• AD Finance & Consulting GmbH in Liquidation

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    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-100.4.812.605-9
    Branche: Erbringen von Dienstleistungen für Banken und Kreditinstitute

    Eingetragen seit

    4 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu AD Finance & Consulting GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über AD Finance & Consulting GmbH in Liquidation

    • AD Finance & Consulting GmbH in Liquidation ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Reutigen. AD Finance & Consulting GmbH in Liquidation gehört zur Branche «Erbringen von Dienstleistungen für Banken und Kreditinstitute» und ist aktuell in Liquidation.
    • Die Firma wurde am 17.08.2021 im Handelsregister eingetragen und hat eine Person im Management.
    • Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 03.10.2025.
    • Die Firma AD Finance & Consulting GmbH in Liquidation ist unter der UID CHE-245.883.219 eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von Dienstleistungen für Banken und Kreditinstitute

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Beratung in den Bereichen Finanz- und Vorsorgeplanung, Versicherungen, Recht und Steuern, Treuhanddienstleistungen, Buchführungen, Immobilienbewirtschaftung, Immobilienvermittlung sowie in sämtlichen allgemeinen Finanzdienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen oder diesem oder dem wirtschaftlichen Fortkommen der Gesellschaft dienlich sind. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke, Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern. Sie kann auch Finanzierungen für eigene und fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • AD Finance & Consulting GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: AD Finance & Consulting GmbH in Liquidation

    SHAB 251003/2025 - 03.10.2025
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1006448553, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    AD Finance & Consulting GmbH, in Reutigen, CHE-245.883.219, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 143 vom 25.07.2024, Publ. 1006093562).

    Firma neu:
    AD Finance & Consulting GmbH in Liquidation. Mit Entscheid des zuständigen Einzelgerichts vom 29.09.2025 wurde über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 29.09.2025, 10.00 Uhr, der Konkurs eröffnet.

    SHAB 251001/2025 - 01.10.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000054430, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABBE 01.10.2025 Öffentlich einsehbar bis: 01.10.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Oberland - Dienststelle Oberland, Schloss 4, 3800 Interlaken Vorläufige Konkursanzeige AD Finance & Consulting GmbH Schuldner: AD Finance & Consulting GmbH CHE-245.883.219 Simmentalstrasse 1

  • Reutigen Datum der Konkurseröffnung: 29.09.2025 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom
    Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
    Publikation nach Art. 222 SchKG.

  • SHAB 250930/2025 - 30.09.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001681, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 30.09.2025 Öffentlich einsehbar bis: 30.03.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Oberland, Scheibenstrasse 11b, 3600 Thun Bekanntmachung / Verfügung vom 29.09.2025 Gerichtsentscheid: Regionalgericht Oberland Der AD Finance & Consulting GmbH (CHE-245.883.219), mit Sitz in Reutigen BE, letzte Adresse: Simmentalstrasse 1, 3647 Reutigen, wird die Verfügung vom 29.09.2025 zur Kenntnis gebracht:

    1. Das Schreiben des Handelsregisteramtes des Kantons Bern vom 26.09.2025 ist am 29.09.2025 mit Beilagen beim Regionalgericht Oberland eingegangen.
    2. Die Akten können von den Berechtigten nach telefonischer Voranmeldung zu den Bürozeiten am Empfang des Regionalgerichtes Oberland eingesehen werden.
    3. Es wird festgestellt, dass über die AD Finance & Consulting GmbH am 29. September 2025, 10:00 Uhr, gestützt auf Art. 171 SchKG der Konkurs eröffnet worden ist.
    4. Aufgrund der Ausführungen gemäss Ziffer 3 hiervor wird vorliegendes Verfahren CIV 25 3068 vorläufig sistiert, bis das Verfahren CIV 25 2420 (Konkurseröffnung) in Rechtskraft erwachsen ist. Gerichtspräsident Jost Rechtsmittelbelehrung Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung betreffend Sistierung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung der Verfügung (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht.

    Nach Zustellung der Begründung kann die Verfügung innert 10 Tagen mit Beschwerde angefochten werden (Art. 126 Abs. 2 ZPO). Für die Einzelheiten wird auf die
    Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Begründung beigefügt werden wird.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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