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-Auskünfte zu BauX-Service GmbH in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
31.03.2015
Löschung im Handelsregister
19.01.2018
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Oberentfelden
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-036.4.063.127-2
UID/MWST
CHE-378.408.742
Branche
Ab- und Rückbau
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt Dienstleistungen rund um den Abbruch, Rückbau von Industrieanlagen, gebäudetechnischen Anlagen, Gebäude und Gebäudeteilen sowie deren fachgerechte Entsorgung. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- BauX-Service GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: BauX-Service GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: 3801735, Handelsregister-Amt Aargau
- Schuldnerin: BauX-Service GmbH, Industriestrasse 23, 5036 Oberentfelden
- Konkurseröffnung: 21.08.2017
- Konkurseinstellung: 06.10.2017
- Frist für Kostenvorschuss: 23.10.2017
- Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten.
- Bemerkungen: Innert gleicher Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Firma verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden. Art. 222 SchKG./ko
Konkursamt Aargau Amtsstelle Oberentfelden 5036 Oberentfelden
Publikationsnummer: 3721623, Handelsregister-Amt Aargau
- Schuldnerin: BauX-Service GmbH, Industriestrasse 23, 5036 Oberentfelden
- Datum der Konkurseröffnung: 21.08.2017 Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren und Eingabefrist usw. erfolgt später.
- Bemerkungen: Mit Verfügung des Handelsgerichts des Kantons Aargau vom 01.06.2017 (in Rechtskraft ab 21.08.2017) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Dritte, die Vermögen der zu liquidierenden Gesellschaft verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden. Art. 222 SchKG./ko
Konkursamt Aargau Amtsstelle Oberentfelden 5036 Oberentfelden
Publikationsnummer: 3562705, Handelsregister-Amt Aargau
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Entscheid vom
- Juni 2017 Besetzung Oberrichter Dubs, Präsident Gerichtsschreiber Brunner Gesuchsteller Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau Gesuchsgegnerin BauX-Service GmbH, Industriestrasse 23, 5036 Oberentfelden Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 819 i.V.m. 731b OR) Der Präsident erkennt: 1. Die Gesuchsgegnerin wird mit Wirkung ab Donnerstag, 1. Juni 2017, 16:00 Uhr aufgelöst. 2. Es wird die Liquidation der Gesuchsgegnerin nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 3. Das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Oberentfelden, Dorfstrasse 7, 5036 Oberentfelden, wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen. 4. Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesuchsgegnerin erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 5. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. 6. Es werden keine Parteikosten zugesprochen. Zustellung an: ' die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden. Aarau, 1. Juni 2017
Handelsgericht des Kantons Aargau, 1. Kammer