• Idorsia Ltd

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    N° registro commercio: CH-280.3.020.963-7
    Ramo economico: Esercizio delle altre istituzione finanziario

    Età dell'azienda

    8 anni

    Fatturato in CHF

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    Capitale in CHF

    7,1 Mio.

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    Informazioni su Idorsia Ltd

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    Su Idorsia Ltd

    Informazioni sul registro di commercio

    Fonte: FUSC

    Ramo economico

    Esercizio delle altre istituzione finanziario

    Scopo (Lingua originale)

    Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmungen, insbesondere von beherrschenden Beteiligungen an Gesellschaften, welche in der Forschung, Entwicklung, Herstellung oder im Vertrieb von pharmazeutischen, biologischen und diagnostischen Produkten tätig sind, die Führung und nachhaltige Entwicklung dieser Beteiligungsgesellschaften im Rahmen einer Unternehmensgruppe sowie die Bereitstellung der finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Führung einer Unternehmensgruppe. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Liegenschaften und Immaterialgüterrechte erwerben, belasten, verwerten und verkaufen sowie Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und finanzieren. Die Gesellschaft kann alle der Verwirklichung ihres Zweckes förderlichen kommerziellen und finanziellen Transaktionen durchführen, insbesondere Kredite gewähren und aufnehmen, Obligationenanleihen ausgeben, Bürgschaften und Garantien abgeben, Sicherheiten stellen sowie Anlagen in allen marktgängigen Anlagemedien vornehmen. Bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks strebt die Gesellschaft die Schaffung von langfristigem, nachhaltigem Wert an.

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    Revisori dei conti

    Fonte: FUSC

    Collegio dei revisori attuale (1)
    Nome Luogo Dal Al
    Deloitte AG
    Basel 21.06.2024

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    Collegio dei revisori precedente (1)
    Nome Luogo Dal Al
    Ernst & Young AG
    Basel 08.03.2017 20.06.2024

    Altri nomi dell'azienda

    Fonte: FUSC

    Nomi dell'azienda precedenti e tradotti

    • Idorsia SA
    • Idorsia AG
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    Assetto proprietario

    Non siamo al corrente di nessun assetto proprietario.

    Partecipazioni

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    Ultimi comunicati FUSC: Idorsia Ltd

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    FUSC 250829/2025 - 29.08.2025
    Categorie: Altre pubblicazioni giuridiche

    Numero di pubblicazione: UV04-0000001639, Ufficio del registro di commercio Basilea Campagna

    "Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 29.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 29.09.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Basel-Landschaft - Abteilung Zivilrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal Verfügung vom 12. August 2025 Gerichtsentscheid:

    1. Mit Eingabe vom 25. Juli 2025 reichte die Idorsia Ltd (Idorsia AG) mit Sitz in Allschwil BL ein Gesuch um behördliche Genehmigung im Sinne von Art. 1176 OR des Beschlusses der Anleihensgläubiger vom 25. Juni 2025 über die Änderung der Anleihensbedingungen der von der Gesuchstellerin emittierten und am 4. August 2028 fälligen Anleihe von CHF 600 Mio. (ISIN: CH1128004079) ein. An der Versammlung vom
    2. Juni 2025 genehmigte eine Mehrheit von 93.5 % des im Umlauf befindlichen Kapitals die Änderungen der Anleihensbedingungen. Die beschlossenen Änderungen werden nur dann für alle Anleihensgläubiger verbindlich, wenn die obere kantonale Nachlassbehörde den Beschluss genehmigt (Art. 1176 Abs. 1 OR).
    3. Eine Genehmigung durch das Präsidium der Abteilung Zivilrecht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft (Art. 4 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 14 EG SchKG und § 5 Abs. 1 lit. c EG ZPO) als obere kantonale Nachlassbehörde am Sitz des Schuldners im Sinne von Art. 1176 Abs. 1 OR setzt voraus, dass der Schuldner die behördliche Genehmigung innerhalb eines Monats seit dem Zustandekommen des Beschlusses beantragt (Art. 1176 Abs. 3 OR) und keine Verweigerungsgründe gemäss Art. 1177 OR vorliegen. Bei der Gesuchstellerin Idorsia Ltd handelt es sich um die Schuldnerin der Anleihe, welche mit Einreichung des Gesuchs am 25. Juli 2025 die Genehmigung des am 25. Juni 2025 gefällten Beschlusses der Anleihensgläubiger innerhalb der Monatsfrist beantragt hat. Die Vorschriften über die Einberufung und das Zustandekommen des Beschlusses vom 25. Juni 2025 wurden eingehalten (Art. 1164 ff. OR und Art. 1 ff. der Verordnung über die Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen, GGV, SR 221.522.1). Die beschlossenen Massnahmen erscheinen notwendig zur Abwendung einer Notlage der Gesuchstellerin (Art. 1177 Ziff. 1 OR). Die beschlossenen Massnahmen sind gesetzlich vorgesehen und wahren - soweit erkennbar - die gemeinsamen Interessen der Anleihensgläubiger (Art. 1177 Ziffn. 2 und 3 OR). Zumal keine Anzeichen auf unredliches Verhalten ersichtlich sind (Art. 1177 Ziff. 4 OR) sowie der Kostenvorschuss für das Genehmigungsverfahren von CHF 5'000.00 (Entscheidgebühr und Publikationskosten) recht-zeitig geleistet worden ist, liegen sämtliche Voraussetzungen für eine behördliche Genehmigung des Beschlusses vom 25. Juni 2025 vor.
    4. Nach Art. 1176 Abs. 3 OR ist eine Verhandlung anzuberaumen, welche öffentlich bekannt zu machen ist. Den Anleihensgläubigern ist anzuzeigen, dass sie ihre Einwendungen gegen den zu genehmigenden Beschluss schriftlich oder mündlich an der Verhandlung anbringen können. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Publikation im Schweizerischen Handels-amtsblatt sowie gemäss Ziff. 10 Abs. 2 der Anleihensbedingungen auf der Website der SIX Swiss Exchange (Art. 1 Abs. 1 GGV), wobei die Schuldnerin zu verpflichten ist, diese Verfügung umgehend auf der Website der SIX Swiss Exchange publizieren zu las-sen. Ferner ist das Handelsregisteramt über das eingeleitete Genehmigungsverfahren zu informieren.
    5. Mit separater Eingabe vom 25. Juli 2025 hat die Gesuchstellerin ein weiteres Gesuch um behördliche Genehmigung im Sinne von Art. 1176 OR des Beschlusses der Anleihensgläubiger vom 25. Juni 2025 über die Änderung der Anleihensbedingungen der von der Gesuchstellerin emittierten und am 17. September 2025 fälligen Anleihe von ursprünglich CHF 200 Mio. und aktuell CHF 204 Mio. (ISIN: CH0426820350) gestellt (Verfahren 430 25 188). Zumal beide Gesuche in einem sachlichen Zusammenhang stehen, erachtet es die zivilrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts als angezeigt, die beiden Gesuche vom 25. Juni 2025 anlässlich der Hauptverhandlung vom 1
      1. September
      2. (ab 14:30 Uhr) gemeinsam zu behandeln. An der Verhandlung hat ein vertretungsberechtigtes Organ der Gesuchstellerin persönlich zu erscheinen. Es wird verfügt: ://: 1. Die Idorsia Ltd (Idorsia AG) hat mit Gesuch vom 25. Juli 2025 beantragt, es sei der Beschluss der Anleihensgläubiger vom 25. Juni 2025 über die Änderung der Anleihensbedingungen der von der Gesuchstellerin emittierten und am 4. August 2028 fälligen Anleihe von CHF 600 Mio. (ISIN: CH1128004079) hinsichtlich (i) des Erlasses von sämtlichen bis anhin aufgelaufenen, jedoch noch nicht bezahlten Zinsen (Ziff. 2 der Anleihensbedingungen); (ii) des Erlasses von sämtlichen bis zum und einschliesslich 4. August 2027 fällig werdenden Zinsen (Ziff. 2 und 17.23 der Anleihensbedingungen); (iii) der Verpflichtung der Gesuchstellerin zur Bezahlung von 2.125 % p.a. Zins für die Periode vom 4. August 2027 bis zum 4. August 2038 (Ziff. 2 und 17.23 der Anleihensbedingungen); (iv) der Verpflichtung der Gesuchstellerin zur Rückzahlung des am Ende der Laufzeit ausstehenden Kapitals im Umfang von 106.375 % (Ziff. 5(a) der Anleihensbedingungen) (v) der Ermächtigung der Gesuchstellerin, die Anleihe ab dem 17. Juli 2027 an jedem beliebigen Datum in Aktien umzuwandeln, wobei der Umwandlungspreis dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien der Gesuchstellerin während der letzten 30 Handelstage vor dem jeweiligen Umwandlungsdatum entspricht (Ziff. 5(b) und 17.39 der Anleihensbedingungen); (vi) die Streichung von Ziff. 8(b) der Anleihensbedingungen (sog. ""Negative Pledge""Klausel) (vii) der Anpassung des ""Bondholder Put Date"" vom 4. August 2026 zum 4. August 2036 (Ziff. 17.5 der Anleihensbedingungen); un (viii) der Verlängerung der Laufzeit vom 4. August 2028 auf den 4. August 2038 (Ziff. 17.41 der Anleihensbedingungen) zu genehmigen.
      3. Dieses Gesuch wird zusammen mit dem Gesuch im Verfahren 430 25 188 behandelt.
      4. Die Verhandlung über die Genehmigung des Beschlusses gemäss vor-stehender Ziffer 1 findet vor dem Gerichtspräsidium statt am:
        1. September 2025, 14:30 Uhr (MEZ), am Kantonsgericht Basel-Landschaft, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal. An der Verhandlung hat ein vertretungsberechtigtes Organ der Gesuchstellerin persönlich zu erscheinen. Anleihensgläubiger, die an der Verhandlung teilnehmen möchten, haben sich aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9. September 2025 (Post /Mitteilungseingang) beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht, anzumelden. 4. Anleihensgläubiger können Einwendungen gegen den zur Genehmigung unterbreiteten Beschluss vom 25. Juni 2025 entweder schriftlich bis zum 9. September 2025 (Posteingang beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht) oder mündlich an der Verhandlung gemäss vorstehender Ziffer 2 anbringen.

        5. Die Gesuchstellerin wird verpflichtet, diese Verfügung (inkl. Erwägungen) umgehend auf der Website der SIX Swiss Exchange zu publizieren und dem Kantonsgericht Basel-
        Landschaft darüber Bericht zu erstatten. "

    FUSC 250829/2025 - 29.08.2025
    Categorie: Altre pubblicazioni giuridiche

    Numero di pubblicazione: UV04-0000001638, Ufficio del registro di commercio Basilea Campagna

    "Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 29.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 29.09.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Basel-Landschaft - Abteilung Zivilrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal Verfügung vom 12. August 2025 Gerichtsentscheid:

    1. Mit Eingabe vom 25. Juli 2025 reichte die Idorsia Ltd (Idorsia AG) mit Sitz in Allschwil BL ein Gesuch um behördliche Genehmigung im Sinne von Art. 1176 OR des Beschlusses der Anleihensgläubiger vom 25. Juni 2025 über die Änderung der Anleihensbedingungen der von der Gesuchstellerin emittierten und am 17. September
    2. fälligen Anleihe von ursprünglich CHF 200 Mio. und aktuell CHF 204 Mio. (ISIN: CH0426820350) ein. An der Versammlung vom 25. Juni 2025 genehmigte eine Mehrheit von 89.5 % des im Umlauf befindlichen Kapitals die Änderungen der Anleihensbedingungen. Die beschlossenen Änderungen werden nur dann für alle Anleihensgläubiger verbindlich, wenn die obere kantonale Nachlassbehörde den Beschluss genehmigt (Art. 1176 Abs. 1 OR).
    3. Eine Genehmigung durch das Präsidium der Abteilung Zivilrecht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft (Art. 4 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 14 EG SchKG und § 5 Abs. 1 lit. c EG ZPO) als obere kantonale Nachlassbehörde am Sitz des Schuldners im Sinne von Art. 1176 Abs. 1 OR setzt voraus, dass der Schuldner die behördliche Genehmigung innerhalb eines Monats seit dem Zustandekommen des Beschlusses beantragt (Art. 1176 Abs. 3 OR) und keine Verweigerungsgründe gemäss Art. 1177 OR vorliegen. Bei der Gesuchstellerin Idorsia Ltd handelt es sich um die Schuldnerin der Anleihe, welche mit Einreichung des Gesuchs am 25. Juli 2025 die Genehmigung des am 25. Juni 2025 gefällten Beschlusses der Anleihensgläubiger innerhalb der Monatsfrist beantragt hat. Die Vorschriften über die Einberufung und das Zustandekommen des Beschlusses vom 25. Juni 2025 wurden eingehalten (Art. 1164 ff. OR und Art. 1 ff. der Verordnung über die Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen, GGV, SR 221.522.1). Die beschlossenen Massnahmen erscheinen notwendig zur Abwendung einer Notlage der Gesuchstellerin (Art. 1177 Ziff. 1 OR). Die beschlossenen Massnahmen sind gesetzlich vorgesehen und wahren - soweit erkennbar - die gemeinsamen Interessen der Anleihensgläubiger (Art. 1177 Ziffn. 2 und 3 OR). Zumal keine Anzeichen auf unredliches Verhalten ersichtlich sind (Art. 1177 Ziff. 4 OR) sowie der Kostenvorschuss für das Genehmigungsverfahren von CHF 5'000.00 (Entscheidgebühr und Publikationskosten) rechtzeitig geleistet worden ist, liegen sämtliche Voraussetzungen für eine behördliche Genehmigung des Beschlusses vom 25. Juni 2025 vor.
    4. Nach Art. 1176 Abs. 3 OR ist eine Verhandlung anzuberaumen, welche öffentlich bekannt zu machen ist. Den Anleihensgläubigern ist anzuzeigen, dass sie ihre Einwendungen gegen den zu genehmigenden Beschluss schriftlich oder mündlich an der Verhandlung anbringen können. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie gemäss Ziff. 10 Abs. 2 der Anleihensbedingungen auf der Website der SIX Swiss Exchange (Art. 1 Abs. 1 GGV), wobei die Schuldnerin zu verpflichten ist, diese Verfügung umgehend auf der Website der SIX Swiss Exchange publizieren zu las-sen. Ferner ist das Handelsregisteramt über das eingeleitete Genehmigungsverfahren zu in-formieren.
    5. Mit separater Eingabe vom 25. Juli 2025 hat die Gesuchstellerin ein weiteres Gesuch um behördliche Genehmigung im Sinne von Art. 1176 OR des Beschlusses der Anleihensgläubiger vom 25. Juni 2025 über die Änderung der Anleihensbedingungen der von der Gesuchstellerin emittierten und am 4. August 2028 fälligen Anleihe von CHF
    6. Mio. (ISIN: CH1128004079) gestellt (Verfahren 430 25 189). Zumal beide Gesuche in einem sachlichen Zusammenhang stehen, erachtet es die zivilrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts als angezeigt, die beiden Gesuche vom 25. Juni 2025 anlässlich der Hauptverhandlung vom 1
      1. September 2025 (ab 14:30 Uhr) gemeinsam zu behandeln. An der Verhandlung hat ein vertretungsberechtigtes Organ der Gesuchstellerin persönlich zu erscheinen. Es wird verfügt: ://: 1. Die Idorsia Ltd (Idorsia AG) hat mit Gesuch vom 25. Juli 2025 beantragt, es sei der Beschluss der Anleihensgläubiger vom 25. Juni 2025 über die Änderung der Anleihensbedingungen der von der Gesuchstellerin emittierten und am 17. September
      2. fälligen Anleihe von ursprünglich CHF 200 Mio. und aktuell CHF 204 Mio. (ISIN: CH0426820350) hinsichtlich (i) des Erlasses von sämtlichen bis anhin aufgelaufenen, jedoch noch nicht bezahlten Zinsen (Ziff. 2 der Anleihensbedingungen); (ii) des Erlasses von sämtlichen bis zum und einschliesslich 17. Juli 2027 fällig werdenden Zinsen (Ziff. 2 und 17.21 der Anleihensbedingungen); (iii) der Verpflichtung der Gesuchstellerin zur Bezahlung von 0.75 % p.a. Zins für die Periode vom 17. Juli 2027 bis zum 17. Juli 2034 (Ziff. 2 und 17.21 der Anleihensbedingungen); (iv) der Verpflichtung der Gesuchstellerin zur Rückzahlung des nach Ende der Laufzeit ausstehenden Kapitals im Umfang von 102.25 % (Ziff. 5(a) der Anleihensbedingungen); (v) der Ermächtigung der Gesuchstellerin, die Anleihe ab dem 17. Juli 2027 an jedem beliebigen Datum in Aktien umzuwandeln, wobei der Umwandlungspreis dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien der Gesuchstellerin während der letzten 30 Handelstage vor dem jeweiligen Umwandlungsdatum entspricht (Ziff. 5(b) und 17.38 der Anleihensbedingungen); (vi) der Streichung von Ziff. 8(b) der Anleihensbedingungen (sog. ""Negative Pledge""Klausel); und (vii) der Verlängerung der Laufzeit vom 17. September 2025 auf den 17. Juli 2034 (Ziff. 17.40 der Anleihensbedingungen) zu genehmigen.
      3. Dieses Gesuch wird zusammen mit dem Gesuch im Verfahren 430 25 189 behandelt.
      4. Die Verhandlung über die Genehmigung des Beschlusses gemäss vorstehender Ziffer 1 findet vor dem Gerichtspräsidium statt am:
        1. September 2025, 14:30 Uhr (MEZ), am Kantonsgericht Basel-Landschaft, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal. An der Verhandlung hat ein vertretungsberechtigtes Organ der Gesuchstellerin persönlich zu erscheinen. Anleihensgläubiger, die an der Verhandlung teilnehmen möchten, haben sich aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9. September 2025 (Post /Mitteilungseingang) beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht, anzumelden. 4. Anleihensgläubiger können Einwendungen gegen den zur Genehmigung unterbreiteten Beschluss vom 25. Juni 2025 entweder schriftlich bis zum 9. September 2025 (Posteingang beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht) oder mündlich an der Verhandlung gemäss vorstehender Ziffer 2 anbringen.

        5. Die Gesuchstellerin wird verpflichtet, diese Verfügung (inkl. Erwägungen) umgehend auf der Website der SIX Swiss Exchange zu publizieren und dem Kantonsgericht Basel-
        Landschaft darüber Bericht zu erstatten. "

    FUSC 250722/2025 - 22.07.2025
    Categorie: Cambiamento nella dirigenza

    Numero di pubblicazione: HR02-1006391143, Ufficio del registro di commercio Basilea Campagna, (280)

    Idorsia Ltd, in Allschwil, CHE-340.129.854, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 126 vom 03.07.2025, Publ. 1006374261).

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Möhr, Dominique, von Basel, in Basel, Sekretär des Verwaltungsrates (Nichtmitglied), mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: ohne eingetragene Funktion, mit Kollektivunterschrift zu zweien];
    Gander, Julien, von Saanen, in Zürich, Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Sekretär des Verwaltungsrates (Nichtmitglied), Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien].

    Lista dei risultati

    Qui trovate un link della dirigenza ad una lista di persone con lo stesso nome, che sono registrate nel registro di commercio.

    Title
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