• Blini Bau, Hasanaj

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.1.068.889-2
    Branche: Sonstige Bautätigkeit

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Blini Bau, Hasanaj

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    Bonitätsauskunft

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    Management

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    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Sonstige Bautätigkeit

    Firmenzweck

    Bau, Schalungen und Maurerarbeiten.

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    Neueste SHAB-Meldungen: Blini Bau, Hasanaj

    SHAB 200929/2020 - 29.09.2020
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1004987839, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Blini Bau, Hasanaj, in Oberglatt, CHE-429.683.195, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 145 vom 30.07.2014, S.0, Publ. 1640137). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 200707/2020 - 07.07.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000001664, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB - 07.07.2020 Meldungsnummer: Kanton: ZH Publizierende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,

  • Zürich Verfügung nach Art. 153 HRegV, Handelsregister Kanton Zürich Handelsregister Kanton Zürich CHE-115.115.724 Schöntalstrasse 5
  • Zürich Ausgangslage: MarOli Media GmbH in Liquidation (CHE-188.146.494), in Illnau-Effretikon Aufforderung im SHAB vom 04.03.2020 Verfügung:
    1. Das eingetragene Rechtsdomizil wird von Amtes wegen gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: MarOli Media GmbH in Liquidation, in Illnau-Effretikon, CHE-188.146.494, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 108 vom 06.06.2019, Publ. 1004645404). Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst.
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Bestier, Oliver, deutscher Staatsangehöriger, in Niederhasli, auferlegt.
    4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Bestier, Oliver mit einer Ordnungsbusse von CHF 400.00 belegt.
    5. Der Betrag von CHF 580.60 wird nach der Eintragung in Rechnung gestellt.
    6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizule-gen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Ausgangslage Arya Capital Partners AG (CHE-413.310.050), in Zollikon Aufforderung im SHAB vom12. Mai 2020 Verfügung
      1. Die Arya Capital Partners AG wird von Amtes wegen aufgelöst.
      2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Arya Capital Partners AG, in Zollikon, CHE-413.310.050, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 226 vom 21.11.2019, Publ. 1004764439). Firma neu: Arya Capital Partners AG in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil ein-gebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bhagat, Sunil Kumar, britischer Staatsangehöriger, in Warschau (PL), Mitglied des Verwaltungsrates, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift].
      3. Die Eintragungsgebühren von CHF 300.60 werden Sunil Kumar Bhagat, britischer Staatsangehöriger, in Warschau (PL), auferlegt.
      4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Sunil Kumar Bhagat mit einer Ordnungsbusse von CHF 400.00 belegt.
      5. Der Betrag von CHF 700.60 ist einstweilen uneinbringlich.
      6. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann die Auflösung widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV).
      7. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Ausgangslage Blini Bau, Hasanaj (CHE-429.683.195) in Oberglatt Aufforderung im SHAB vom 12. Mai 2020 Verfügung
        1. Das Einzelunternehmen Blini Bau, Hasanaj wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
        2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Blini Bau, Hasanaj, in Oberglatt, CHE-429.683.195, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 145 vom 30.07.2014, S.0, Publ. 1640137). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
        3. Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Hasanaj, Adnan, kosovarischer Staatsangehöriger, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, auferlegt.
        4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Hasanaj, Adnan, mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
        5. Der Betrag von CHF 380.60 ist einstweilen uneinbringlich.
        6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Ausgangslage cadera.ch Benz (CHE-112.709.241), in Winterthur Aufforderung im SHAB vom 07.05.2020 Verfügung
          1. Das Einzelunternehmen cadera.ch Benz wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
          2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: cadera.ch Benz, in Winterthur, CHE-112.709.241, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 161 vom 22.08.2014, S.0, Publ. 1675515). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
          3. Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Stefan Benz, von Oberriet SG, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auferlegt.
          4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Stefan Benz mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
          5. Der Betrag von CHF 380.60 ist einstweilen uneinbringlich.
          6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Ausgangslage Hainmüller Garten GmbH (CHE-425.676.440), in Oberembrach Aufforderung im SHAB vom 26. Mai 2020 Verfügung
            1. Die Hainmüller Garten GmbH wird von Amtes wegen aufgelöst.
            2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Hainmüller Garten GmbH, in Oberembrach, CHE425.676.440, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 252 vom 28.12.2016, S.0, Publ. 3250257). Firma neu: Hainmüller Garten GmbH in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hainmüller, Torsten, deutscher Staatsangehöriger, in Radolfzell (DE), Gesellschafter und Geschäftsführer, Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift].
            3. Die Eintragungsgebühren von CHF 300.60 werden Torsten Hainmüller, deutscher Staatsangehöriger, in Radolfzell (DE), auferlegt.
            4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Torsten Hainmüller mit einer Ordnungsbusse von CHF 400.00 belegt.
            5. Der Betrag von CHF 700.60 ist einstweilen uneinbringlich.
            6. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann die Auflösung widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV).
            7. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Be

  • SHAB 145/2014 - 30.07.2014
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: 1640137, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Blini Bau, Hasanaj, in Oberglatt, CHE-429.683.195, Wiesenrain 8, 8154 Oberglatt ZH, Einzelunternehmen (Neueintragung).

    Zweck:
    Bau, Schalungen und Maurerarbeiten.

    Eingetragene Personen:
    Hasanaj, Adnan, kosovarischer Staatsangehöriger, in Oberglatt, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

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