• Auto Aebi

    BL
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-280.1.013.914-5
    Branche: Automobilhandel

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Auto Aebi

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    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Automobilhandel

    Firmenzweck

    Ankauf und Verkauf von Occasion Autos und Aufbereitung von Fahrzeugen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Neueste SHAB-Meldungen: Auto Aebi

    SHAB 168/2018 - 31.08.2018
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: 4446139, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft, (280)

    Auto Aebi, in Allschwil, CHE-115.872.742, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 128 vom 07.07.2014, Publ. 1597953). Der Geschäftsbetrieb hat aufgehört. Das Einzelunternehmen wird im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 137/2018 - 18.07.2018
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 4365041, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung nach Art. 152 HRegV

    1. Die nachfolgend genannten Einzelunternehmen haben die Geschäftstätigkeit aufgegeben und verfügen über kein Rechtsdomizil am Ort ihres Sitzes mehr. ' Auto Aebi, in Allschwil (CHE-115.872.742) ' Arlati Music Productions, in Aesch BL (CHE-154.625.124)
    2. Mit Aufforderung durch eingeschriebenen Brief vom 9. Januar
    3. und 2. Februar 2018 wurden die Einzelunternehmen aufgefordert die Löschung vorzunehmen, worauf aber keine Reaktion erfolgte.
    4. Deshalb wurde mit Publikation vom 27. April 2018 die Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen gemäss Art.
    5. HRegV, die Löschung anzumelden oder Einwendungen dagegen vorzubringen. Andernfalls würden die Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.
    6. Das Handelsregisteramt erhielt innert der vorgegebenen Frist keine Rückmeldungen.
    7. Die Publikation der nachstehenden Verfügung im Sinne von Art. 152 HRegV erfolgt öffentlich, da eine anderweitige Zustellung der Verfügung nicht möglich ist. Das Handelsregisteramt Basel-Landschaft erlässt deshalb folgende Verfügung:
      1. Die Einzelunternehmen werden von Amtes wegen gemäss Art. 152 Abs. 5 HRegV gelöscht.
      2. Es werden keine Gebühren erhoben.
      3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt. Gegen diese Verfügung kann gestützt auf Art. 165 HRegV innert
      4. Tagen ab Publikation gemäss § 16 Abs. 3 lit. b) EG OR beim Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft, Bahnhofplatz 16,
      5. Liestal, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen

      Handelsregisteramt Basel-Landschaft, 4144 Arlesheim

    SHAB 81/2018 - 27.04.2018
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 4197469, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Aufforderung nach Art. 152 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Einzelunternehmen haben die Geschäftstätigkeit aufgegeben. Auf die erste postalische Zustellung der Aufforderung zur Anmeldung der Löschung folgt nach unbenutztem Fristablauf die öffentliche Publikation der Aufforderung, wonach die Inhaberinnen oder Inhaber aufgefordert werden, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder Einwendungen dagegen vorzubringen. Andernfalls werden die Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht. Gegen säumige Anmeldungspflichtige kann das Handelsregisteramt Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aussprechen (Art. 943 OR).
    Handelsregisteramt Basel-Landschaft, 4144 Arlesheim ' Auto Aebi, in Allschwil (CHE-115.872.742) ' Arlati Music Productions, in Aesch BL (CHE-154.625.124)

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