• Anker Kultur GmbH in Liquidation

    TG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-130.4.020.698-8
    Branche: Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Eingetragen seit

    11 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu Anker Kultur GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

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    Wirtschaftsauskunft

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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Anker Kultur GmbH in Liquidation

    • Anker Kultur GmbH in Liquidation ist aktuell in Liquidation und in der Branche Betreiben von Gastronomiebetrieben tätig. Der Sitz liegt in Frauenfeld.
    • Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Im Handelsregister eingetragen wurde die Firma am 20.05.2014.
    • Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 29.08.2025.
    • Die Firma ist im Handelsregister TG mit der UID CHE-313.644.473 eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Führung von Restaurationsbetrieben sowie die Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, errichten oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, verkaufen und belasten sowie alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Anker Kultur GmbH
    • Bistro-Bar ViVA GmbH
    • Bistro-Bar VIVA GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Anker Kultur GmbH in Liquidation

    SHAB 250829/2025 - 29.08.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000051597, Handelsregister-Amt Thurgau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB 29.08.2025 Zusätzliche Publikationen: KABTG 29.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 29.08.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt des Kantons Thurgau, Bahnhofplatz 69, 8500 Frauenfeld Kollokationsplan und Inventar Anker Kultur GmbH Schuldner: Anker Kultur GmbH CHE-313.644.473 Zürcherstrasse 212

  • Frauenfeld Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise: Kollokationsplan und Inventar in der Spezialliquidation gestützt auf Art. 230a Abs. 2 SchKG Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 18.09.2025 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 08.09.2025 Auflagestelle: Konkursamt des Kantons Thurgau Bahnhofplatz 69
  • Frauenfeld Kontaktstelle für Beschwerden: Obergericht des Kantons Thurgau Promenadenstrasse 12a
  • Frauenfeld Kontaktstelle für Klage und Anfechtung: Bezirksgericht Frauenfeld Zürcherstrasse 237a
  • Frauenfeld Bemerkungen: Die von der Konkursverwaltung unter Vorbehalt sämtlicher Gläubigerrechte anerkannten Ansprüche bezüglich Eigentumsansprachen gelten als von der Gläubigergesamtheit beschlossen, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert 10 Tagen ab Publikation beim Konkursamt dagegen Einsprache erhebt. Die Rechte der einzelnen Gläubiger nach Art. 260 SchKG sind, sofern die von der
    Konkursverwaltung anerkannten Ansprüche von der Gläubigergesamtheit gutgeheissen werden, innert 20 Tagen ab Publikation beim unterzeichneten Konkursamt geltend zu
    machen.

  • SHAB 250718/2025 - 18.07.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK10-0000003162, Handelsregister-Amt Thurgau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 18.07.2025 Zusätzliche Publikationen: KABTG 18.07.2025 Öffentlich einsehbar bis: 18.07.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt des Kantons Thurgau, Bahnhofplatz 69, 8500 Frauenfeld Spezialliquidation gemäss Art. 230a SchKG Anker Kultur GmbH CHE-313.644.473 Zürcherstrasse 212

  • Frauenfeld Das am 03.03.2025 über die erwähnte Firma eröffnete Konkursverfahren ist am 04.07.2025 mangels Aktiven eingestellt und geschlossen worden. Auf Begehren des Retentionsgläubigers wird bezüglich des Inventars an der Zürcherstrasse 212, 8500
    Frauenfeld das Spezialliquidationsverfahren nach SchKG Art. 230a durchgeführt: Eingabefrist für retentionsgesicherte Forderungen und Eigentumsansprachen: Bis 18. August 2025 an das Konkursamt des Kantons Thurgau, Bahnhofplatz 69, 8510
    Frauenfeld.

  • SHAB 250613/2025 - 13.06.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000063767, Handelsregister-Amt Thurgau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 13.06.2025 Zusätzliche Publikationen: KABTG 13.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 13.06.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt des Kantons Thurgau, Bahnhofplatz 69, 8500 Frauenfeld Einstellung des Konkursverfahrens Anker Kultur GmbH Schuldner: Anker Kultur GmbH CHE-313.644.473 Zürcherstrasse 212

  • Frauenfeld Datum der Konkurseröffnung: 03.03.2025 Datum der Einstellung: 05.06.2025 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 03.07.2025
    Kontaktstelle: Konkursamt des Kantons Thurgau Bahnhofplatz 69
  • Frauenfeld

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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