• Ankercat Adviser Group GmbH in Liquidation

    ZH
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-170.4.014.789-3
    Branche: Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Alter der Firma

    8 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Ankercat Adviser Group GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

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    Wirtschaftsauskunft

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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Ankercat Adviser Group GmbH in Liquidation

    • Ankercat Adviser Group GmbH in Liquidation hat den Sitz in Elgg und ist in Liquidation. Sie ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und in der Branche «Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen» tätig.
    • Im Management ist eine aktive Person eingetragen.
    • Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 11.01.2024, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die im Handelsregister ZH eingetragene UID lautet CHE-425.070.622.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt das Erbringen von Beratungsdienstleistungen im Managementbereich. Die Gesellschaft kann zudem alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder die direkt damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Ankercat Adviser Group GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Ankercat Adviser Group GmbH in Liquidation

    SHAB 11.01.2024
    Kategorien: Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1005931176, Handelsregister-Amt Zürich

    Ankercat Adviser Group GmbH, in Elgg, CHE-425.070.622, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 126 vom 02.07.2021, Publ. 1005236544).

    Firma neu:
    Ankercat Adviser Group GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 27.11.2023 hat das Bezirksgericht Winterthur die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.

    SHAB 231207/2023 - 07.12.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003394, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 07.12.2023 Öffentlich einsehbar bis: 07.06.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen Ankercat Adviser Group GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Ankercat Adviser Group GmbH CHE-425.070.622 Römerhof 1

  • Elgg Angaben zum gerichtlichen Entscheid: betreffend Organisationsmangel Es wird erkannt:
    1. Die Antragsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    2. Das Konkursamt Elgg wird mit dem Vollzug beauftragt.
    3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'000.-- und der Antragsgegnerin auferlegt.
    4. Schriftliche Mitteilung an die Antragsgegnerin durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt ...
    5. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO230064 Entscheiddatum: 27.11.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht summarisches Verfahren Frist: 10 Tage Frist von 10 Tagen ab Publikation

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10,
  • Winterthur

  • SHAB 231031/2023 - 31.10.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003287, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 31.10.2023 Öffentlich einsehbar bis: 30.04.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen Ankercat Adviser Group GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Ankercat Adviser Group GmbH CHE-425.070.622 Römerhof 1

  • Elgg Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Organisationsmangel Es wird verfügt:
    1. Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 17. Oktober 2023 wird der Antragsgegnerin zugestellt.
    2. Der Antragsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Antragsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
    3. Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Antragsgegnerin - eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz ernennt und beim Handelsregisteramt anmeldet und - ein gültiges Domizil eintragen lässt.
    4. An die Antragsgegnerin ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Antragsgegnerin steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen.
    5. Schriftliche Mitteilung an die Antragsgegnerin sowie deren Geschäftsführer Thomsen Carsten Anker, Römerhof 1, 8353 Elgg je als Gerichtsurkunde und das Handelsregisteramt des Kantons Zürich, gegen Empfangsschein. Geschäftsnummer: EO230064-Z01 Entscheiddatum: 23.10.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht summarisches Verfahren Frist: 20 Tage Frist von 20 Tagen ab Publikation

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10,
  • Winterthur

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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