• Artolino Print Graphic Design AG in Liquidation

    GR
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-170.3.012.367-1
    Branche: Betreiben einer Druckerei und/oder Binderei

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Artolino Print Graphic Design AG in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben einer Druckerei und/oder Binderei

    Firmenzweck

    Herstellung, Vertrieb und Installation von Beschriftungen, Leitsystemen, Druckerzeugnissen, Dekorationen, Bautafeln und Reklamen an Ladengeschäften; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Artolino Print Graphic Design AG
    • Wibera AG
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Artolino Print Graphic Design AG in Liquidation

    SHAB 201224/2020 - 24.12.2020
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005058038, Handelsregister-Amt Graubünden

    Artolino Print Graphic Design AG in Liquidation, in Schiers, CHE-100.657.063, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 187 vom 27.09.2019, Publ. 1004725666). Das Konkursverfahren wurde mit Entscheid des Konkursrichters des Regionalgerichts Prättigau/Davos vom 18.12.2020 als abgeschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird gemäss Art. 159 Abs. 5 lit. b HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 201222/2020 - 22.12.2020
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000014429, Handelsregister-Amt Graubünden

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 22.12.2020 Zusätzliche Publikationen: KABGR 22.12.2020 Voraussichtliches Ablaufdatum: 22.12.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungs- und Konkursamt der Region Prättigau / Davos, Berglistutz 8, 7270 Davos Platz Schluss des Konkursverfahrens Artolino Print Graphic Design AG in Liquidation Schuldner: Artolino Print Graphic Design AG in Liquidation CHE-100.657.063 Dorfstrasse 74

  • Schiers
    Datum des Schlusses: 18.12.2020 Rechtliche Hinweise:
    Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.

  • SHAB 201021/2020 - 21.10.2020
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000015261, Handelsregister-Amt Graubünden

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB 21.10.2020 Zusätzliche Publikationen: KABGR 21.10.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungs- und Konkursamt der Region Prättigau / Davos, Berglistutz 8, 7270 Davos Platz Kollokationsplan und Inventar Artolino Print Graphic Design AG in Liquidation Schuldner: Artolino Print Graphic Design AG in Liquidation CHE-100.657.063 Dorfstrasse 74

  • Schiers Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 10.11.2020 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 31.10.2020 Auflagestelle: Konkursamt der Region Prättigau / Davos Hauptsitz / Berglistutz 8,
  • Davos Platz Kontaktstelle für Beschwerden: Beschwerden gegen das Inventar sind innert der Auflagefrist beim Kantonsgericht Graubünden in Chur, einzureichen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der Auflagefrist beim Regionalgericht Prättigau/Davos in Klosters anhängig zu machen.
    Bemerkungen: Bei unbenützter Frist zur Beschwerde oder Klage, werden das Inventar sowie der
    Kollokationsplan als anerkannt betrachtet.

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