• AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.6.002.494-2
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Alter der Firma

    5 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute

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    Bonitätsauskunft

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    Über AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute

    • AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute hat den Sitz in Richterswil und ist aktiv. Sie ist ein Verein und in der Branche «Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen» tätig.
    • Im Management sind 2 aktive Personen eingetragen.
    • Unter Meldungen sehen Sie alle Anpassungen des Handelsregistereintrages. Die letzte Anpassung gab es am 04.12.2019.
    • Die Organisation AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute ist unter der UID CHE-206.782.129 eingetragen.
    • Unternehmen mit der gleichen Adresse: I. & R. Steck, Queenskin GmbH.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Der Verein, AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs-und Facility Fachleute und Kundenhandwerker ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern welche Dienstleistungen in Kleinvolumen oder zeitliche begrenzte Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen. Auch als sogenannt freie Mitarbeiter werden die Dienstleistenden arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft und werden von der Gemeinschaft vertraglich angestellt. Damit ihre Leistungen korrekt abgerechnet-, Sozialversicherungen vollumfänglich bezahlt werden und eine einzige Lohnabrechnung pro Monat vorhanden ist, auch wenn Dienstleistungen an verschiedensten Orten, d.h. für verschiedene Mitglieder erbracht wurden. Wir beziehen uns auf folgende Gruppen: Reinigungskräfte, Facility-Fachkräfte, allgemeine Dienstleistende rund um Haus und Garten, sowie Kundenhandwerker. Auch können Handwerkstätigkeiten im Sinne von Aushilfsaufträgen von Mitgliedern in den genannten Bereichen eingeschlossen sein. Auch sollen die Dienstleistenden damit auf ein regelmässiges Pensum zählen können und einen einzigen Ansprechpartner für die administrative Abwicklung ihres Lohnes haben. Jeder Dienstleistungsnutzer ist zwingend Mitglied der Arbeitgebergemeinschaft und trägt somit die Verantwortung für die Lohnzahlungen seiner Angestellten für die vertraglich vereinbarten Stunden. Es dürfen explizit keine Arbeitskräfte vermittelt werden. Neue Mitglieder des Vereins werden zur Hauptsache durch die Dienstleistenden geworben. Ein weiteres Ziel des Vereins ist das Umweltbewusstsein in diesen Arbeitsprozessen zu fördern: Von den Dienstleistenden wird eine energiebewusste und umweltfreundliche Haltung verlangt. Die Dienstleistenden werden diesbezüglich orientiert und profund eingearbeitet. Bevorzugt werden umweltverträgliche, antiallergene Reinigungsmittel, Gartenhilfsstoffe und andere anzuwendende Produkte. Der Verein kann reine Payrolling- Dienste für Mitglieder anbieten. Der Verein kann Beratungen und Support in administrativen Belangen sowie Mediationen und andere Lebenshilfen für die Dienstleistenden und externe Beratungssuchende anbieten und durchführen. In Härtefällen kann dieser Dienst gratis angeboten werden. Diese Tätigkeiten werden mit separater Rechnungsführung klar von der Haupttätigkeit des Vereins abgegrenzt und werden, im Falle von unentgeltlichen Hilfestellungen, nicht durch die Mitgliederbeiträge und Verwaltungskosten der ersten Gruppe finanziert. Der Verein kann temporäre Wohnmöglichkeiten anbieten. Dies unabhängig davon, ob Person vom Verein angestellt ist.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute

    SHAB 191204/2019 - 04.12.2019
    Kategorien: Änderung des Firmenzwecks

    Publikationsnummer: HR02-1004774111, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute, in Richterswil, CHE-206.782.129, Verein (SHAB Nr. 216 vom 07.11.2018, Publ. 1004491908).

    Statutenänderung:
    15.10.2019.

    Zweck neu:
    Der Verein, AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs-und Facility Fachleute und Kundenhandwerker ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern welche Dienstleistungen in Kleinvolumen oder zeitliche begrenzte Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen. Auch als sogenannt freie Mitarbeiter werden die Dienstleistenden arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft und werden von der Gemeinschaft vertraglich angestellt. Damit ihre Leistungen korrekt abgerechnet-, Sozialversicherungen vollumfänglich bezahlt werden und eine einzige Lohnabrechnung pro Monat vorhanden ist, auch wenn Dienstleistungen an verschiedensten Orten, d.h. für verschiedene Mitglieder erbracht wurden.

    Wir beziehen uns auf folgende Gruppen:
    Reinigungskräfte, Facility-Fachkräfte, allgemeine Dienstleistende rund um Haus und Garten, sowie Kundenhandwerker. Auch können Handwerkstätigkeiten im Sinne von Aushilfsaufträgen von Mitgliedern in den genannten Bereichen eingeschlossen sein. Auch sollen die Dienstleistenden damit auf ein regelmässiges Pensum zählen können und einen einzigen Ansprechpartner für die administrative Abwicklung ihres Lohnes haben. Jeder Dienstleistungsnutzer ist zwingend Mitglied der Arbeitgebergemeinschaft und trägt somit die Verantwortung für die Lohnzahlungen seiner Angestellten für die vertraglich vereinbarten Stunden. Es dürfen explizit keine Arbeitskräfte vermittelt werden. Neue Mitglieder des Vereins werden zur Hauptsache durch die Dienstleistenden geworben.

    Ein weiteres Ziel des Vereins ist das Umweltbewusstsein in diesen Arbeitsprozessen zu fördern:
    Von den Dienstleistenden wird eine energiebewusste und umweltfreundliche Haltung verlangt. Die Dienstleistenden werden diesbezüglich orientiert und profund eingearbeitet. Bevorzugt werden umweltverträgliche, antiallergene Reinigungsmittel, Gartenhilfsstoffe und andere anzuwendende Produkte. Der Verein kann reine Payrolling- Dienste für Mitglieder anbieten. Der Verein kann Beratungen und Support in administrativen Belangen sowie Mediationen und andere Lebenshilfen für die Dienstleistenden und externe Beratungssuchende anbieten und durchführen. In Härtefällen kann dieser Dienst gratis angeboten werden. Diese Tätigkeiten werden mit separater Rechnungsführung klar von der Haupttätigkeit des Vereins abgegrenzt und werden, im Falle von unentgeltlichen Hilfestellungen, nicht durch die Mitgliederbeiträge und Verwaltungskosten der ersten Gruppe finanziert. Der Verein kann temporäre Wohnmöglichkeiten anbieten. Dies unabhängig davon, ob Person vom Verein angestellt ist.

    SHAB 181107/2018 - 07.11.2018
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: HR01-1004491908, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute, in Richterswil, CHE-206.782.129, Seestrasse 73, 8805 Richterswil, Verein (Neueintragung).

    Statutendatum:
    13.08.2018.

    Zweck:
    Der Verein ist ein Arbeitgeberkollektiv und hat zum Ziel zu gewährleisten, dass sogenannt freie Reinigungskräfte, Facility-Fachkräfte, und allgemeine Dienstleistende rund um Haus und Garten, inklusive Housekeeping und Ähnliches ihre Dienste legal abrechnen, die Dienstleistenden versicherungstechnisch voll gedeckt sind und ordentliche Lohnabrechnungen erhalten. Auch sollen die Dienstleistenden damit auf ein regelmässiges Pensum zählen können und einen einzigen Ansprechpartner für die administrative Abwicklung ihres Lohnes haben. Auch als sogenannt freie Mitarbeiter werden die Dienstleistenden arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft und werden von der Gemeinschaft vertraglich angestellt. Jeder Dienstleistungsnutzer ist zwingend Mitglied der Arbeitgebergemeinschaft und trägt somit die Verantwortung für die Lohnzahlungen seiner Angestellten für die vertraglich vereinbarten Stunden. Es dürfen explizit keine Arbeitskräfte vermittelt werden.

    Das Umweltbewusstsein in diesen Arbeitsprozessen zu fördern:
    Von den Dienstleistenden wird eine energiebewusste und umweltfreundliche Haltung verlangt. Die Dienstleistenden werden diesbezüglich orientiert und profund eingearbeitet. Bevorzugt werden umweltverträgliche, antiallergene Reinigungsmittel, Gartenhilfsstoffe und andere anzuwendende Produkte. Der Verein kann Beratungen und Support in administrativen Belangen sowie Mediationen und andere Lebenshilfen für die Dienstleistenden und externe Beratungssuchende anbieten und durchführen. In Härtefällen kann dieser Dienst gratis angeboten werden. Diese Tätigkeiten werden mit separater Rechnungsführung klar von der Haupttätigkeit des Vereins abgegrenzt und werden, im Falle von unentgeltlichen Hilfestellungen, nicht durch die Mitgliederbeiträge und Verwaltungskosten der ersten Gruppe finanziert.

    Mittel:
    Mitgliederbeiträge, Einkünfte aus Beratungen, finanzielle Zuwendungen, Bürgschaften, Defizitgarantien und Darlehen.

    Eingetragene Personen:
    Meier, Maria Regina Luzia, von Zürich, in Freienbach, Präsidentin des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Brehm-Trinkler, Gabriela Maria Felicitas, von Safiental, in Wädenswil, Vizepräsidentin des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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