Informazioni su Robert Jakob Sulzer
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Ultimi comunicati FUSC: Robert Jakob Sulzer
Le comunicazioni aggiornate del foglio ufficiale svizzero di commercio (FUSC) sono disponibili solo nella lingua originale dell’Ufficio del Registro di commercio. Visualizza tutti comunicati
Numero di pubblicazione: HR02-1005457081, Ufficio del registro di commercio Zurigo, (20)
Bühler'sche Familienstiftung, in Hombrechtikon, CHE-138.625.433, Stiftung (SHAB Nr. 122 vom 26.06.2020, Publ. 1004920859).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Voser, Peter, von Schlieren, in Schlieren, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Sulzer, Robert Jakob, von Winterthur, in Stäfa, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Baur, Max, von Hombrechtikon, in Hombrechtikon, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Sulzer, Anina, von Winterthur, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Numero di pubblicazione: HR01-1004915767, Ufficio del registro di commercio Zurigo, (20)
Bühler'sche Familienstiftung, in Hombrechtikon, CHE-490.287.591, Oberschirmensee 12, 8714 Feldbach, Stiftung (Neueintragung).
Urkundendatum:
06.09.1961.
Zweck:
Die Stiftung bezweckt die Fürsorge für hilfsbedürftige Nachkommen von Hans Bühler-Müssgens, geb. 1892, von Hombrechtikon, wohnhaft in Oberschirmensee, und dessen Ehefrau Mina Bühler-Müssgens, geb. 1898, wobei sich die Fürsorge notfalls auch auf den Stifter und dessen Ehefrau erstreckt. Falle keine Nachkommen des Hans Bühler-Müssgens und seiner Ehefrau mehr vorhanden sein sollten, so werden die Nachkommen des Charles Bühler-Meyer, geb. 1894, vom Stiftungszweck umfasst. Insbesondere soll ledigen Töchtern, die das 30. Altersjahr vollendet haben, ein angemessener Beitrag an ihre Wohnungskosten ausgerichtet werden, wobei nur solche Töchter von der Berechtigung ausgeschlossen werden, welche über bedeutenderes Vermögen verfügen. Überlebende Ehegatten von Stiftungsberechtigten werden vom Stiftungszweck bis zum Zeitpunkt ihrer Wiederverheiratung mitumfasst. Ausgeschlossen ist die Berechtigung des überlebenden Ehegatten, wenn die Ehe infolge dessen Verschulden im Sinne von Art. 148 ZGB gerichtlich getrennt wurde, oder wenn er aus überwiegendem Verschulden im Zeitpunkt des Todes mehr als ein Jahr vom verstorbenen Ehegatten getrennt gelebt hat. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss.
Eingetragene Personen:
Voser, Peter, von Schlieren, in Schlieren, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Spillmann, Anna-Regula, von Villnachern, in Villnachern, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Spillmann, Katharina, von Villnachern, in Aarwangen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Sulzer, Robert Jakob, von Winterthur, in Stäfa, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.