - Erfolgsrechnungen der letzten 10 Jahre - Buchhaltungs-Kontoblätter der letzten 10 Jahre - Buchhaltungs-Buchungsjournale der letzten 10 Jahre - Buchungsbelege im Original der der letzten 10 Jahre - Anlagebuchhaltung der letzten 10 Jahre - Gründungsurkunden, Statuten, Protokolle der Generalversammlungen der letzten 10 Jahre - Eine Liste sämtlicher zurzeit noch vorhandener Aktiven, d.h. Liste über bewegliche Sachen, unbewegliche Sachen, Rechte, Patente, Rezepte etc., insbesondere eine Auflistung über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit entsprechenden Rechnungskopien, dies auch dann, wenn die betreffenden Forderungen von den Debitoren und/oder Kunden bestritten werden - Produktions- und Lieferverträge, Verträge über Kauf und Verkauf von Aktiven - Protokolle und Beschlüsse der Gesellschaftsversammlungen der letzten 10 Jahre - Bei der AG: Aktienbuch, woraus der Kreis sämtlicher Aktionäre ersichtlich ist - Bei der GmbH: Register der Stammanteile, woraus der Kreis sämtlicher Gesellschafter ersichtlich ist. ***
    Die Organe, Dritte und Behörden werden hiermit ausdrücklich auf ihre Auskunfts- und Herausgabepflichten hingewiesen, wie sie in Art. 222 SchKG in Verbindung mit Art. 163
    Ziff. 1, Art. 323 Ziff. 4 und Art. 324 Ziff. 5 StGB festgelegt sind.

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