Auskünfte zu Reto Merazzi
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Reto Merazzi
Publikationsnummer: 3662806, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Genossenschaft Hofgarten, in Zürich, CH-020.5.900.617-6, Zurverfügungstellen von preisgünstigem Wohnraum, Genossenschaft (SHAB Nr. 35 vom 18.02.2005, S. 18, Publ. 2709982).
Statutenänderung:
17.06.2006.
Zweck neu:
Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern gesunden und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität. Sie sucht diesen Zweck zu erreichen durch (a) Erwerb von Bauland und Baurechten;
(b) Bau und Erwerb von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die den zeitgemässen genossenschaftlichen Wohnbedürfnissen entsprechen;
(c) sorgfältigen und laufenden Unterhalt und periodische Erneuerung der bestehenden Bauten;
(d) Errichtung von Ersatzneubauten, wenn die bestehenden Bauten nicht mehr auf wirtschaftlich vertretbare Art und Weise erneuert werden können;
(e) Beanspruchung von Förderungsinstrumenten nach dem eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetz bzw. entsprechenden kantonalen und kommunalen Gesetzen;
(f) Verwaltung und Vermietung der Wohnungen auf der Basis der Kostenmiete;
(g) Fördern von genossenschaftlichen Aktivitäten in den Siedlungen;
(h) ideelle und materielle Unterstützung von Bestrebungen, die preiswertes, gesundes und gutes Wohnen zum Ziel haben. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen und Organisationen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen. Sie kann Mitglied des Schweizerischen Verbandes für Wohnungswesen SVW sein.
Haftung/Nachschusspflicht neu:
Ohne persönliche Haftung und ohne Nachschusspflicht. [bisher: Haftung: Ohne persönliche Haftung.].
Pflichten neu:
Jeder Genossenschafter ist verpflichtet, mindestens einen Anteilschein zu CHF 1'000.-- zu übernehmen sowie eine Aufnahmegebühr von max. CHF 300.-- und von der Generalversammlung festgesetzte Jahresbeiträge zu bezahlen. Bei Miete von Räumlichkeiten müssen die Genossenschafter im Maximalbetrag von 20% der Anlagekosten derselben weitere Anteilscheine übernehmen, selber in den von ihnen gemieteten Wohnungen wohnen, dort zivilrechtlichen Wohnsitz haben sowie bei Unterbelegung in eine kleinere Wohnung wechseln. [bisher: Pflichten: Jeder Genossenschafter ist verpflichtet, mindestens einen Anteilschein zu CHF 1'000.-- zu übernehmen, kann vom Vorstand zur Übernahme weiterer Anteilsscheine verpflichtet werden. Jeder Genossenschafter ist zur Bezahlung einer einmaligen Eintrittsgebühr verpflichtet. Die Genossenschafter sind zur Bezahlung eines nach sozialen Gesichtspunkten bemessenen und von der Generalversammlung beschlossenen Solidaritätsbeitrages verpflichtet.].
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Merazzi, Reto, von Arvigo, in Zürich, Mitglied und Quästor, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Sidler, Gabriel, von Zug, in Zürich, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Kaufmann, Christian, von Davos, in Zürich, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Wyss, Stefan, von Grindelwald, in Zürich, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.