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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
19.10.2015
Löschung im Handelsregister
22.05.2018
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Wallbach
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.1.600.189-1
UID/MWST
CHE-325.313.706
Branche
Automobilhandel
Firmenzweck
Fahrzeughandel im Bereich Elektromobilität.
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: aktivXpert Willms
Publikationsnummer: 4240521, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
aktivXpert Willms, in Wallbach, CHE-325.313.706, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 205 vom 22.10.2015, Publ. 2439613). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die ihm zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
Publikationsnummer: 4137947, Handelsregister-Amt Aargau
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Verfügungen gemäss Art. 153 Abs. 3 HRegV Die zur Anmeldung verpflichtete Person hat trotz Aufforderung den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils innert Frist nicht wiederhergestellt. Da der Inhaber bzw. die Inhaberin nicht auffindbar ist, wird die Verfügung vom 23.03.2018 auf diesem Weg wie folgt öffentlich publiziert.
- Die nachfolgend erwähnte Rechtseinheit wird gelöscht. 2. Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister und werden den zur Anmeldung verpflichteten Personen überbunden.
- Gegen diese Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit Eröffnung beim Handelsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden.
Handelsregisteramt Aargau, 5001 Aarau ' aktivXpert Willms, (CHE-325.313.706), in Wallbach
Publikationsnummer: 4043539, Handelsregister-Amt Aargau
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Aufforderungen gemäss Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zurzeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls werden die Rechtseinheiten vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen werden gelöscht. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10.- bis CHF 500.- aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
Handelsregisteramt Aargau, 5001 Aarau ' aktivXpert Willms, (CHE-325.313.706), Wallbach ' Makstone Bau GmbH, (CHE-150.174.186), Reinach AG