• Wiederkehr AC GmbH in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.072.612-9
    Branche: Maurerarbeiten

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Wiederkehr AC GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Maurerarbeiten

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Akkordbauunternehmens, insbesondere Ausführung von Bauarbeiten aller Art in den Bereichen Mauerwerk, Schalung und Armierung sowie Handel mit Waren aller Art und den Verleih von Personal. Weiter erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen im Tanz- und Showbereich. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    • Wiederkehr AC GmbH
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Wiederkehr AC GmbH in Liquidation

    SHAB 250509/2025 - 09.05.2025
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1006327403, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Wiederkehr AC GmbH in Liquidation, in Zürich, CHE-281.462.842, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 163 vom 23.08.2024, Publ. 1006112546). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Zürich vom 29.04.2025 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 250507/2025 - 07.05.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000042643, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABZH 07.05.2025 Öffentlich einsehbar bis: 07.05.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich Schluss des Konkursverfahrens Wiederkehr AC GmbH Schuldner: Wiederkehr AC GmbH CHE-281.462.842 Stampfenbrunnenstrasse 8

  • Zürich Datum des Schlusses: 29.04.2025 Rechtliche Hinweise: Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.
    Kontaktstelle: Konkursamt Altstetten-Zürich Postfach
  • Zürich

  • SHAB 250212/2025 - 12.02.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000047239, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 12.02.2025 Öffentlich einsehbar bis: 12.02.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich Kollokationsplan Wiederkehr AC GmbH Schuldner: Wiederkehr AC GmbH CHE-281.462.842 Stampfenbrunnenstrasse 8

  • Zürich Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Angaben zur Auflage: Im Konkursverahren über Wiederkehr AC GmbH liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern zur Einsicht auf. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 03.03.2025 Auflagestelle: Konkursamt Altstetten-Zürich Postfach
  • Zürich Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 12.02.2025 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Altstetten-Zürich schriftlich einzureichen:
    Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
    Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).

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