Auskünfte zu 2B Fensterbau GmbH
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Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahrenWirtschaftsauskunft
Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahrenFirmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenÜber 2B Fensterbau GmbH
- 2B Fensterbau GmbH hat den Sitz in Gipf-Oberfrick und ist aktiv. Sie ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und in der Branche «Übriger Aus- und Innenausbau» tätig.
- Die Firma wurde am 15.03.2022 gegründet.
- Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 09.07.2024, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die Firma ist im Handelsregister des Kantons AG unter der UID CHE-378.312.817 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
15.03.2022
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Gipf-Oberfrick
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.4.450.688-3
UID/MWST
CHE-378.312.817
Branche
Übriger Aus- und Innenausbau
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Die Gesellschaft bezweckt die Planung, Herstellung und Montage von Fenstern. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit diesem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen oder diesem förderlich sind. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen sowie alles verkehren, was ihrem Zwecke dient.
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Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: 2B Fensterbau GmbH
Publikationsnummer: UV04-0000001244, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 09.07.2024 Öffentlich einsehbar bis: 09.01.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Laufenburg, Gerichtsgasse 85, 5080 Laufenburg Verfügung vom 8. Juli 2024 Gerichtsentscheid: Betroffene: 2B Fensterbau GmbH, zuletzt: Ebnetweg 4, 5073 Gipf-Oberfrick Der Gerichtspräsident verfügt: 1. Die betroffene Gesellschaft hat innert einer Frist von 30 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und dies dem Gericht durch einen aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen. 2. Die betroffene Gesellschaft hat innert gleicher Frist einen Kostenvorschuss von Fr. 5'000.00 an die Gerichtskasse (IBAN CH13 0900 0000 5000 0280 5, lautend auf Bezirksgericht Laufenburg, Gerichtsgasse 85, 5080 Laufenburg) zu leisten, wenn sie den rechtmässigen Zustand nicht selbst wiederherstellt. 3. Bleibt die betroffene Gesellschaft innerhalb der ihr angesetzten Frist säumig und wird auch der Kostenvorschuss nicht bezahlt, ordnet das Gericht die Auflösung und Liquidation der betroffenen Gesellschaft nach den Vorschriften über den Konkurs an. Bezirksgericht Laufenburg, Präsidium des Zivilgerichts Hinweise zum Fristenlauf und zur Form von Eingaben Lauf der Frist Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO). Form der Eingabe Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und
Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die
notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO).
Publikationsnummer: UV04-0000001205, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 31.05.2024 Öffentlich einsehbar bis: 30.11.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Laufenburg, Gerichtsgasse 85, 5080 Laufenburg Verfügung vom 30. Mai 2024 Gerichtsentscheid: Betroffene: 2B Fensterbau GmbH, Ebnetweg 4, 5073 Gipf-Oberfrick Der Gerichtspräsident zieht in Erwägung: 1. Mit Eingabe vom 18. März 2024 zeigte das Handelsregisteramt des Kantons Aargau an, die betroffene Gesellschaft weise in der gesetzlich als zwingend vorgeschriebenen Organisation Mängel auf, und überwies die Angelegenheit gemäss Art. 939 Abs. 2 OR an das hiesige Gericht zur Ergreifung der erforderlichen Massnahmen im Sinne von Art.
Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die
notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO).
Publikationsnummer: HR02-1005983670, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
2B Fensterbau GmbH, in Gipf-Oberfrick, CHE-378.312.817, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 55 vom 18.03.2022, Publ. 1005430539).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Arifi, Flamur, kosovarischer Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: in Gipf-Oberfrick].
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.