Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
29.10.2013
Löschung im Handelsregister
12.01.2018
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.039.823-0
UID/MWST
CHE-262.614.695
Branche
Betreiben eines Verlagswesens (analog/digital)
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Produktion und den Vertrieb von Magazinen im Print- und Online Bereich. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Blond Publishing AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Blond Publishing AG in Liquidation
Publikationsnummer: 3977605, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Blond Publishing AG in Liquidation, Bellerivestrasse 49, 8008 Zürich
- Datum des Schlusses: 05.01.2018
Konkursamt Riesbach-Zürich 8008 Zürich
Publikationsnummer: 3761203, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Blond Publishing AG in Liquidation, Bellerivestrasse 49, 8008 Zürich
- Auflagefrist Kollokationsplan: 22.09.2017 bis 12.10.2017
- Bemerkungen: Nachträgliche Änderung des Kollokationsplanes in Bezug auf die Forderung Nr. 50 (Einreihung in die erste Klasse).
Konkursamt Riesbach-Zürich 8008 Zürich
Publikationsnummer: 3553745, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Blond Publishing AG in Liquidation, Bellerivestrasse 49, 8008 Zürich
- Auflagefrist Kollokationsplan: 02.06.2017 bis 22.06.2017
- Anfechtungsfrist Inventar: 02.06.2017 bis 12.06.2017
- Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Einzelrichter im beschleunigten Verfahren des Bezirksgerichtes Zürich rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Konkursamt Riesbach-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen.
Konkursamt Riesbach-Zürich 8008 Zürich