• ZIBA Armierungen AG in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.045.104-5
    Branche: Sonstige Bautätigkeit

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu ZIBA Armierungen AG in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Sonstige Bautätigkeit

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    Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Eisenlegerarbeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • ZIBA Armierungen AG
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: ZIBA Armierungen AG in Liquidation

    SHAB 240220/2024 - 20.02.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000034567, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABZH 20.02.2024 Öffentlich einsehbar bis: 20.02.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Schlieren, Uitikonerstrasse 9, 8952 Schlieren Schluss des Konkursverfahrens ZIBA Armierungen AG in Liquidation Schuldner: ZIBA Armierungen AG in Liquidation CHE-152.389.740 Steinwiesenstrasse 1

  • Schlieren
    Datum des Schlusses: 08.02.2024 Rechtliche Hinweise:
    Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.

  • SHAB 240215/2024 - 15.02.2024
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005961815, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    ZIBA Armierungen AG in Liquidation, in Schlieren, CHE-152.389.740, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 228 vom 23.11.2021, Publ. 1005339894). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Dietikon vom 08.02.2024 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 230331/2023 - 31.03.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000033072, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 31.03.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 31.03.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Schlieren, Uitikonerstrasse 9, 8952 Schlieren Kollokationsplan und Inventar ZIBA Armierungen AG in Liquidation Schuldner: ZIBA Armierungen AG in Liquidation CHE-152.389.740 Steinwiesenstrasse 1

  • Schlieren Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Auflagestelle: Mobile Equipe+ Wengistrasse 7
  • Zürich Bemerkungen: Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern bei der Mobilen Equipe+, Wengistrasse 7, 8004 Zürich, im Original und mit sämtlichen Eingaben, sowie beim Konkursamt Schlieren in Kopie (ohne Eingaben) zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Einzelgericht für im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Dietikon rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich bei der Mobilen Equipe+, Postfach, 8036 Zürich, einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung
    - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren
    Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

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