Auskünfte zu Atex GmbH in Liquidation
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Über Atex GmbH in Liquidation
- Atex GmbH in Liquidation mit Sitz in Klingnau ist in Liquidation. Atex GmbH in Liquidation ist im Bereich «Erbringen von IT-Dienstleistungen» tätig.
- Es ist eine aktive Person im Management eingetragen.
- Unter Meldungen sehen Sie alle Anpassungen des Handelsregistereintrages. Die letzte Anpassung gab es am 02.07.2025.
- Die Firma ist im Handelsregister AG mit der UID CHE-228.969.989 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
21.03.2023
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Klingnau
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.4.452.645-0
UID/MWST
CHE-228.969.989
Branche
Erbringen von IT-Dienstleistungen
Firmenzweck
Die Gesellschaft bietet Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Informations-, Computer- und Kommunikationstechnologie, die Ausführung von Heizungs-, Lüftungs-, Kälte- und Sanitärinstallationen sowie Marketing und Know-How-Beratung an. Sie betreibt Import und Export, kann Patente, Urheberrechte, Marken und andere Immaterialgüterrechte sowie Lizenzen aller Art erwerben, halten, veräussern und erteilen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Atex GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Atex GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1006373061, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
Atex GmbH, in Klingnau, CHE-228.969.989, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 87 vom 06.05.2024, Publ. 1006025793).
Firma neu:
Atex GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Zurzach vom 28.05.2025 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 28.05.2025, 11.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Publikationsnummer: KK01-0000050745, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB 27.06.2025 Zusätzliche Publikationen: KABAG 27.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 27.06.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Vorläufige Konkursanzeige Atex GmbH Schuldner: Atex GmbH CHE-228.969.989 Sonnengasse 28
13.06.2025) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben
hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./br
Publikationsnummer: UV02-0000004976, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 02.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 02.12.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen Atex GmbH Klagende Partei: Handelsregisteramt Kanton Aargau Bahnhofplatz 3c Postfach
- Die Gesellschaft Atex GmbH, Sonnengasse 28, 5313 Klingnau, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 28. Mai 2025, 11:00 Uhr, aufgelöst.
- Es wird die Liquidation der Gesellschaft nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
- Das Konkursamt des Kantons Aargau wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin.
- Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesellschaft erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides.
- Die Gerichtskosten von CHF 1'500.00 (inkl. Publikationskosten) werden der Gesellschaft auferlegt.
- Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation) Geschäftsnummer: SZ.2025.12 Entscheiddatum: 28.05.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung (Art. 308ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Berufung angefochten werden. Mit der Berufung kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 310 ZPO). Die Berufung ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 311 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 311 Abs. 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Berufungsfrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem unbenutzten Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Berufung erhoben, so hemmt dies die Vollstreckbarkeit des Entscheides im Umfang der Anträge, ausser der Entscheid beinhaltet vorsorgliche Massnahmen, Anweisungen an die Schuldner oder die Sicherstellung des Unterhalts (Art. 315 Abs. 1 und 2 ZPO); Ausnahmen davon richten sich nach Art. 315 Abs. 4 und 5 ZPO. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 12.06.2025
Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50,
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.