• AEK Consulting AG

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    Handelsregister-Nr.: CH-170.3.015.413-6
    Branche: Erbringen von Dienstleistungen für Versicherungen und Pensionskassen

    Eingetragen seit

    36 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu AEK Consulting AG

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

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    Über AEK Consulting AG

    • AEK Consulting AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Gümmenen. AEK Consulting AG gehört zur Branche «Erbringen von Dienstleistungen für Versicherungen und Pensionskassen» und ist aktuell aktiv.
    • AEK Consulting AG hat eine Person im Management.
    • Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 02.02.2026, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die Firma ist im Handelsregister BE mit der UID CHE-102.175.266 eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von Dienstleistungen für Versicherungen und Pensionskassen

    Firmenzweck

    Erbringung von Beratungsdienstleistungen, insbesondere in den Sektoren EDV, Versicherungen und Treuhand; kann Patente und Lizenzen erwerben und verkaufen, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Immobilien erwerben, verkaufen und verwalten.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    Revistra AG
    Erstfeld <2004 28.07.2009

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • AEK Consulting Ltd
    • AEK Consulting SA
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: AEK Consulting AG

    SHAB 260202/2026 - 02.02.2026
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001834, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 02.02.2026 Öffentlich einsehbar bis: 02.08.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Verfügung vom 23.12.2025 Gerichtsentscheid: Zivilverfahren AEK Consulting AG, letzte bekannte Adresse: Brügglimatt 1, 3205 Gümmenen, GF: Miroslav Patak Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Der Gerichtspräsident verfügt:

    1. Das Gesuch vom 12.08.2025 ist am 13.08.2025 beim Regionalgericht Bern-Mittelland eingegangen. Ein Doppel wird der Gesuchsgegnerin zugestellt.
    2. Die Rechtshängigkeit ist gemäss Art. 62 ZPO am 12.08.2025 eingetreten.
    3. Der von der Gesuchstellerin verlangte Gerichtskostenvorschuss ist am 28.11.2025 beim Gericht eingelangt.
    4. Die Gesuchsgegnerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung die geltend gemachten Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation zu beheben. Die für die Anmeldung erforderlichen Belege sind im Original direkt beim Handelsregisteramt einzureichen. Eine Kopie davon ist dem Regionalgericht Bern Mittelland zuzustellen.
    5. Besteht aus Sicht der Gesuchsgegnerin kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft, so hat sie dies innert 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Regionalgericht darzutun und mit Urkunden zu belegen.
    6. Sollte die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen für die Eintragungen nicht innert Frist beim Handelsregisteramt eingehen (Ziff. 4) bzw. nicht innert Frist beim Regionalgericht schlüssig dargetan und belegt werden, dass kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft besteht (Ziff. 5), wird der Gesuchsgegnerin hiermit ihre Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs ausdrücklich angedroht.
    7. Nach Ablauf der Fristen gemäss vorstehenden Ziffern 4 und 5 wird das Gericht über die erforderlichen Massnahmen schriftlich entscheiden. Verspätete Eingaben werden nicht beachtet (Säumnisfolgen nach Art. 147 Abs. 2 ZPO).
    8. Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung zu den Bürozeiten am Empfang des Regionalgerichtes Bern-Mittelland eingesehen werden.
    9. Es wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Verfahren der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO nicht gilt.
    10. Zu eröffnen: - der gesuchstellenden Partei (A-Post) - der gesuchsgegnerischen Partei, unter Zustellung einer Kopie des Gesuchs Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Der Gerichtspräsident: Huber Hinweise: Die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen und Entscheiden gilt bei eingeschriebenen Sendungen, die nicht abgeholt werden, am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste (Art. 138 Abs. 3 Bst. a ZPO). Daran ändern besondere Abmachungen mit der Schweizerischen Post (wie etwa Postrückbehalteaufträge oder Abholfristverlängerungen) nichts: Auch in diesen Fällen gilt die Sendung am siebten Tag nach Eingang der Sendung bei der Poststelle am Ort des Empfängers als zugestellt. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen.

    Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischer-
    rechtsverkehr.html).

    SHAB 260106/2026 - 06.01.2026
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001797, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 06.01.2026 Öffentlich einsehbar bis: 06.07.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Organisationsmängel Gerichtsentscheid: ASGA Pensionskasse, Rosenbergstrasse 16, Postfach, 9001 St. Gallen Gesuchsteller gegen AEK Consulting AG, letzte bekannte Adresse: Brügglimatt 1, 3205 Gümmenen, GF: Miroslav Patak Gesuchsgegnerin Der Gerichtspräsident verfügt:

    1. Das Gesuch vom 12.08.2025 ist am 13.08.2025 beim Regionalgericht Bern-Mittelland eingegangen.
    2. Die Rechtshängigkeit ist gemäss Art. 62 ZPO am 12.08.2025 eingetreten.
    3. Der von der Gesuchstellerin verlangte Gerichtskostenvorschuss ist am 28.11.2025 beim Gericht eingelangt.
    4. Die Gesuchsgegnerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung die geltend gemachten Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation zu beheben. Die für die Anmeldung erforderlichen Belege sind im Original direkt beim Handelsregisteramt einzureichen. Eine Kopie davon ist dem Regionalgericht BernMittelland zuzustellen.
    5. Besteht aus Sicht der Gesuchsgegnerin kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft, so hat sie dies innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Regionalgericht darzutun und mit Urkunden zu belegen.
    6. Sollte die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen für die Eintragungen nicht innert Frist beim Handelsregisteramt eingehen (Ziff. 4) bzw. nicht innert Frist beim Regionalgericht schlüssig dargetan und belegt werden, dass kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft besteht (Ziff. 5), wird der Gesuchsgegnerin hiermit ihre Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs ausdrücklich angedroht.
    7. Nach Ablauf der Fristen gemäss vorstehenden Ziffern 4 und 5 wird das Gericht über die erforderlichen Massnahmen schriftlich entscheiden. Verspätete Eingaben werden nicht beachtet (Säumnisfolgen nach Art. 147 Abs. 2 ZPO).

    8. Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung zu den Bürozeiten am Empfang des Regionalgerichtes Bern-Mittelland eingesehen werden. 9. Es wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Verfahren der Fristenstillstand
    gemäss Art. 145 ZPO nicht gilt.

    SHAB 240314/2024 - 14.03.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000013505, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 14.03.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kanton Bern, Postgasse 68, 3011 Bern Aufforderung der weiteren Betroffenen, Kanton Bern, Sämtliche Dienststellen Betroffene Organisation: Kanton Bern, Sämtliche Dienststellen CHE-395.134.592 Münsterplatz 12

  • Bern Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Die Rechtseinheit wurde ergebnislos aufgefordert, dem Handelsregisteramt ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art.
  • Abs. 2 Satz 1 OR). Weitere Betroffene werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags der Rechtseinheit innerhalb der angegebenen Frist dem Handelsregisteramt mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, verfügt das Handelsregisteramt die Löschung der Rechtseinheit (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Ergänzende rechtliche Hinweise: Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten: - AEK Consulting AG, in Ferenbalm CHE-102.175.266 - Alfami GmbH, in Ipsach CHE-382.225.529 - Amunt GmbH, in Köniz CHE-172.495.457 - Helvetica Suisse Group GmbH, in Bern CHE-182.365.508 - JAJ-Carrosserie GmbH, in Rüdtligen-Alchenflüh CHE-384.250.001 - KSK Caffea GmbH, in Uetendorf CHE-457.639.911 - Neff-Swiss AG, in Biel/Bienne CHE-431.882.054 - Retlaw AG, in Biel/Bienne CHE-106.844.379 Frist: 30 Tage
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Bern Poststrasse 25
  • Ostermundigen

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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