Auskünfte zu B to net AG in Liquidation
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Über B to net AG in Liquidation
- B to net AG in Liquidation hat den Sitz in Kreuzlingen und ist in Liquidation. Tätig ist sie im Bereich «Erbringen von EDV- und Hostingdienstleistungen».
- Im Management ist eine aktive Person eingetragen.
- Am 25.09.2025 wurde der Handelsregistereintrag der Firma zuletzt geändert. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die UID der Firma lautet CHE-114.444.964.
- An der gleichen Adresse wie B to net AG in Liquidation sind 16 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: CRUZER AG, Display-Max Licencing & Development GmbH, Global Business Data Dialog Solutions AG.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
04.08.2008
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Kreuzlingen
Handelsregisteramt
TG
Handelsregister-Nummer
CH-170.3.032.508-7
UID/MWST
CHE-114.444.964
Branche
Erbringen von EDV- und Hostingdienstleistungen
Firmenzweck
Konzeption, Entwicklung, Realisierung und Betrieb von Internetplattformen, Konzeption und Erstellung von Inhalten für Internetplattformen, Konzeption, Entwicklung, Realisierung und Betrieb von Geschäftskonzepten die im Internet realisiert werden können, Konzeption, Entwicklung, Realisierung und Betrieb von Software, Beratung auf den Gebieten Internet und Software sowie Erbringung sonstiger Leistungen im Zusammenhang mit den genannten Tätigkeiten; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- B to net AG
- oldtimer.net AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: B to net AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1006442208, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)
B to net AG, in Kreuzlingen, CHE-114.444.964, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 166 vom 27.08.2021, Publ. 1005279327).
Firma neu:
B to net AG in Liquidation. Mit Entscheid vom 04.08.2025 hat das Bezirksgericht Kreuzlingen die Rechtseinheit aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
Publikationsnummer: KK01-0000052913, Handelsregister-Amt Thurgau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB 29.08.2025 Zusätzliche Publikationen: KABTG 29.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 29.08.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt des Kantons Thurgau, Bahnhofplatz 69, 8500 Frauenfeld Vorläufige Konkursanzeige B to net AG Schuldner: B to net AG CHE-114.444.964 ohne Domizil Datum des Auflösungsentscheids: 04.08.2025 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR
Kontaktstelle: Konkursamt des Kantons Thurgau Bahnhofplatz 69
Publikationsnummer: BH07-0000005379, Handelsregister-Amt Thurgau
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 05.08.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Kreuzlingen, Konstanzerstrasse 13, 8280 Kreuzlingen Verfügung nach Art. 731b OR, B to net AG Betroffene Organisation: B to net AG CHE-114.444.964 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
- Die B to net AG (CHE-114.444.964), Domizil eingebüsst, wird mit Wirkung per Montag, 4. August 2025, 12.00 Uhr, aufgelöst.
- Die anschliessende Durchführung der Liquidation nach den Vorschriften des Konkurses obliegt dem Konkursamt des Kantons Thurgau.
- Es wird keine Gerichtsgebühr erhoben. Die Kosten der Publikation werden auf die Staatskasse genommen. 4. (Schriftliche Mitteilung) Verfügende Stelle: Bezirksgericht Kreuzlingen Konstanzerstrasse 13 8280 Kreuzlingen Ergänzende rechtliche Hinweise: Dieser Entscheid wird ohne Begründung eröffnet. Die Parteien sind berechtigt, innert 10 Tagen seit Zustellung bzw. Publikation beim Bezirksgericht Kreuzlingen, Konstanzerstrasse 13, 8280 Kreuzlingen, eine schriftliche Begründung zu verlangen. Die Fristen stehen in diesem Verfahren während der Gerichtsferien nicht still. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim zuständigen/obgenannten Gericht abgegeben oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen dip-lomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Rechtsmittelfrist mit Zustellung des begründeten Ent-scheids zu laufen. Die Rechtskraftbescheinigung ist nach unbenütztem Ablauf der obigen Frist (unter Beilage dieses Entscheids im Original) beim Bezirksgericht Kreuzlingen einzuholen. Frist: 10 Tage
Kontaktstelle: Bezirksgericht Kreuzlingen, Konstanzerstrasse 13,
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.