• Xpert4 Bick

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.1.076.471-9
    Branche: Automobilhandel

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Xpert4 Bick

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Automobilhandel

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Handel und Service mit Fahrzeugen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Xpert4 Bick

    SHAB 210810/2021 - 10.08.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005267807, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Xpert4 Bick, in Zürich, CHE-471.686.269, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 161 vom 22.08.2017, Publ. 3707113). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

    SHAB 210521/2021 - 21.05.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002264, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 21.05.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 HRegV, Xpert4 Bick Betroffene Organisation: Xpert4 Bick CHE-471.686.269 Zollikerstrasse 153

  • Zürich Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 12.04.2021 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen Xpert4 Bick wird von Amtes wegen gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Xpert4 Bick, in Zürich, CHE-471.686.269, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 161 vom 22.08.2017, Publ. 3707113). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 185.60 werden Daniel Bick, deutscher Staatsangehöriger, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auferlegt.
    4. Der Betrag von CHF 185.60 ist einstweilen uneinbringlich.
    5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 21.06.2021 Kontaktstelle:

    Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36. Postfach,
  • Zürich

  • SHAB 210412/2021 - 12.04.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005255, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 12.04.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 08.04.2021, 09.04.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Xpert4 Bick

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Xpert4 Bick CHE-471.686.269 Zollikerstrasse 153 8008 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR). Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 12.05.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

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