Auskünfte zu Busino AG
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Über Busino AG
- Busino AG mit Sitz in Siggenthal Station ist aktiv. Busino AG ist im Bereich «Betreiben von Beteiligungsgesellschaften» tätig.
- Busino AG wurde am 10.01.2003 in das Handelsregister eingetragen.
- Der Handelsregistereintrag der Firma wurde zuletzt am 16.04.2025 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
- Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Firma Busino AG lautet CHE-109.877.961.
- Neben der Firma Busino AG sind 3 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: BLT Immobilien AG, BLT Treuhand AG, Zen AG Elektroinstallationen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
10.01.2003
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Untersiggenthal
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.026.435-9
UID/MWST
CHE-109.877.961
Branche
Betreiben von Beteiligungsgesellschaften
Firmenzweck
Übernahme von Beteiligungen an Unternehmungen in der Schweiz und im Ausland, Handel mit mobilen Wirtschaftsgütern aller Art sowie Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmungen im Bereich Beratung und Lizenzen; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Busino AG
Publikationsnummer: HR02-1006310987, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
Busino AG, in Untersiggenthal, CHE-109.877.961, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 198 vom 11.10.2024, Publ. 1006152328).
Domizil neu:
c/o BLT Treuhand AG, Hardackerstrasse 5, 5301 Siggenthal Station.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Luceri, Sandra, von Innertkirchen, in Untersiggenthal, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.
Publikationsnummer: UV04-0000001427, Handelsregister-Amt Aargau
"Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 20.01.2025 Öffentlich einsehbar bis: 20.07.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Baden, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden Verfügung vom 16. Januar 2025 (SZ.2025.10) Gerichtsentscheid: Betroffene Busino AG, 5417 Untersiggenthal Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Der Gerichtspräsident verfügt: 1. Die Anzeige wird der Betroffenen zugestellt. ""Die Anzeige lautet wie folgt: Mit Eingabe vom 15. Januar 2025 zeigte das Handelsregisteramt Aargau an, die Betroffene weise in der gesetzlich als zwingend vorgeschriebenen Organisation Mängel auf, da sie seit dem Austritt von Herrn Manfred Bysäth über keinen eingetragenen Verwaltungsrat mehr verfüge und die Gesellschaft ihr Domizil eingebüsst habe."" 2. Die Betroffene hat innert einer Frist von 30 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung den rechtmässigen Zustand durch Eintragung eines Rechtsdomizils und Einsetzung eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in der Schweiz wiederherzustellen und dies dem Gericht durch einen aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen. 3. Bleibt die Betroffene innerhalb der ihr angesetzten Frist säumig, ordnet das Gericht die Auflösung und Liquidation der Betroffenen nach den Vorschriften über den Konkurs an. Hinweise zum Fristenlauf und zur Form von Eingaben Lauf der Frist Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO). Form der Eingabe Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede
Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO). Bezirksgericht Baden
Präsidium 3 des Zivilgerichts "
Publikationsnummer: HR02-1006152328, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
Busino AG, in Untersiggenthal, CHE-109.877.961, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 64 vom 03.04.2024, Publ. 1005999598).
Domizil neu:
Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.