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Eintrag ins Handelsregister
05.02.2018
Löschung im Handelsregister
19.07.2019
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Zug
Handelsregisteramt
ZG
Handelsregister-Nummer
CH-170.1.009.823-0
UID/MWST
CHE-163.224.764
Branche
Betreiben eines Verlagswesens (analog/digital)
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Verlag für Belletristik.
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Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: A.P.P. Verlag Peter Neuhäusser
Publikationsnummer: HR03-1004679961, Handelsregister-Amt Zug, (170)
A.P.P. Verlag Peter Neuhäusser, in Zug, CHE-163.224.764, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 27 vom 08.02.2018, Publ. 4044313). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: BH07-0000000757, Handelsregister-Amt Zug
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB - 27.05.2019 Meldungsnummer: Kanton: ZG Publizierende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Verfügung nach Art. 153 HRegV, A.P.P. Verlag Peter Neuhäusser A.P.P. Verlag Peter Neuhäusser CHE-163.224.764 Dammstrasse 19
- Das Einzelunternehmen A.P.P. Verlag Peter Neuhäusser, in Zug (CHE-163.224.764) verfügt gemäss einer Mitteilung über kein Rechtsdomizil mehr.
- Mit eingeschriebenem Brief vom 20.02.2019 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden.
- Mit Publikation vom 17.04.2019 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden.
- Das Einzelunternehmen stellte den gesetzmässigen Zustand innert Frist nicht her. Verfügung:
- Das Einzelunternehmen A.P.P. Verlag Peter Neuhäusser, in Zug (CHE-163.224.764) wird gestützt auf Art. 153b HRegV gelöscht.
- Sämtliche im Zusammenhang mit dem Aufforderungsverfahren und der nachfolgenden Eintragung entstehenden Kosten von CHF 240.00 werden dem Einzelunternehmen auferlegt.
- Die Kosten dieser Verfügung betragen CHF 130.00 und werden dem Einzelunternehmen auferlegt.
- Gestützt auf Art. 943 Abs. 1 OR wird dem Inhaber eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 300.00 auferlegt. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach
- Zug Rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Anmeldestelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen. Frist: 30 Tage Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Re-
kurse: Verwaltungsgericht des Kantons Zug Postfach - Zug
Publikationsnummer: BH02-0000000664, Handelsregister-Amt Zug
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 153 HRegV Publikationsdatum: SHAB - 17.04.2019 Meldungsnummer: Kanton: ZG Publizierende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Aufforderung nach Art. 153 HRegV, Handelsregisteramt des Kantons Zug Handelsregisteramt des Kantons Zug CHE-258.370.981 Aabachstrasse 5
se: Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach