• AUTO HRS EXPORT, UGWU

    LU
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-100.1.798.898-6
    Branche: Automobilhandel

    Eingetragen seit

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu AUTO HRS EXPORT, UGWU

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

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    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Automobilhandel

    Firmenzweck

    Handel mit sowie Export von Autos und Elektrogeräten.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: AUTO HRS EXPORT, UGWU

    SHAB 250912/2025 - 12.09.2025
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1006431664, Handelsregister-Amt Luzern, (100)

    AUTO HRS EXPORT, UGWU, in Luzern, CHE-415.078.237, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 200 vom 16.10.2014, S.0, Publ. 1771633). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.

    SHAB 250729/2025 - 29.07.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000005393, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 29.07.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern Verfügung nach Art. 153 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, AUTO HRS EXPORT, UGWU Betroffene Organisation: AUTO HRS EXPORT, UGWU CHE-415.078.237 Luzernstrasse 6

  • Luzern Ausgangslage:
    1. Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.
    2. Mit Publikation im SHAB vom 14.05.2025 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.
    3. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen. Verfügung: Das Handelsregister Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen AUTO HRS EXPORT, UGWU, mit Sitz in Luzern (CHE415.078.237), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.
      2. Es werden keine Gebühren erhoben.
      3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt. Verfügende Stelle: Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14
      4. Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht,
        1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 28.08.2025

        Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
      5. Luzern

  • SHAB 250514/2025 - 14.05.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000017399, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 14.05.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern Aufforderung nach weiteren Artikeln, AUTO HRS EXPORT, UGWU Betroffene Organisation: AUTO HRS EXPORT, UGWU CHE-415.078.237 Luzernstrasse 6

  • Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 13.06.2025
    Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
  • Luzern

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