• werk plan bau AG in Liquidation

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-400.3.033.504-4
    Branche: Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu werk plan bau AG in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

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    Planung und Realisation von Hoch- und Tiefbauten, Betrieb eines Architektur- und Ingenieurbüros, Durchführung von Generalunternehmeraufträgen sowie alle dazu notwendigen Dienstleistungen und Tätigkeiten im In- und Ausland; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum, Lizenzen, Patente und andere immaterielle Werte erwerben, verwalten, vermitteln und veräussern sowie Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • werk plan bau AG
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: werk plan bau AG in Liquidation

    SHAB 201222/2020 - 22.12.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000001741, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 22.12.2020 Voraussichtliches Ablaufdatum: 22.06.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau Handelsgerichtsentscheid betreffend Verfügung vom 1

    1. Dezember 2020 Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Verfügung vom 11. Dezember 2020 Besetzung Oberrichter Dubs, Präsident Gesuchsteller Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau Gesuchsgegnerin werk plan bau AG, Schachenallee 29, 5000 Aarau Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art.
    2. OR) Der Präsident entnimmt den Akten: 1. Mit Gesuch vom 10. Juli 2020 stellte das Handelsregisteramt des Kantons Aargau den Antrag, aufgrund von Mängeln in der gesetzlich vorgeschriebenen Organisation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen im Sinne von Art. 731b OR zu ergreifen. 2. Mit Verfügung vom 20. Juli 2020 wurde den Parteien der Eingang des Gesuchs bestätigt 3. Mittels öffentlicher Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom
    3. Juli 2020 wurde den Parteien der Eingang des Gesuchs nochmals bestätigt und der Gesuchsgegnerin eine Frist von 20 Tagen zur Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt. 4. 4.1. Das Gerichtspräsidium Aarau eröffnete am 11. August 2020 über die Gesuchsgegnerin mit Wirkung ab dem 11. August 2020, 09.00 Uhr den Konkurs. In der Folge sistierte der Präsident das vorliegende Verfahren mit Verfügung vom 21. August 2020. 4.2. Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Aarau vom 25. August 2020 mangels Aktiven eingestellt. 5. Am 7. Dezember 2020 (Tagesregistereintrag) wurde die Gesuchsgegnerin im Handelsregister gelöscht. Der Präsident zieht in Erwägung: 1. Bei Abschluss des Konkursverfahrens durch Entscheid des Gerichts wird die Gesuchsgegnerin von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht (Art. 159 Abs. 5 lit. b HRegV). Die Löschung der Gesuchsgegnerin beendet ihre Existenz, was die Gegenstandslosigkeit des hängigen Prozesses zur Folge hat, in dem sie Partei gewesen ist. 2. Der vorliegende Prozess ist daher als zufolge Gegenstandslosigkeit erledigt abzuschreiben (Art. 242 ZPO). 3. Die Gegenstandslosigkeit ist zwar aus einem bei der Gesuchsgegnerin liegenden Grund eingetreten. Aufgrund der Löschung letzterer im Handelsregister ist es aber nicht mehr möglich, ihr die Verfahrenskosten aufzuerlegen. Da dem Handelsregisteramt gemäss Art.
    4. Abs. 3 Satz 2 HRegV ebenfalls keine Verfahrenskosten auferlegt werden dürfen, sind die Gerichtskosten auf die Staatskasse zu nehmen. Der Präsident verfügt: 1. Die Sistierung wird aufgehoben. 2. Das Verfahren wird als zufolge Gegenstandslosigkeit erledigt abgeschrieben. 3. Die Gerichtskosten werden auf die Staatskasse genommen. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder in elektronischer Form beim Schweizerischen Bundesgericht einzureichen. Die Beschwerdeschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschriften bzw. eine anerkannte elektronische Signatur zu enthalten. In der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht (Art. 95 ff. BGG) verletzt. Die Urkunden, auf die sich die Partei als Beweismittel beruft, sind beizulegen, soweit die Partei sie in den Händen hat; ebenso ist der angefochtene

    Entscheid beizulegen (Art. 42 BGG). Aarau, 11. Dezember 2020
    Handelsgericht des Kantons Aargau, 1. Kammer

    SHAB 201210/2020 - 10.12.2020
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005044458, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    werk plan bau AG in Liquidation, in Aarau, CHE-116.280.567, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 172 vom 04.09.2020, Publ. 1004972163). Nachdem gegen die Löschung kein begründeter Einspruch erhoben wurde, wird die Gesellschaft in Anwendung von Art. 159 Abs. 5 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 200904/2020 - 04.09.2020
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1004972163, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    werk plan bau AG in Liquidation, in Aarau, CHE-116.280.567, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 159 vom 18.08.2020, Publ. 1004959921). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Aarau vom 25.08.2020 mangels Aktiven eingestellt.

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