Auskünfte zu AARE AUTO SCHINZNACH BAD LTD, London, Zweigniederlassung Döttingen in Liquidation
Bonitätsauskunft
Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.Mehr erfahren
Firmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.Jetzt kostenlos abrufen
Über AARE AUTO SCHINZNACH BAD LTD, London, Zweigniederlassung Döttingen in Liquidation
- AARE AUTO SCHINZNACH BAD LTD, London, Zweigniederlassung Döttingen in Liquidation in Döttingen ist eine Zweigniederlassung mit Hauptsitz im Ausland aus dem Bereich «Automobilhandel». AARE AUTO SCHINZNACH BAD LTD, London, Zweigniederlassung Döttingen in Liquidation ist in Liquidation.
- Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 23.02.2022.
- Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 02.07.2025.
- Die gemeldete UID lautet CHE-233.177.132.
- An der gleichen Adresse wie AARE AUTO SCHINZNACH BAD LTD, London, Zweigniederlassung Döttingen in Liquidation sind 2 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: Carrosserie Wendel AG, Kamphoven KLG.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
23.02.2022
Rechtsform
Zweigniederlassung mit Hauptsitz im Ausland
Rechtssitz der Firma
Döttingen
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.9.450.675-9
UID/MWST
CHE-233.177.132
Branche
Automobilhandel
Firmenzweck
Handel mit Fahrzeugen und Ersatzteilen, Vermietung von Fahrzeugen, Reparaturdienstleistungen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- AARE AUTO SCHINZNACH BAD LTD, London, Zweigniederlassung Döttingen
- ARE AUTO SCHINZNACH BAD LTD, London, Zweigniederlassung Döttingen
- AARE AUTO SCHINZNACH BAD LTD, London, Zweigniederlassung Schinznach Bad
Weitere Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: AARE AUTO SCHINZNACH BAD LTD, London, Zweigniederlassung Döttingen in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1006372980, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
AARE AUTO SCHINZNACH BAD LTD, London, Zweigniederlassung Döttingen, in Döttingen, CHE-233.177.132, ausländische Zweigniederlassung (SHAB Nr. 102 vom 29.05.2024, Publ. 1006042788).
Hauptsitz in:
London (UK).
Firma neu:
AARE AUTO SCHINZNACH BAD LTD, London, Zweigniederlassung Döttingen in Liquidation.
Angaben zur Zweigniederlassung neu:
Mit Verfügung des Bezirksgerichts Zurzach vom 28.05.2025 wurde diese Zweigniederlassung mit Wirkung ab dem 28.05.2025, 11.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Publikationsnummer: KK01-0000050726, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB 27.06.2025 Zusätzliche Publikationen: KABAG 27.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 27.06.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Vorläufige Konkursanzeige AARE AUTO SCHINZNACH BAD LTD, London, Zweigniederlassung Döttingen Schuldner: AARE AUTO SCHINZNACH BAD LTD, London, Zweigniederlassung Döttingen CHE-233.177.132 Surbtalstrasse 18
13.06.2025) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Dritte, die Vermögen der konkursiten Gesellschaft verwahren oder bei denen diese
Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./ko
Publikationsnummer: UV02-0000004978, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 02.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 02.12.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen AARE AUTO SCHINZNACH BAD LTD, London, Zweigniederlassung Döttingen Klagende Partei: Handelsregisteramt Kanton Aargau Bahnhofplatz 3c Postfach
- Die Gesellschaft AARE AUTO SCHINZNACH BAD LTD, London, Zweigniederlassung Döttingen, Surbtalstrasse 18, 5312 Döttingen, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 28. Mai 2025, 11:00 Uhr, aufgelöst.
- Es wird die Liquidation der Gesellschaft nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
- Das Konkursamt des Kantons Aargau wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin.
- Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesellschaft erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides.
- Die Gerichtskosten von CHF 1'500.00 (inkl. Publikationskosten) werden der Gesellschaft auferlegt.
- Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation) Geschäftsnummer: SZ.2025.13 Entscheiddatum: 28.05.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung (Art. 308 ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Berufung angefochten werden. Mit der Berufung kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 310 ZPO). Die Berufung ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 311 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 311 Abs. 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Berufungsfrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem unbenutzten Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Berufung erhoben, so hemmt dies die Vollstreckbarkeit des Entscheides im Umfang der Anträge, ausser der Entscheid beinhaltet vorsorgliche Massnahmen, Anweisungen an die Schuldner oder die Sicherstellung des Unterhalts (Art. 315 Abs. 1 und 2 ZPO); Ausnahmen davon richten sich nach Art. 315 Abs. 4 und 5 ZPO. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 12.06.2025
Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50,
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.