• Maler Störi GmbH

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    N° registro commercio: CH-020.4.078.254-5
    Ramo economico: Verniciatore

    Registrata dal

    3 anni

    Fatturato in CHF

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    Capitale in CHF

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    Informazioni su Maler Störi GmbH

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    Su Maler Störi GmbH

    • Maler Störi GmbH opera nel settore «Verniciatore» ed è attualmente attiva. La sede è a Kloten.
    • L’azienda è stata iscritta nel registro di commercio il 03.08.2022.
    • L’ultima modifica nel registro di commercio è avvenuta il 15.12.2025. Tutte leiscrizioni nel registro di commercio possono essere visualizzate nella rubrica “Comunicati” e salvate come PDF.
    • L’azienda Maler Störi GmbH è iscritta con l’IDI CHE-422.763.195.
    • Oltre all’azienda Maler Störi GmbH sono iscritte 2 altre aziende attive allo stesso indirizzo. Queste includono: BK Reinigung GmbH, EDK GROUP GmbH.

    Informazioni sul registro di commercio

    Fonte: FUSC

    Ramo economico

    Verniciatore

    Scopo (Lingua originale)

    Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung aller Arbeiten im Bereich der Malerarbeiten, der Gipserarbeiten und des Fassadenbau. Ferner bezweckt die Gesellschaft sämtliche Immobiliengeschäfte im In- und Ausland, insbesondere die Vermittlung und Vermietung, der Erwerb und Verkauf von überbauten und unüberbauten Grundstücken, die Planung, Erstellung, Sanierung und Umnutzung von Gebäuden auf eigene und fremde Rechnung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Altri nomi dell'azienda

    Fonte: FUSC

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    Assetto proprietario

    Partecipazioni

    Non siamo al corrente di nessuna partecipazione.

    Ultimi comunicati FUSC: Maler Störi GmbH

    Le comunicazioni aggiornate del foglio ufficiale svizzero di commercio (FUSC) sono disponibili solo nella lingua originale dell’Ufficio del Registro di commercio. Visualizza tutti comunicati

    FUSC 251215/2025 - 15.12.2025
    Categorie: Altre pubblicazioni giuridiche

    Numero di pubblicazione: UV03-0000001686, Ufficio del registro di commercio Zurigo

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 15.12.2025 Öffentlich einsehbar bis: 15.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Stadt Kloten, Schaffhauserstrasse 135, 8302 Kloten Gerichtliche Vorladung von Maler Störi GmbH Vorgeladene Partei(en): Maler Störi GmbH CHE-422.763.195 Dorfstrasse 17

  • Kloten Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: GV.2025.00188 Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Friedensrichteramt Kloten + Flughafen Schaffhauserstrasse 135
  • Kloten 28.01.2026, 09:00 Uhr Verhandlungsgegenstand: Forderung Verein Gimafonds über CHF 135.00 Säumnisfolgen: Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO). Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringungen der anwesenden Partei. Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art.
  • Abs. 3 ZPO). Ergänzende rechtliche Hinweise:
    1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
    2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
    3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
    4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
    5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
    6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
    7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
    8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2025.00188 ).
    9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die

    Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der
    Post sorgen.

  • FUSC 220808/2022 - 08.08.2022
    Categorie: Nuova costituzione

    Numero di pubblicazione: HR01-1005536235, Ufficio del registro di commercio Zurigo, (20)

    Maler Störi GmbH, in Kloten, CHE-422.763.195, Dorfstrasse 17, 8302 Kloten, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).

    Statutendatum:
    20.07.2022.

    Zweck:
    Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung aller Arbeiten im Bereich der Malerarbeiten, der Gipserarbeiten und des Fassadenbau. Ferner bezweckt die Gesellschaft sämtliche Immobiliengeschäfte im In- und Ausland, insbesondere die Vermittlung und Vermietung, der Erwerb und Verkauf von überbauten und unüberbauten Grundstücken, die Planung, Erstellung, Sanierung und Umnutzung von Gebäuden auf eigene und fremde Rechnung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Stammkapital:
    CHF 20'000.00.

    Publikationsorgan:
    SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung vom 20.07.2022 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.

    Eingetragene Personen:
    Störi, Roman Tobias, von Glarus Süd, in Kloten, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00.

    Lista dei risultati

    Qui trovate un link della dirigenza ad una lista di persone con lo stesso nome, che sono registrate nel registro di commercio.

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