Auskünfte zu AEK Consulting AG
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Über AEK Consulting AG
- AEK Consulting AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Gümmenen. AEK Consulting AG gehört zur Branche «Erbringen von Dienstleistungen für Versicherungen und Pensionskassen» und ist aktuell aktiv.
- AEK Consulting AG hat eine Person im Management.
- Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 02.02.2026, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die Firma ist im Handelsregister BE mit der UID CHE-102.175.266 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
07.02.1990
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Ferenbalm
Handelsregisteramt
BE
Handelsregister-Nummer
CH-170.3.015.413-6
UID/MWST
CHE-102.175.266
Branche
Erbringen von Dienstleistungen für Versicherungen und Pensionskassen
Firmenzweck
Erbringung von Beratungsdienstleistungen, insbesondere in den Sektoren EDV, Versicherungen und Treuhand; kann Patente und Lizenzen erwerben und verkaufen, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Immobilien erwerben, verkaufen und verwalten.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (1)
| Name | Ort | Seit | Bis | |
|---|---|---|---|---|
| Revistra AG | Erstfeld | <2004 | 28.07.2009 | |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- AEK Consulting Ltd
- AEK Consulting SA
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: AEK Consulting AG
Publikationsnummer: UV04-0000001834, Handelsregister-Amt Bern
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 02.02.2026 Öffentlich einsehbar bis: 02.08.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Verfügung vom 23.12.2025 Gerichtsentscheid: Zivilverfahren AEK Consulting AG, letzte bekannte Adresse: Brügglimatt 1, 3205 Gümmenen, GF: Miroslav Patak Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Der Gerichtspräsident verfügt:
- Das Gesuch vom 12.08.2025 ist am 13.08.2025 beim Regionalgericht Bern-Mittelland eingegangen. Ein Doppel wird der Gesuchsgegnerin zugestellt.
- Die Rechtshängigkeit ist gemäss Art. 62 ZPO am 12.08.2025 eingetreten.
- Der von der Gesuchstellerin verlangte Gerichtskostenvorschuss ist am 28.11.2025 beim Gericht eingelangt.
- Die Gesuchsgegnerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung die geltend gemachten Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation zu beheben. Die für die Anmeldung erforderlichen Belege sind im Original direkt beim Handelsregisteramt einzureichen. Eine Kopie davon ist dem Regionalgericht Bern Mittelland zuzustellen.
- Besteht aus Sicht der Gesuchsgegnerin kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft, so hat sie dies innert 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Regionalgericht darzutun und mit Urkunden zu belegen.
- Sollte die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen für die Eintragungen nicht innert Frist beim Handelsregisteramt eingehen (Ziff. 4) bzw. nicht innert Frist beim Regionalgericht schlüssig dargetan und belegt werden, dass kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft besteht (Ziff. 5), wird der Gesuchsgegnerin hiermit ihre Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs ausdrücklich angedroht.
- Nach Ablauf der Fristen gemäss vorstehenden Ziffern 4 und 5 wird das Gericht über die erforderlichen Massnahmen schriftlich entscheiden. Verspätete Eingaben werden nicht beachtet (Säumnisfolgen nach Art. 147 Abs. 2 ZPO).
- Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung zu den Bürozeiten am Empfang des Regionalgerichtes Bern-Mittelland eingesehen werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Verfahren der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO nicht gilt.
- Zu eröffnen: - der gesuchstellenden Partei (A-Post) - der gesuchsgegnerischen Partei, unter Zustellung einer Kopie des Gesuchs Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Der Gerichtspräsident: Huber Hinweise: Die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen und Entscheiden gilt bei eingeschriebenen Sendungen, die nicht abgeholt werden, am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste (Art. 138 Abs. 3 Bst. a ZPO). Daran ändern besondere Abmachungen mit der Schweizerischen Post (wie etwa Postrückbehalteaufträge oder Abholfristverlängerungen) nichts: Auch in diesen Fällen gilt die Sendung am siebten Tag nach Eingang der Sendung bei der Poststelle am Ort des Empfängers als zugestellt. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen.
Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischer-
rechtsverkehr.html).
Publikationsnummer: UV04-0000001797, Handelsregister-Amt Bern
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 06.01.2026 Öffentlich einsehbar bis: 06.07.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Organisationsmängel Gerichtsentscheid: ASGA Pensionskasse, Rosenbergstrasse 16, Postfach, 9001 St. Gallen Gesuchsteller gegen AEK Consulting AG, letzte bekannte Adresse: Brügglimatt 1, 3205 Gümmenen, GF: Miroslav Patak Gesuchsgegnerin Der Gerichtspräsident verfügt:
- Das Gesuch vom 12.08.2025 ist am 13.08.2025 beim Regionalgericht Bern-Mittelland eingegangen.
- Die Rechtshängigkeit ist gemäss Art. 62 ZPO am 12.08.2025 eingetreten.
- Der von der Gesuchstellerin verlangte Gerichtskostenvorschuss ist am 28.11.2025 beim Gericht eingelangt.
- Die Gesuchsgegnerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung die geltend gemachten Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation zu beheben. Die für die Anmeldung erforderlichen Belege sind im Original direkt beim Handelsregisteramt einzureichen. Eine Kopie davon ist dem Regionalgericht BernMittelland zuzustellen.
- Besteht aus Sicht der Gesuchsgegnerin kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft, so hat sie dies innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Regionalgericht darzutun und mit Urkunden zu belegen.
- Sollte die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen für die Eintragungen nicht innert Frist beim Handelsregisteramt eingehen (Ziff. 4) bzw. nicht innert Frist beim Regionalgericht schlüssig dargetan und belegt werden, dass kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft besteht (Ziff. 5), wird der Gesuchsgegnerin hiermit ihre Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs ausdrücklich angedroht.
- Nach Ablauf der Fristen gemäss vorstehenden Ziffern 4 und 5 wird das Gericht über die erforderlichen Massnahmen schriftlich entscheiden. Verspätete Eingaben werden nicht beachtet (Säumnisfolgen nach Art. 147 Abs. 2 ZPO).
8. Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung zu den Bürozeiten am Empfang des Regionalgerichtes Bern-Mittelland eingesehen werden. 9. Es wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Verfahren der Fristenstillstand
gemäss Art. 145 ZPO nicht gilt.
Publikationsnummer: BH00-0000013505, Handelsregister-Amt Bern
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 14.03.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kanton Bern, Postgasse 68, 3011 Bern Aufforderung der weiteren Betroffenen, Kanton Bern, Sämtliche Dienststellen Betroffene Organisation: Kanton Bern, Sämtliche Dienststellen CHE-395.134.592 Münsterplatz 12
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Bern Poststrasse 25
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.