• B.M.M.V GmbH in Liquidation

    AR
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-300.4.018.798-7
    Branche: Betrieb von Tankstellen

    Alter der Firma

    8 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu B.M.M.V GmbH in Liquidation

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    Über B.M.M.V GmbH in Liquidation

    • B.M.M.V GmbH in Liquidation hat den Sitz in Wolfhalden und ist in Liquidation. Tätig ist sie im Bereich «Betrieb von Tankstellen».
    • Das Management der am 12.07.2016 gegründeten Firma B.M.M.V GmbH in Liquidation besteht aus einer Person.
    • Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 28.08.2024. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die gemeldete UID lautet CHE-229.515.214.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betrieb von Tankstellen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Tankstellen und ähnlichen Unternehmen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, andere Unternehmungen erwerben, errichten oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundeigentum erwerben, verwalten, verkaufen und belasten sowie alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt mit diesem in Zusammenhang stehen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • B.M.M.V GmbH
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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: B.M.M.V GmbH in Liquidation

    SHAB 240828/2024 - 28.08.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1006116297, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)

    B.M.M.V GmbH in Liquidation, in Wolfhalden, CHE-229.515.214, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 99 vom 24.05.2024, Publ. 1006039181). Eröffnung des Konkurs gemäss Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 21.08.2024, mit Wirkung ab dem 21.08.2024, 10.50 Uhr, über die bereits aufgelöste Gesellschaft. Das Konkursverfahren ist mit Verfügung derselben Richterin vom 21.08.2024 mangels Aktiven eingestellt worden.

    SHAB 240826/2024 - 26.08.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000054958, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABAR 26.08.2024 Öffentlich einsehbar bis: 26.08.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Einstellung des Konkursverfahrens B.M.M.V GmbH in Liquidation Schuldner: B.M.M.V GmbH in Liquidation CHE-229.515.214 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Wolfhalden Datum des Auflösungsentscheids: 16.05.2024 Datum der Einstellung: 21.08.2024 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 05.09.2024 Kontaktstelle: Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, P.O.B. 42, 9410 Heiden,
  • Heiden Bemerkungen: Das Kantonsgerichts-Präsidium von Appenzell Ausserrhoden hat mit Entscheid vom 19.04.2024 bezüglich der genannten Gesellschaft in Anwendung von Art. 731b OR die Auflösung per 19.04.2024 verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Vollstreckungserklärung mit Wirkung ab 16.05.2024. *** Hinweis für Forderungen von Arbeitnehmenden: Der Entschädigungsanspruch für Insolvenzentschädigung (Art. 53 Abs. 1 AVIG) der Arbeitnehmenden muss spätestens 60 Tage nach dieser Veröffentlichung im
    Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 26.08.2024 bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell AR, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR, eingereicht sein. Mit
    Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung.

  • SHAB 240823/2024 - 23.08.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001269, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 23.08.2024 Öffentlich einsehbar bis: 23.02.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid in Sachen Konkursamt Appenzell Ausserrhoden gegen B.M.M.V GmbH in Liquidation Gerichtsentscheid: Gesuchsteller Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Postfach 42, 9410 Heiden Gesuchsgegnerin B.M.M.V GmbH in Liquidation, mit Sitz in Wolfhalden AR Entscheiddatum: 2

    1. August 2024
      1. Über die B.M.M.V GmbH in Liquidation, mit Sitz in Wolfhalden AR, Firmen-Nr. 229.515.214, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 21. August 2024, 10.50 Uhr, der Konkurs eröffnet.
      2. Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrens-kosten verpflichtet und diese sicherstellt.
      3. Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF 150.00 wird zu Lasten der Schuldnerin vom Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, bezogen.
      4. Dieser Entscheid kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich, begründet und mit bestimmten und gegebenenfalls bezifferten Anträgen versehen beim Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, einzureichen. Zulässige Beschwerdegründe sind unrichtige Rechtsanwendung und offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.
      5. Die Betreibungsferien hemmen den Fristenlauf nicht. Fällt jedoch das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tag nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung dieser Frist werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2

      9043 Trogen Bemerkungen:
      SV2 24 224

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