• Aervisory Genossenschaft

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    Handelsregister-Nr.: FL-0002.747.928-3
    Branche: Erbringung von übrigen freiberuflichen Tätigkeiten

    Eingetragen seit

    0 Monate

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Über Aervisory Genossenschaft

    • Aervisory Genossenschaft hat den Sitz in Schaan, ist aktiv und im Bereich «Erbringung von übrigen freiberuflichen Tätigkeiten» tätig.
    • Das Management der am 05.11.2025 im Handelsregister eingetragenen Firma Aervisory Genossenschaft besteht aus 2 Personen.
    • Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 06.11.2025. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: oera.li

    Branche

    Erbringung von übrigen freiberuflichen Tätigkeiten

    Firmenzweck

    Der Zweck der LVC besteht in der Entwicklung, Implementierung und Anwendung von innovativen Strategien im Bereich der Luftfahrt insbesondere unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (AI) und digitalen Technologien um die Invention zur Marktreife oder zumindest bis zu einem Stadium, ab welchem die Weiter- bzw. Fertigentwicklung oder der Verkauf bzw. die Vermarktung der Innovation gewährleistet ist. Die Interessen der Erfinder sowie der weiteren Bearbeiter der Innovation sollen unterstützt werden, damit diese neue Idee erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Entwicklung der Innovation soll in Form der Selbsthilfe erfolgen. Dies in der Weise als die Mitglieder der LVC einen Beitrag in Form von Geld, Arbeit, Know-How oder dergleichen leisten im Rahmen der Entwicklung und Bearbeitung der Innovation. Ihr Beitrag wird in Mitgliederpunkten quantifiziert. Für die Ermittlung der Anzahl Mitgliederpunkte betreffend die Beiträge der Mitglieder erlässt die Mitgliederversammlung ein separates Beitragsreglement. Die Invention und die Innovation werden in der Innovationsurkunde definiert. Die einzelnen Entwicklungsschritte sind Schritt für Schritt zu definieren und als Zusätze zur Innovation Urkunde (?Zusatzurkunden") zu dokumentieren. Die Innovationsurkunde sowie die Zusatzurkunden sind von den Vorstandsmitgliedern jeweils zu unterzeichnen, und mindestens die Unterschrift des Präsidenten ist jeweils amtlich beglaubigen zu lassen. Der Vorstand kann den Präsidenten ermächtigen, die Innovations- und Zusatzurkunden stellvertretend für den Vorstand zu unterzeichnen. Die Innovationsurkunde und die Zusatzurkunden sind vertraulich und gemeinsam an einem sicheren Ort zu hinterlegen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: oera.li

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste Meldungen für Aervisory Genossenschaft

    Handelsregister Liechtenstein 251106/2025 - 06.11.2025
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: 15114/2025, (1)

    Aervisory Genossenschaft, in Schaan, FL-0002.747.928-3, In der Specki 3, 9494 Schaan, Genossenschaft (Neueintragung).

    Statutendatum:
    21.10.2025.

    Zweck:
    Der Zweck der LVC besteht in der Entwicklung, Implementierung und Anwendung von innovativen Strategien im Bereich der Luftfahrt insbesondere unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (AI) und digitalen Technologien um die Invention zur Marktreife oder zumindest bis zu einem Stadium, ab welchem die Weiter- bzw. Fertigentwicklung oder der Verkauf bzw. die Vermarktung der Innovation gewährleistet ist. Die Interessen der Erfinder sowie der weiteren Bearbeiter der Innovation sollen unterstützt werden, damit diese neue Idee erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Entwicklung der Innovation soll in Form der Selbsthilfe erfolgen. Dies in der Weise als die Mitglieder der LVC einen Beitrag in Form von Geld, Arbeit, Know-How oder dergleichen leisten im Rahmen der Entwicklung und Bearbeitung der Innovation. Ihr Beitrag wird in Mitgliederpunkten quantifiziert. Für die Ermittlung der Anzahl Mitgliederpunkte betreffend die Beiträge der Mitglieder erlässt die Mitgliederversammlung ein separates Beitragsreglement. Die Invention und die Innovation werden in der Innovationsurkunde definiert. Die einzelnen Entwicklungsschritte sind Schritt für Schritt zu definieren und als Zusätze zur Innovation Urkunde (?Zusatzurkunden") zu dokumentieren. Die Innovationsurkunde sowie die Zusatzurkunden sind von den Vorstandsmitgliedern jeweils zu unterzeichnen, und mindestens die Unterschrift des Präsidenten ist jeweils amtlich beglaubigen zu lassen. Der Vorstand kann den Präsidenten ermächtigen, die Innovations- und Zusatzurkunden stellvertretend für den Vorstand zu unterzeichnen. Die Innovationsurkunde und die Zusatzurkunden sind vertraulich und gemeinsam an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Eine Hinterlegung kann auch beim Amt für Justiz, Abteilung Öffentlichkeitsregister, erfolgen.

    Publikationsorgan:
    Liechtensteiner Vaterland.

    Angaben zur Verwaltung:
    Ruhl, Michael Thomas, StA: Deutschland, 8957 Spreitenbach, Präsident der Verwaltung, mit Einzelunterschrift;
    Ruhl, Jonas Michael, StA: Deutschland, 8957 Spreitenbach, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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