• Ambassador Fahrschule, Kurth Philippe

    SO
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-241.1.011.613-9
    Branche: Erbringung von sonstigen Unterrichtsdienstleistungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Ambassador Fahrschule, Kurth Philippe

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringung von sonstigen Unterrichtsdienstleistungen

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    Betrieb einer Fahrschule.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Ambassador Fahrschule, Kurth Philippe

    SHAB 210329/2021 - 29.03.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005135864, Handelsregister-Amt Solothurn, (241)

    Ambassador Fahrschule, Kurth Philippe, in Solothurn, CHE-279.434.291, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 85 vom 05.05.2015, S.0, Publ. 2135803).

    Domizil neu:
    Das Einzelunternehmen hat sein Domizil eingebüsst. Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.

    SHAB 210215/2021 - 15.02.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002085, Handelsregister-Amt Solothurn

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 15.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Solothurn, Wengimattstrasse 2, 4710 Balsthal Verfügung nach Art. 153b aHRegV, Handelsregisteramt des Kantons Solothurn Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Solothurn CHE-115.141.934 Wengimattstrasse 2

  • Balsthal Ausgangslage: Verfügungen nach Art. 153b aHRegV Verfügung:
    1. Verfügung Das Handelsregisteramt stellt fest, dass die ""Ambassador Fahrschule, Kurth Philippe"" mit Sitz in Solothurn kein Rechtsdomizil mehr hat. Mit Schreiben vom 27. August 2020 und durch Publikation unter der Meldungsnummer BH05-0000003318 im SHAB Nr. 181 vom
    2. September 2020, wurde der Inhaber aufgefordert, gemäss Art. 153a aHRegV innert
    3. Tagen ein Rechtsdomizil zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die ihm gesetzte Frist ist ungenutzt abgelaufen. Aufgrund dieser Sachlage ist erstellt, dass die ""Ambassador Fahrschule, Kurth Philippe"" am Ort ihres Sitzes kein Rechtsdomizil mehr hat. Gestützt auf Art. 153b aHRegV wird verfügt:
      1. Die ""Ambassador Fahrschule, Kurth Philippe"" wird gelöscht. 2. In das Handelsregister ist folgendes einzutragen: ""Ambassador Fahrschule, Kurth Philippe, in Solothurn, CHE-279.434.291, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 85 vom 05.05.2015, S.0, Publ. 2135803). Domizil neu: Das Einzelunternehmen hat sein Domizil eingebüsst. Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.""
      2. Die Gebühren, bestehend aus a) Eintragungsgebühren: CHF 100.00 b) Verfahrensgebühren: CHF 100.00 werden Herr Philippe Kurth auferlegt. 4. Herr Philippe Kurth hat eine Ordnungsbusse von CHF 100.00 zu bezahlen (Art. 943 Abs. 1 aOR).
      3. Mitteilung an den Inhaber: Herr Philippe Kurth und durch Publikation im SHAB. 2. Verfügung Das Handelsregisteramt stellt fest, dass die ""bern-tax treuhand GmbH, in Zuchwil"" mit Sitz in Zuchwil kein Rechtsdomizil mehr hat. Mit Schreiben vom 26. August 2020 und durch Publikation unter der Meldungsnummer BH05-0000003318 im SHAB Nr. 181 vom 17. September 2020, wurde das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan aufgefordert, gemäss Art. 153a aHRegV innert 30 Tagen ein Rechtsdomizil zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die ihm gesetzte Frist ist ungenutzt abgelaufen. Aufgrund dieser Sachlage ist erstellt, dass die ""bern-tax treuhand GmbH, in Zuchwil"" am Ort ihres Sitzes kein Rechtsdomizil mehr hat. Gestützt auf Art. 153b aHRegV wird verfügt:
        1. Die ""bern-tax treuhand GmbH, in Zuchwil"" wird aufgelöst.
        2. Herr Stefan Hänsli, in Derendingen, wird als Liquidator eingesetzt. 3. In das Handelsregister ist folgendes einzutragen: ""bern-tax treuhand GmbH, in Zuchwil, in Zuchwil, CHE-113.776.139, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 154 vom 12.08.2015, S.0, Publ. 2316909). Firma neu: bern-tax treuhand GmbH, in Zuchwil in Liquidation. Uebersetzungen der Firma neu: (bern-tax treuhand Sàrl, à Zuchwil en liquidation) (bern-tax treuhand Ltd liab. Co, in Zuchwil in liquidation). Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 153b aHRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz der Gesellschaft unbenutzt abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hänsli, Stefan, von Romoos, in Derendingen, Gesellschafter und Geschäftsführer, Liquidator, mit Einzelunterschrift als Liquidator, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift].""
        3. Die Gebühren, bestehend aus a) Eintragungsgebühren: CHF 210.00 b) Verfahrensgebühren: CHF 100.00 werden der ""bern-tax treuhand GmbH, in Zuchwil"" unter solidarischer Haftung der zur Anmeldung verpflichteten Person auferlegt. 5. Herr Stefan Hänsli hat eine Ordnungsbusse von CHF 100.00 zu bezahlen (Art. 943 Abs. 1 aOR). 6. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann die Auflösung widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 aHRegV).
        4. Mitteilung an den Liquidator: Herr Stefan Hänsli und durch Publikation im SHAB. 3. Verfügung Das Handelsregisteramt stellt fest, dass die ""Norm Gastro GmbH"" mit Sitz in Olten kein Rechtsdomizil mehr hat. Mit Schreiben vom 8. Juli 2020 und durch Publikation unter der Meldungsnummer BH05-0000003206 im SHAB Nr. 164 vom 25. August 2020, wurde das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan aufgefordert, gemäss Art. 153a aHRegV innert 30 Tagen ein Rechtsdomizil zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die ihm gesetzte Frist ist ungenutzt abgelaufen. Aufgrund dieser Sachlage ist erstellt, dass die ""Norm Gastro GmbH"" am Ort ihres Sitzes kein Rechtsdomizil mehr hat. Gestützt auf Art. 153b aHRegV wird verfügt: 1. Die ""Norm Gastro GmbH"" wird aufgelöst.
        5. Herr Hüseyin Usta, in Dulliken, wird als Liquidator eingesetzt. 3. In das Handelsregister ist folgendes einzutragen: ""Norm Gastro GmbH, in Olten, CHE-194.657.739, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 162 vom 23.08.2017, Publ. 3710493). Firma neu: Norm Gastro GmbH in Liquidation. Uebersetzungen der Firma neu: (Norm Gastro S.à.r.l. en liquidation) (Norm Gastro S.a.g.l. in liquidazione) (Norm Gastro Ltd liab. Co in liquidation). Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 153b aHRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz der Gesellschaft unbenutzt abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Usta, Hüseyin, von Lotzwil, in Dulliken, Gesellschafter und Geschäftsführer, Liquidator, mit Einzelunterschrift als Liquidator, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift].""
        6. Die Gebühren, bestehend aus a) Eintragungsgebühren: CHF 230.00 b) Verfahrensgebühren: CHF 100.00 werden der ""Norm Gastro GmbH"" unter solidarischer Haftung der zur Anmeldung verpflichteten Person auferlegt. 5. Herr Hüseyin Usta hat eine Ordnungsbusse von CHF 100.00 zu bezahlen (Art. 943 Abs. 1 aOR). 6. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann die Auflösung widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 aHRegV).
        7. Mitteilung an den Liquidator: Herr Hüseyin Usta und durch Publikation im SHAB. 4. Verfügung Das Handelsregisteramt stellt fest, dass die ""RCT Garage GmbH"" mit Sitz in Trimbach kein Rechtsdomizil mehr hat. Mit Schreiben vom 26. August 2020 und durch Publikation unter der Meldungsnummer BH05-0000003318 im SHAB Nr. 181 vom 17. September 2020, wurde das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan aufgefordert, gemäss Art. 153a aHRegV innert 30 Tagen ein Rechtsdomizil zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die ihm gesetzte Frist ist ungenutzt abgelaufen. Aufgrund dieser Sachlage ist erstellt, dass die ""RCT Garage GmbH"" am Ort ihres Sitzes kein Rechtsdomizil mehr hat. Gestützt auf Art. 153b aHRegV wird verfügt: 1. Die ""RCT Garage GmbH"" wird aufgelöst.
        8. Herr Markus Rätzer, in Wolfwil, wird als Liquidator eingesetzt. 3. In das Handelsregister ist folgendes einzutragen: ""RCT Garage GmbH, in Trimbach, CHE-113.992.714, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 168 vom 02.09.2014, S.0, Publ. 1692247). Firma neu: RCT Garage GmbH in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 153b aHRegV von Amtes wegen als aufgelöst"

  • SHAB 85/2015 - 05.05.2015
    Kategorien: Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: 2135803, Handelsregister-Amt Solothurn, (241)

    Ambassador Fahrschule, Kurth Philippe, in Solothurn, CHE-279.434.291, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 132 vom 11.07.2014, Publ. 1609511).

    Domizil neu:
    Ulmenweg 12, 4500 Solothurn.

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