Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Agropack AG in Liquidation
Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.
Bonitätsauskunft
Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.Mehr erfahren
Firmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.Jetzt kostenlos abrufen
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
07.07.2009
Löschung im Handelsregister
13.01.2017
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Gals
Handelsregisteramt
BE
Handelsregister-Nummer
CH-036.3.045.087-4
UID/MWST
CHE-114.944.209
Branche
Handel (landwirtschaftliche Produkte und Tiere)
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit und die Produktion von Futtermitteln für Tiere, insbesondere Heulage. Sie kann sich an andern Unternehmen beteiligen, Grundstücke erwerben und verkaufen sowie alles tun, was geeignet ist, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder mit diesem in Zusammenhang steht.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Agropack AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Agropack AG in Liquidation
Publikationsnummer: 3277193, Handelsregister-Amt Bern
- Schuldnerin: Agropack AG, Kreuzweg 2, 3238 Gals
- Datum des Schlusses: 09.01.2017
Konkursamt Seeland, Dienststelle Seeland 2501 Biel/Bienne
Publikationsnummer: 3281433, Handelsregister-Amt Bern, (36)
Agropack AG in Liquidation, in Gals, CHE-114.944.209, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 75 vom 19.04.2016, Publ. 2786337). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des zuständigen Einzelgerichts vom 09.01.2017 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 3174623, Handelsregister-Amt Bern
- Schuldnerin: Agropack AG, Kreuzweg 2, 3238 Gals
- Auflagefrist Kollokationsplan: 01.12.2016 bis 21.12.2016
- Anfechtungsfrist Inventar: 01.12.2016 bis 11.12.2016
- Bemerkungen: Innert der Auflagefrist des Inventars können die Gläubiger, bei Vermeidung des Ausschlusses, Abtretungsbegehren, gemäss Art. 260 SchKG, beim unterzeichnenden Konkursamt einreichen, betreffend der von der Konkursverwaltung anerkannten Rechtsansprüche (Art. 47-49 KOV) und zur Geltendmachung von Schaden- und Verantwortlichkeitsansprüchen. Im Namen der Konkursmasse verzichtet die Konkursverwaltung auf die Bestreitung bzw. die Geltendmachung der vorgenannten Ansprüche. Im Falle eines Verzichts der Masse und ohne fristgerechtes Abtretungsbegehren eines Gläubigers verfallen die Ansprüche. Sofern während der Auflagefrist keine Anfechtung erfolgt, gelten die Entscheide des Konkursamtes Seeland, Dienststelle Seeland, Biel, als anerkannt. Stillschweigen gilt als Zustimmung.
Konkursamt Seeland, Dienststelle Seeland 2501 Biel/Bienne