Eingetragen seit
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu ABATRAX AG in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
18.04.2005
Löschung im Handelsregister
02.05.2017
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Freienbach
Handelsregisteramt
SZ
Handelsregister-Nummer
CH-130.3.010.447-2
UID/MWST
CHE-112.320.127
Branche
Handel (sonstiges)
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Verbrauchsmaterial für das Gastgewerbe und den Pflegebereich. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (2)
| Name | Ort | Seit | Bis | |
|---|---|---|---|---|
| Räber AG | Freienbach | 29.03.2010 | 20.08.2014 | |
| Steuer-Bilanz-Treuhand AG | Zürich | 22.04.2005 | 28.03.2010 | |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- ABATRAX AG
- A & L Pacific AG
- Ästhetik & Laser AG
- Pacific Rim Tree Plantation AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: ABATRAX AG in Liquidation
Publikationsnummer: 3300795, Handelsregister-Amt Schwyz
- Schuldnerin: Abatrax AG, Huobstrasse 3, 8808 Pfäffikon SZ
- Konkurseröffnung: 03.11.2016
- Konkurseinstellung: 19.01.2017
- Frist für Kostenvorschuss: 06.02.2017
- Kostenvorschuss: CHF 6'000.00 Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten.
- Bemerkungen: Jeder Pfandgläubiger kann innert der gleichen Frist gemäss Art. 230a Abs. 2 SchKG beim Konkursamt schriftlich die Verwertung seiner Pfänder verlangen, sofern er sich zur Übernahme des nicht gedeckten Teils der Liquidationskosten verpflichtet und daran einen vorläufigen Barvorschuss leistet. Personen, welche das Eigentum an Gegenständen im Besitz der Konkursitin beanspruchen, werden aufgefordert, innert gleicher Frist ihren Eigentumsanspruch beim Konkursamt anzumelden und die entsprechenden Beweismittel vorzulegen. Ein Entscheid darüber würde allenfalls abhängig vom Verfahrensverlauf erfolgen.
Konkursamt Höfe 8832 Wollerau