Auskünfte zu ABORAX TRADE SA, Madrid, Zweigniederlassung Bubikon
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Über ABORAX TRADE SA, Madrid, Zweigniederlassung Bubikon
- ABORAX TRADE SA, Madrid, Zweigniederlassung Bubikon mit Sitz in Bubikon ist eine Zweigniederlassung mit Hauptsitz im Ausland aus dem Bereich «Handel (sonstiges)». ABORAX TRADE SA, Madrid, Zweigniederlassung Bubikon ist aktiv.
- ABORAX TRADE SA, Madrid, Zweigniederlassung Bubikon hat eine Person im Management.
- Am 07.07.2025 wurde der Handelsregistereintrag der Firma zuletzt geändert. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die Firma ist im Handelsregister des Kantons ZH unter der UID CHE-345.285.444 eingetragen.
- An derselben Adresse sind 2 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: CREO Immobilien GmbH, PRIMELACK AG.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
01.02.2023
Rechtsform
Zweigniederlassung mit Hauptsitz im Ausland
Rechtssitz der Firma
Bubikon
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.9.006.379-7
UID/MWST
CHE-345.285.444
Branche
Handel (sonstiges)
Firmenzweck
Die Zweigniederlassung bezweckt den Handel, insbesondere den Handel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakprodukten. Die Zweigniederlassung kann ferner alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- ABORAX TRADE SA, Madrid, Zweigniederlassung Zürich
Weitere Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: ABORAX TRADE SA, Madrid, Zweigniederlassung Bubikon
Publikationsnummer: UV02-0000005070, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 07.07.2025 Öffentlich einsehbar bis: 07.08.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Hinwil, Gerichtshausstrasse 12, 8340 Hinwil Gerichtlicher Entscheid gegen ABORAX TRADE SA, Madrid, Zweigniederlassung Bubikon Klagende Partei: Beklagte Partei: ABORAX TRADE SA, Madrid, Zweigniederlassung Bubikon CHE-345.285.444 Höslistrasse 14
- Der Gesuchsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Gesuchsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR). Alle Fristen dieses Verfahrens laufen auch in den Gerichtsferien.
- Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Gesuchsgegnerin einen Bevollmächtigten mit Wohnsitz in der Schweiz und mit dem Recht der geschäftlichen Vertretung bestellt und ein gültiges Rechtsdomizil im Handelsregister eintragen lässt.
- An die Gesuchsgegnerin ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung der Mängel während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. Von allfälligen Vorkehrungen zur Mängelbehebung ist dem Gericht innert Frist Mitteilung zu machen. - Bei Behebung der Mängel während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 1 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung der Mängel nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Gesuchsgegnerin steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 4. ... Geschäftsnummer: EO250018-E Entscheiddatum: 01.07.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Hinwil Kontaktstelle: Bezirksgericht Hinwil, Gerichtshausstrasse 12, 8340 Hinwil
Bemerkungen: Die Gesuchsgegnerin wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrensakten am
Bezirksgericht Hinwil, Gerichtshausstrasse 12, 8340 Hinwil, eingesehen werden können.
Publikationsnummer: UV02-0000004504, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 22.01.2025 Öffentlich einsehbar bis: 22.02.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Hinwil, Gerichtshausstrasse 12, 8340 Hinwil Gerichtlicher Entscheid AZ Alarm AG gegen ABORAX TRADE SA, Madrid, Zweigniederlassung Bubikon Klagende Partei: AZ Alarm AG CHE-116.317.029 Hauptstrasse 16
Bemerkungen: Die Gesuchsgegnerin wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrensakten am
Bezirksgericht Hinwil, Gerichtshausstrasse 12, 8340 Hinwil, eingesehen werden können.
Publikationsnummer: HR02-1005982799, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
ABORAX TRADE SA, Madrid, Zweigniederlassung Bubikon, in Bubikon, CHE-345.285.444, ausländische Zweigniederlassung (SHAB Nr. 222 vom 15.11.2023, Publ. 1005884923).
Hauptsitz in:
Madrid (ES).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Kammerer, Adrian Werner, von Zürich, in Illnau-Effretikon, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Belfiore, Nadia, von Gansingen, in Opfikon, Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.