Auskünfte zu Atex GmbH in Liquidation
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Über Atex GmbH in Liquidation
- Atex GmbH in Liquidation hat den Sitz in Klingnau, ist in Liquidation und im Bereich «Erbringen von IT-Dienstleistungen» tätig.
- Atex GmbH in Liquidation wurde am 21.03.2023 in das Handelsregister eingetragen.
- Die Firma hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 17.09.2025 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
- Die Firma ist im Handelsregister AG mit der UID CHE-228.969.989 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
21.03.2023
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Klingnau
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.4.452.645-0
UID/MWST
CHE-228.969.989
Branche
Erbringen von IT-Dienstleistungen
Firmenzweck
Die Gesellschaft bietet Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Informations-, Computer- und Kommunikationstechnologie, die Ausführung von Heizungs-, Lüftungs-, Kälte- und Sanitärinstallationen sowie Marketing und Know-How-Beratung an. Sie betreibt Import und Export, kann Patente, Urheberrechte, Marken und andere Immaterialgüterrechte sowie Lizenzen aller Art erwerben, halten, veräussern und erteilen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Atex GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Atex GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1006435577, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
Atex GmbH in Liquidation, in Klingnau, CHE-228.969.989, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 125 vom 02.07.2025, Publ. 1006373061). Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 10.09.2025 ist über diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 13.06.2025 der Konkurs eröffnet worden. Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 10.09.2025 mangels Aktiven eingestellt.
Publikationsnummer: KK03-0000067064, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 12.09.2025 Zusätzliche Publikationen: KABAG 12.09.2025 Öffentlich einsehbar bis: 12.09.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Einstellung des Konkursverfahrens Atex GmbH Schuldner: Atex GmbH CHE-228.969.989 Sonnengasse 28
Ablauf der Frist: 02.10.2025 Kontaktstelle:
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
Publikationsnummer: UV02-0000005288, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 11.09.2025 Öffentlich einsehbar bis: 11.03.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen Atex GmbH in Liquidation Klagende Partei: Handelsregisteramt Kanton Aargau Bahnhofplatz 3c Postfach
- Die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft wird infolge Überschuldung von der Kontrolle abgeschrieben.
- Über die Atex GmbH, Sonnengasse 28, 5313 Klingnau, wird der Konkurs mit Wirkung ab Freitag, 13. Juni 2025, eröffnet.
- Das Konkursverfahren über die Atex GmbH, Sonnengasse 28, 5313 Klingnau, wird mangels Aktiven eingestellt.
- Die Entscheidgebühr wird auf CHF 200.00 festgesetzt, der Gesellschaft auferlegt und vom Konkursamt Aargau bezogen. Bad Zurzach, 10. September 2025 Präsidium des Zivilgerichts Geschäftsnummer: SZ.2025.12 Entscheiddatum: 10.09.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch auf-schieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 22.09.2025
Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50,
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.