• BLW Lichttechnik GmbH in Liquidation

    AR
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-300.4.016.358-6
    Branche: Handel (Konsumgüter)

    Eingetragen seit

    16 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

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    Auskünfte zu BLW Lichttechnik GmbH in Liquidation

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    Bonitätsauskunft

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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über BLW Lichttechnik GmbH in Liquidation

    • BLW Lichttechnik GmbH in Liquidation hat den Sitz in Herisau und ist in Liquidation. Tätig ist sie im Bereich «Handel (Konsumgüter)».
    • Das Management der Firma BLW Lichttechnik GmbH in Liquidation besteht aus 2 Personen. Im Handelsregister eingetragen wurde die Firma am 09.11.2009.
    • Unter Meldungen sehen Sie alle Anpassungen des Handelsregistereintrages. Die letzte Anpassung gab es am 14.03.2023.
    • Die Firma ist im Handelsregister des Kantons AR unter der UID CHE-115.192.788 eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (Konsumgüter)

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt den Grosshandel mit Leuchtmitteln und Leuchten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Sie kann ferner auch Liegenschaften kaufen, belehnen oder verkaufen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • BLW Lichttechnik GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: BLW Lichttechnik GmbH in Liquidation

    SHAB 14.03.2023
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Änderung im Management, Liquidation

    Publikationsnummer: HR02-1005699935, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    BLW Lichttechnik GmbH, in Herisau, CHE-115.192.788, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 221 vom 13.11.2009, S.3, Publ. 5341348).

    Firma neu:
    BLW Lichttechnik GmbH in Liquidation. Über die Rechtseinheit ist mit Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 08.02.2023 infolge Mängel in der Organisation der Rechtseinheit in Anwendung von Art. 939 OR die Auflösung und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Künzle, Roman sel., von Winterthur, in Herisau, Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: Künzle, Roman, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift];
    Konkursamt Appenzell Ausserrhoden (CHE-480.712.026), in Heiden, Liquidatorin.

    SHAB 230210/2023 - 10.02.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000002145, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 10.02.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 10.05.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid betreffend Organisationsmangel BLW Lichttechnik GmbH Klagende Partei: -Beklagte Partei: BLW Lichttechnik GmbH CHE-115.192.788 Bruggereggstrasse 16

  • Herisau Angaben zum gerichtlichen Entscheid:
    1. Die BLW Lichttechnik GmbH, mit Sitz in Herisau AR, Firmen-Nr. CHE-115.192.788, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 8. Februar 2023, 14:00 Uhr, aufgelöst.
    2. Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
    3. Mit der Durchführung der Liquidation wird das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, beauftragt.
    4. Die Entscheidgebühr von CHF 300.00 (bei Begründungsverzicht CHF 200.00) wird der Gesellschaft auferlegt.
    5. Eine Begründung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Die Entscheidgebühr ermässigt sich in diesem Fall um einen Drittel. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Die Fristen in diesem Verfahren stehen während der Gerichtsferien nicht still. Entscheiddatum: 08.02.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 20.02.2023 Kontaktstelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden,

    Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Bemerkungen:
    SV2 22 294

  • SHAB 221223/2022 - 23.12.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003545, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 23.12.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Verfügung nach Art. 939 OR, BLW Lichttechnik GmbH Betroffene Organisation: BLW Lichttechnik GmbH CHE-115.192.788 Bruggereggstrasse 16

  • Herisau Ausgangslage: -Verfügung:
    1. Die Gesellschaft wird aufgefordert, innert einer Frist von 20 Tagen den Verwaltungsrat gesetzeskonform zu besetzen und im Handelsregister zur Eintragung anzumelden. Die Handelsregisteranmeldung ist innert dieser Frist dem Gericht mitzuteilen.
    2. Die Frist steht während der Gerichtsferien nicht still.
    3. Eingaben an das Gericht müssen die Verfahrensnummer enthalten. Die Nummer dieses Verfahrens lautet: SV2 22 294
    4. Bei Säumnis wird umgehend die Auflösung der Gesellschaft verfügt. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 12.01.2023 Kontaktstelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden,

    Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Bemerkungen:
    SV2 22 294

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