Auskünfte zu AIB Holding AG
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Über AIB Holding AG
- AIB Holding AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Liebefeld. AIB Holding AG gehört zur Branche «Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen» und ist aktuell aktiv.
- Es sind 0 aktive Personen im Management eingetragen.
- Die Firma hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 28.11.2025 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
- Die Firma AIB Holding AG ist unter der UID CHE-115.809.011 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
02.07.2010
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Köniz
Handelsregisteramt
BE
Handelsregister-Nummer
CH-036.4.048.047-9
UID/MWST
CHE-115.809.011
Branche
Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den Kauf, das Halten und den Verkauf von Beteiligungen an Handels-, Dienstleistungs- und Immobiliengesellschaften im In- und Ausland sowie die Verwaltung von Immobilien. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen errichten, erwerben oder sich mit ihnen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- AIB Holding GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: AIB Holding AG
Publikationsnummer: UV04-0000001771, Handelsregister-Amt Bern
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 28.11.2025 Öffentlich einsehbar bis: 28.05.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Entscheid vom 27.11.2025 Gerichtsentscheid: Zivilverfahren AIB Holding AG, kein Rechtsdomizil, letzte gemeldete Adresse: c/o ENGEL COPERA AG, Waldeggstrasse 37, 3097 Liebefeld Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Die Gerichtspräsidentin entscheidet:
- Die AIB Holding AG wird gestützt auf Art. 939 OR i.V.m. Art. 731b OR aufgelöst.
- Das Konkursamt Bern-Mittelland wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids angewiesen, die AIB Holding AG analog den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
- Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 400.00 (inkl. Publikationskosten), werden der Gesuchsgegnerin auferlegt und sind durch das Konkursamt Bern-Mittelland direkt zu verrechnen.
- Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - [...] Mitzuteilen (nach Eintritt der Rechtskraft): - [...] - [...] - [...] Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Rickli i.V. Mühlethaler, Gerichtspräsidentin Die Gerichtssekretärin: Roth Rechtsmittelbelehrung: Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Berufung angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird. Hinweise: Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz
(https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html).
Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 25 4641) anzugeben.
Publikationsnummer: UV04-0000001628, Handelsregister-Amt Bern
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 22.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 22.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Verfügung vom 18.08.2025 Gerichtsentscheid: AIB Holding AG, kein Rechtsdomizil, letzte gemeldete Adresse: c/o ENGEL COPERA AG, Waldeggstrasse 37, 3097 Liebefeld Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Erwägungen: [...] Die Gerichtspräsidentin verfügt:
- Die Eingabe des Handelsregisteramtes des Kantons Bern vom 30.04.2025 ist am 01.05.2025 beim Regionalgericht Bern-Mittelland eingelangt.
- Die Gesuchsgegnerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung die geltend gemachten Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation zu beheben. Die für die Anmeldung erforderlichen Belege sind im Original direkt beim Handelsregisteramt einzureichen. Eine Kopie davon ist dem Regionalgericht BernMittelland zuzustellen.
- Besteht aus Sicht der Gesuchsgegnerin kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft, so hat sie dies innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Regionalgericht darzutun und mit Urkunden zu belegen.
- Sollte die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen für die Eintragungen nicht innert Frist beim Handelsregisteramt eingehen (Ziff. 2) bzw. nicht innert Frist beim Regionalgericht schlüssig dargetan und belegt werden, dass kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft besteht (Ziff. 3), wird der Gesuchsgegnerin hiermit ihre Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs ausdrücklich angedroht.
- Nach Ablauf der Fristen gemäss vorstehenden Ziffern 2 und 3 wird das Gericht über die erforderlichen Massnahmen schriftlich entscheiden. Verspätete Eingaben werden nicht beachtet (Säumnisfolgen nach Art. 147 Abs. 2 ZPO).
- Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung zu den Bürozeiten am Empfang des Regionalgerichtes Bern-Mittelland eingesehen werden.
- Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: [...] Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Rickli i.V. Mühlethaler, Gerichtspräsidentin Hinweise: Die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen und Entscheiden gilt bei eingeschriebenen Sendungen, die nicht abgeholt werden, am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste (Art. 138 Abs. 3 Bst. a ZPO). Daran ändern besondere Abmachungen mit der Schweizerischen Post (wie etwa Postrückbehalteaufträge oder Abholfristverlängerungen) nichts: Auch in diesen Fällen gilt die Sendung am siebten Tag nach Eingang der Sendung bei der Poststelle am Ort des Empfängers als zugestellt. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz
(https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html).
Beri Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 25 4641) anzugeben.
Publikationsnummer: HR02-1006247560, Handelsregister-Amt Bern, (36)
AIB Holding AG, in Köniz, CHE-115.809.011, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 134 vom 12.07.2012, S.0, Publ. 6763936).
Domizil neu:
Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst.
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Mathys, Dieter, von Willadingen, in Courgevaux, einziges Mitglied, mit Einzelunterschrift.