• Alpina Personal Services GmbH

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.055.266-7
    Branche: Durchführung von Arbeitskraftvermittlung

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Alpina Personal Services GmbH

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

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    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Durchführung von Arbeitskraftvermittlung

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen und Beratung im Bereich Personalvermittlung von temporärem oder festangestelltem Personal; Informatik, Buchhaltung, Administration und Verwaltung; Finanzen; Lohnbuchhaltung; kann alle Geschäfte finanzieller, wirtschaftlicher oder industrieller Art tätigen, die in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; Grundstücke erwerben; sich an Unternehmen aller Art beteiligen, die in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; Darlehen und Garantie an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn diese in ihrem Interesse liegt.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Alpina Personal Services GmbH

    SHAB 180926/2018 - 26.09.2018
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1004462864, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Alpina Personal Services GmbH, in Zürich, CHE-351.949.235, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 34 vom 17.02.2017, Publ. 3354493). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 123/2017 - 28.06.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3606571, Handelsregister-Amt Zürich

    "EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Entzug der eidgenössischen Vermittlungsbewilligung nach Art. 5 Abs. 1 Bst. c AVG Da die Firma Alpina Personal Services GmbH, verantwortlicher Leiter: Herr Thu Hao Quach, Seestrasse 520, 8038 Zürich, unbekannten Aufenthaltes ist und ihr die Entzugsverfügung nicht zugestellt werden kann, wird diese nach Art. 36 Bst. a VwVG amtlich publiziert. Wir nehmen Bezug auf die Mitteilung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich, wonach Ihrem Unternehmen die Bewilligung zur Vermittlungstätigkeit mit Verfügung vom 24. Mai

  • entzogen worden ist. Aufgrund der erhaltenen Unterlagen und des kantonalen Entscheides erlassen wir folgende Verfügung vom 21.06.2017 aufgrund der erhaltenen Unterlagen und des kantonalen Entscheides:
    1. Gestützt auf Art. 5 Abs. 1 Bst. b und c AVG wird Ihnen hiermit die Betriebsbewilligung zur grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung vom 12..08.2015 entzogen.
    2. Der im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragene Firmenzweck 'Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Personalvermittlung von temporärem oder festangestelltem Personal' ist zu löschen.
    3. Das Original der Verfügung ist mit der Urkunde an uns zu retournieren.
    4. Ab heutigem Datum ist es Ihnen untersagt, weitere Vermittlungshandlungen auszuüben. Gemäss Art. 39 Abs. 1 Bst. a AVG kann mit Busse bis zu CHF 100'000.- bestraft werden, wer vorsätzlich und ohne die erforderliche Bewilligung Vermittlungen tätigt oder Personal verleiht.
    5. Ein allfälliger Rekurs hat keine aufschiebende Wirkung. Begründung: Es wird auf die kantonale Verfügung vom 24.05.2017 verwiesen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach dieser Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9000 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der

    Beschwerdeführer sie in Händen hat. (Art. 52 Abs. 1 VwVG). Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
    "

  • SHAB 34/2017 - 17.02.2017
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: 3354493, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Alpina Personal Services GmbH, in Zürich, CHE-351.949.235, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 69 vom 13.04.2015, Publ. 2091881).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Quach, Thu Hao, deutscher Staatsangehöriger, in Zürich, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.

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