• Abschleppdienst - hilfe Garett da Silva

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.1.084.944-3
    Branche: Sonstige Dienstleistungen Verkehr

    Eingetragen seit

    5 Jahre

    Umsatz in CHF

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    Haftung

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    Auskünfte zu Abschleppdienst - hilfe Garett da Silva

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    Über Abschleppdienst - hilfe Garett da Silva

    • Abschleppdienst - hilfe Garett da Silva hat den Sitz in Kloten und ist aktiv. Tätig ist sie im Bereich «Sonstige Dienstleistungen Verkehr».
    • Die Firma wurde am 01.09.2020 in das Handelsregister eingetragen.
    • Der Handelsregistereintrag der Firma wurde zuletzt am 11.11.2025 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
    • Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Firma Abschleppdienst - hilfe Garett da Silva lautet CHE-360.365.228.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Sonstige Dienstleistungen Verkehr

    Firmenzweck

    Betrieb eines Abschleppunternehmens für Fahrzeuge aller Art sowie Pannenhilfe.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Abschleppen und Helfen Garett da Silva
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Abschleppdienst - hilfe Garett da Silva

    SHAB 251111/2025 - 11.11.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV03-0000001646, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 11.11.2025 Öffentlich einsehbar bis: 11.01.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Stadt Kloten, Schaffhauserstrasse 135, 8302 Kloten Gerichtliche Vorladung von Abschleppdienst - hilfe Garett da Silva Vorgeladene Partei(en): Abschleppdienst - hilfe Garett da Silva CHE-360.365.228 Steinackerstrasse 33

  • Kloten Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: GV.2025.00155 Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Friedensrichteramt Kloten Schaffhauserstrasse 135
  • Kloten 02.12.2025, 09:00 Uhr Verhandlungsgegenstand: Forderung über CHF 3'650.00 Säumnisfolgen: Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO). Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringungen der anwesenden Partei. Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art.
  • Abs. 3 ZPO). Ergänzende rechtliche Hinweise:
    1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
    2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
    3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
    4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
    5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
    6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
    7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
    8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2025.00155 ).
    9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die

    Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der
    Post sorgen.

  • SHAB 250526/2025 - 26.05.2025
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1006340335, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Abschleppen und Helfen Garett da Silva, in Zürich, CHE-360.365.228, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 172 vom 04.09.2020, Publ. 1004971375).

    Firma neu:
    Abschleppdienst - hilfe Garett da Silva.

    Sitz neu:
    Kloten.

    Domizil neu:
    Steinackerstrasse 33, 8302 Kloten.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Garret da Silva, Julio, brasilianischer Staatsangehöriger, in Wallisellen, Inhaber, mit Einzelunterschrift [bisher: in Zürich].

    SHAB 200904/2020 - 04.09.2020
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: HR01-1004971375, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Abschleppen und Helfen Garett da Silva, in Zürich, CHE-360.365.228, Eichbühlstrasse 12, 8004 Zürich, Einzelunternehmen (Neueintragung).

    Zweck:
    Betrieb eines Abschleppunternehmens für Fahrzeuge aller Art sowie Pannenhilfe.

    Eingetragene Personen:
    Garret da Silva, Julio, brasilianischer Staatsangehöriger, in Zürich, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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