• Mitterbauer Stiftung

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    N° registro commercio: FL-0002.749.204-9
    Ramo economico: Altri servizi sociali

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    Wuhrstrasse 6
    9490 Vaduz
    Quartiere

    Su Mitterbauer Stiftung

    Informazioni sul registro di commercio

    Fonte: oera.li

    Ramo economico

    Altri servizi sociali

    Scopo (Lingua originale)

    (1) Zweck der Stiftung ist (a) die Anlage und Verwaltung des Vermögens der Stiftung im Interesse der Familien ihrer Stifter und deren Nachkommen; (b) die Versorgung und wirtschaftliche Förderung im weitesten Sinne der Stifter, ihrer Nachkommen und weiterer nach den Bestimmungen der Stiftungszusatzurkunde als Begünstigte festgestellten Personen, insbesondere durch Sicherung ihres angemessenen Lebensunterhalts einschliesslich einer ihren Lebensumständen entsprechenden Altersvorsorge, ferner durch die Finanzierung ihrer Erziehung und Berufsausbildung sowie durch Hilfestellung beim Berufsantritt und der Familiengründung. (2) Die Stiftung kann ferner mit einstimmiger Zustimmung des Beirats für wissenschaftliche, soziale, künstlerische und dem Gemeinwohl dienende Zwecke Zuwendungen an bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Personen, Gesellschaften oder sonstige Rechtsträger vornehmen und ihnen sonstige wirtschaftliche Vorteile gewähren, soweit die Möglichkeit der Erfüllung des Stiftungszwecks gemäss § 5(1) (Paragraph fünf Absatz eins) der Stiftungsurkunde dadurch nicht nennenswert berührt wird. (3) Die Stiftung ist berechtigt, die zur Erhaltung und Vermehrung des Stiftungsvermögens erforderlichen und nützlichen Geschäfte abzuschliessen, insbesondere Zuwendungen zu empfangen, Verbindlichkeiten einzugehen, Teile des Stiftungsvermögens zu veräussern und das Stiftungsvermögen zu verwalten. Die Stiftung kann sich bei der Vermögensverwaltung sachverständiger Dritter, wie z.B. Privat-/lnvestmentbanken, Vermögensverwaltungsgesellschaften, bedienen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Die Stiftung darf im Rahmen der Veranlagung von Stiftungsvermögen auch Risikogeschäfte abschliessen, die gegebenenfalls zu Vermögensverlusten führen können. (4) Die Stiftung ist berechtigt, auch das gesamte Stiftungsvermögen an die Begünstigten zuzuwenden, wenn dies vom Beirat dem Stiftungsrat vorgeschlagen wird. (5) Der Stiftungszweck kann auch durch die Errichtung einzelner oder mehrerer in- oder ausländischer Stiftungen verfolgt werden, dies insbesondere (aber nicht ausschliesslich) zur Trennung von Interessenssphären der aktuell oder potentiell Begünstigten der Stiftung. Diese Massnahme bedarf der einstimmigen Zustimmung des Beirats. Dasselbe gilt für eine den Stiftungszweck wahrende Verlagerung des Sitzes dieser Stiftung in eine andere Rechtsordnung. (6) Durch Zuwendungen an die Begünstigten dürfen Ansprüche von Gläubigern der Stiftung nicht geschmälert werden.

    Altri nomi dell'azienda

    Fonte: oera.li

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

    Succursale (0)

    Assetto proprietario

    Non siamo al corrente di nessun assetto proprietario.

    Partecipazioni

    Non siamo al corrente di nessuna partecipazione.

    Ultimi comunicati per Mitterbauer Stiftung

    Le comunicazioni aggiornate del foglio ufficiale svizzero di commercio (FUSC) sono disponibili solo nella lingua originale dell’Ufficio del Registro di commercio. Visualizza tutti comunicati

    Handelsregister Liechtenstein 251204/2025 - 04.12.2025
    Categorie: Nuova costituzione

    Numero di pubblicazione: 16751/2025, (1)

    Mitterbauer Stiftung, in Vaduz, FL-0002.749.204-9, Wuhrstrasse 6, 9490 Vaduz, Eingetragene Stiftung (Neueintragung).

    Errichtungsdatum:
    24.11.2025.

    Zweck:
    (1) Zweck der Stiftung ist (a) die Anlage und Verwaltung des Vermögens der Stiftung im Interesse der Familien ihrer Stifter und deren Nachkommen;
    (b) die Versorgung und wirtschaftliche Förderung im weitesten Sinne der Stifter, ihrer Nachkommen und weiterer nach den Bestimmungen der Stiftungszusatzurkunde als Begünstigte festgestellten Personen, insbesondere durch Sicherung ihres angemessenen Lebensunterhalts einschliesslich einer ihren Lebensumständen entsprechenden Altersvorsorge, ferner durch die Finanzierung ihrer Erziehung und Berufsausbildung sowie durch Hilfestellung beim Berufsantritt und der Familiengründung. (2) Die Stiftung kann ferner mit einstimmiger Zustimmung des Beirats für wissenschaftliche, soziale, künstlerische und dem Gemeinwohl dienende Zwecke Zuwendungen an bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Personen, Gesellschaften oder sonstige Rechtsträger vornehmen und ihnen sonstige wirtschaftliche Vorteile gewähren, soweit die Möglichkeit der Erfüllung des Stiftungszwecks gemäss § 5(1) (Paragraph fünf Absatz eins) der Stiftungsurkunde dadurch nicht nennenswert berührt wird. (3) Die Stiftung ist berechtigt, die zur Erhaltung und Vermehrung des Stiftungsvermögens erforderlichen und nützlichen Geschäfte abzuschliessen, insbesondere Zuwendungen zu empfangen, Verbindlichkeiten einzugehen, Teile des Stiftungsvermögens zu veräussern und das Stiftungsvermögen zu verwalten. Die Stiftung kann sich bei der Vermögensverwaltung sachverständiger Dritter, wie z.B. Privat-/lnvestmentbanken, Vermögensverwaltungsgesellschaften, bedienen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Die Stiftung darf im Rahmen der Veranlagung von Stiftungsvermögen auch Risikogeschäfte abschliessen, die gegebenenfalls zu Vermögensverlusten führen können. (4) Die Stiftung ist berechtigt, auch das gesamte Stiftungsvermögen an die Begünstigten zuzuwenden, wenn dies vom Beirat dem Stiftungsrat vorgeschlagen wird. (5) Der Stiftungszweck kann auch durch die Errichtung einzelner oder mehrerer in- oder ausländischer Stiftungen verfolgt werden, dies insbesondere (aber nicht ausschliesslich) zur Trennung von Interessenssphären der aktuell oder potentiell Begünstigten der Stiftung. Diese Massnahme bedarf der einstimmigen Zustimmung des Beirats. Dasselbe gilt für eine den Stiftungszweck wahrende Verlagerung des Sitzes dieser Stiftung in eine andere Rechtsordnung. (6) Durch Zuwendungen an die Begünstigten dürfen Ansprüche von Gläubigern der Stiftung nicht geschmälert werden. . EUR 70'000.00.

    Organisation:
    Organisation: Stiftungsrat bestehend aus drei Mitgliedern, Revisionsstelle, Beirat.

    Allgemeine Vertretungsregelung:
    Die Mitglieder des Stiftungsrates zeichnen kollektiv zu zweien.

    Angaben zur Verwaltung:
    Gröller, Dr. Konrad, StA: Österreich, 1090 Wien, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Kaufmann, Mag. Stephan, StA: Österreich, 6850 Dornbirn, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Müller, Dr. Erik Eduard, StA: Österreich, 9486 Schaanwald, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Lista dei risultati

    Qui trovate un link della dirigenza ad una lista di persone con lo stesso nome, che sono registrate nel registro di commercio.

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