• Bussmann International Group GmbH in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.039.499-5
    Branche: Personen- und Güterbeförderung (Strassen- und anderer Verkehr)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Bussmann International Group GmbH in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Personen- und Güterbeförderung (Strassen- und anderer Verkehr)

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    Die Gesellschaft bezweckt Übernahme, Durchführung und Vermittlung von Waren- und Gütertransporten, Befördern von Paketen sowie Erbringen von Logistikdienstleistungen aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Bussmann International Group GmbH
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Bussmann International Group GmbH in Liquidation

    SHAB 240208/2024 - 08.02.2024
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005955835, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Bussmann International Group GmbH in Liquidation, in Zürich, CHE-114.717.033, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 142 vom 25.07.2023, Publ. 1005802999). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Zürich vom 30.01.2024 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 240207/2024 - 07.02.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000034209, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABZH 07.02.2024 Öffentlich einsehbar bis: 07.02.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich Schluss des Konkursverfahrens Bussmann International Group GmbH Schuldner: Bussmann International Group GmbH CHE-114.717.033 Hohlstrasse 488

  • Zürich Datum des Schlusses: 30.01.2024 Rechtliche Hinweise: Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.
    Kontaktstelle: Konkursamt Altstetten-Zürich Postfach
  • Zürich

  • SHAB 231115/2023 - 15.11.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000037691, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 15.11.2023 Öffentlich einsehbar bis: 15.11.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich Kollokationsplan und Inventar Bussmann International Group GmbH Schuldner: Bussmann International Group GmbH CHE-114.717.033 Hohlstrasse 488

  • Zürich Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Angaben zur Auflage: Im Kokursverfahren über die Bussmann International Group GmbH liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern zur Einsicht auf. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 05.12.2023 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 27.11.2023 Auflagestelle: Konkursamt Altstetten-Zürich Postfach
  • Zürich Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 15.11.2023 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind
    beim Konkursamt Altstetten-Zürich, schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung
    die Konkursverwaltung verzichtet.

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