• Burgdorff Consulting GmbH

    ZH
    aktiv
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    Handelsregister-Nr.: CH-320.4.077.909-9
    Branche: Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Alter der Firma

    8 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Burgdorff Consulting GmbH

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahren
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    Zahlungsverhalten

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    Betreibungsauskunft

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    Über Burgdorff Consulting GmbH

    • Burgdorff Consulting GmbH in Wallisellen ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus dem Bereich «Erbringen von IT-Dienstleistungen». Burgdorff Consulting GmbH ist aktiv.
    • Burgdorff Consulting GmbH hat eine Person im Management.
    • Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 16.06.2023, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Burgdorff Consulting GmbH ist im Kanton ZH unter der UID CHE-335.031.681 eingetragen.
    • An derselben Adresse sind 16 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: AGP Geissler AG, clearis GmbH, Forrer Baumanagement GmbH.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    In den Bereichen E-Commerce, Marketing, Medien, Internet und IT Entwicklung und Umsetzung von Geschäftskonzepten sowie Erbringung von Dienst­- und Beratungsdienstleistungen in den zuvor erwähnten Bereichen. Die Gesellschaft kann Patente, Lizenzen und Herstellungsverfahren erwerben, entwickeln, verwalten und verwerten, mit Waren und Erzeug­nissen aller Art handeln, Grundstücke erwerben und veräussern, Tochtergesellschaften errichten sowie sich an ähnlichen Unternehmungen beteiligen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Burgdorff & Keller Media GmbH
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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Burgdorff Consulting GmbH

    SHAB 230616/2023 - 16.06.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000002959, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 16.06.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 16.09.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtlicher Entscheid Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich SVA gegen Burgdorff Consulting GmbH Klagende Partei: Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich SVA CHE-115.115.753 Röntgenstrasse 17

  • Zürich Beklagte Partei: Burgdorff Consulting GmbH CHE-335.031.681 Hertistrasse 24
  • Wallisellen Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Rechtsöffnung
    1. Den Parteien wird der Eingang des Rechtsöffnungsgesuchs vom 28. März 2023 (Datum des Poststempels: 23. März 2023) bestätigt.
    2. Der Gesuchsgegnerin wird eine Frist von 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um schriftlich im Doppel zum Rechtsöffnungsbegehren Stellung zu nehmen. Allfällige Beweismittel sind mit der Stellungnahme einzureichen. Diese Frist wird - bei Vorliegen zureichender Gründe - höchstens einmal und nur kurz erstreckt. Es wird keine Nachfrist angesetzt. Bei Säumnis entscheidet das Gericht aufgrund der Akten. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des SchKG über die Betreibungsferien und den Rechtsstillstand.
    3. Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass Adressänderungen während des Prozesses dem Gericht unverzüglich mitzuteilen sind. Unterlässt eine Partei diese Mitteilung, erfolgen die Zustellungen rechtswirksam an die alte Adresse. 4. [Mitteilungen] Geschäftsnummer: EB230216-C Entscheiddatum: 17.04.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Bülach, Einzelgericht Frist: 10 Tage Die Zustellung gilt am Tag der Publikation als erfolgt.

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13,
  • Bülach

  • SHAB 230615/2023 - 15.06.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000002948, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 15.06.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 15.06.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtlicher Entscheid Kanton St.Gallen gegen Burgdorff Consulting GmbH Klagende Partei: Kanton St.Gallen CHE-114.965.275 Klosterhof 3

  • St. Gallen Beklagte Partei: Burgdorff Consulting GmbH CHE-335.031.681 Hertistrasse 24
  • Wallisellen Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Rechtsöffnung
    1. Der Eingang des Rechtsöffnungsgesuchs vom 3. April 2023 wird bestätigt.
    2. Der Gesuchsgegnerin wird eine Frist von 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um in zweifacher Ausfertigung eine schriftliche Stellungnahme zum Rechtsöffnungsgesuch einzureichen. Allfällige Beweismittel sind in einem Beweismittelverzeichnis aufzuführen. Als Beweismittel sind nur Urkunden und andere sofort verfügbare Beweismittel zugelassen. Allfällige Urkunden, die als Beweismittel dienen sollen, sind in zweifacher Ausfertigung mit der Stellungnahme einzureichen. Die vorgenannte Frist wird - bei Vorliegen zureichender Gründe - höchstens einmal und nur kurz erstreckt, falls vor Ablauf darum ersucht wird. Es wird keine Nachfrist angesetzt. Bei Säumnis wird aufgrund der Akten entschieden. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO). Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des SchKG über die Betreibungsferien und den Rechtsstillstand (Art. 56 ff. SchKG). 3. [ Mitteilungen ] Geschäftsnummer: EB230251-C Entscheiddatum: 19.04.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Bülach, Einzelgericht Frist: 10 Tage Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO). Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des SchKG über die Betreibungsferien und den Rechtsstillstand (Art. 56 ff. SchKG). Kontaktstelle: Bezirksgericht Bülach,

    Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Bemerkungen:
    Der Entscheid kann bei der Gerichtskanzlei bezogen werden.

  • SHAB 201215/2020 - 15.12.2020
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1005047320, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Burgdorff & Keller Media GmbH, bisher in St. Gallen, CHE-335.031.681, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 112 vom 15.06.2015, Publ. 2205987).

    Statutenänderung:
    30.11.2020.

    Firma neu:
    Burgdorff Consulting GmbH.

    Sitz neu:
    Wallisellen.

    Domizil neu:
    Hertistrasse 24, 8304 Wallisellen. [Die Bestimmung über die Nebenleistungspflichten ist aufgehoben.] [gestrichen: Pflichten: Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.].

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Keller, Fabian Michael, von Basadingen-Schlattingen, in St. Gallen, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Burgdorff, Julius Nicolaus, deutscher Staatsangehöriger, in Kloten, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: in St. Gallen, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00].

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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