• Von Graffenried Immobilien SICAV

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    Handelsregister-Nr.: CH-036.8.080.749-0
    Branche: Betreiben von Fondsmanagement

    Eingetragen seit

    5 Jahre

    Umsatz in CHF

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    Auskünfte zu Von Graffenried Immobilien SICAV

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    Bonitätsauskunft

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    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Über Von Graffenried Immobilien SICAV

    • Von Graffenried Immobilien SICAV mit Sitz in Bern ist eine Nicht definierte Rechtsform aus dem Bereich «Betreiben von Fondsmanagement». Von Graffenried Immobilien SICAV ist aktiv.
    • Im Management sind 3 aktive Personen eingetragen.
    • Unter Meldungen sehen Sie alle Anpassungen des Handelsregistereintrages. Die letzte Anpassung gab es am 24.09.2025.
    • Die Organisation ist im Handelsregister BE mit der UID CHE-134.543.948 eingetragen.
    • Unternehmen mit derselben Adresse wie Von Graffenried Immobilien SICAV: Bayard & Co. AG, Mode Bayard AG, Privatbank Von Graffenried AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Fondsmanagement

    Firmenzweck

    Ausschliesslicher Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung ihres Vermögens bzw. ihrer Teilvermögen als kollektive Kapitalanlage gemäss KAG und seinen Verordnungen (die "Kollektivanlagengesetzgebung") sowie die Äufnung des Anlegeraktienkapitals und die Vertriebstätigkeit für ihre Anlegeraktien. Die Immobilien-SICAV darf überdies bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, das für die unmittelbare Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit unerlässlich ist. Die Immobilien-SICAV kann im weitesten gesetzlich zulässigen Rahmen alle Massnahmen ergreifen und alle Geschäfte tätigen, die sie zur Erreichung ihres Zweckes für geeignet und angemessen erachtet. Die Immobilien-SICAV investiert das Anlegerteilvermögen in die in Art. 59 KAG vorgesehenen Anlagen, nämlich insbesondere: Grundstücke einschliesslich Zugehör; Beteiligungen an und Forderungen gegen Immobiliengesellschaften, deren Zweck einzig der Erwerb und Verkauf oder die Vermietung und Verpachtung eigener Grundstücke ist, sofern mindestens zwei Drittel ihres Kapitals und der Stimmen im Immobilienfonds vereinigt sind; Anteile an anderen Immobilienfonds und börsenkotierten Immobilieninvestmentgesellschaften bis höchstens 25 Prozent des Gesamtfondsvermögens; ausländische Immobilienwerte, deren Wert hinreichend beurteilt werden kann. Die Anlagepolitik und ihre Beschränkungen sowie die Anlagetechniken und -instrumente sind im Anlagereglement ausführlich beschrieben. Das Unternehmer-Teilvermögen der Immobilien-SICAV investiert hauptsächlich in liquide Wertpapiere (Geldmarktfonds, kurzfristige Anleihen, Barmittel usw.). Die Immobilien-SICAV darf überdies bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, das für die unmittelbare Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit unerlässlich ist.

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    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Aktive Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    PricewaterhouseCoopers AG
    Zürich 19.03.2020

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Von Graffenried Immobilien SICAV

    SHAB 250924/2025 - 24.09.2025
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: UP04-0000007453, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter/nUnterrubrik: Einladung zur Generalversammlung/nPublikationsdatum: SHAB 24.09.2025/nÖffentlich einsehbar bis: 24.09.2026/nMeldungsnummer: UP04-0000007453/nPublizierende Stelle/nVon Graffenried Immobilien SICAV, Marktgass-Passage 3.

    3011 Bern/nEinladung zur ordentlichen Generalversammlung/nVon Graffenried Immobilien SICAV/nBetroffene Organisation:
    /nVon Graffenried Immobilien SICAV/nCHE-134.543.948/nc/o: Privatbank Von Graffenried AG/nSpitalgasse 3/n3011 Bern/nAngaben zur Generalversammlung:/n27.10.2025, 11.00 Uhr.

    Privatbank Von Graffenried AG/nSpitalgasse 3/n3011 Bern/nEinladungstext/Traktanden:
    /nEinladungstext/Traktanden:/nDie Aktionäre sind eingeladen, am 27. Oktober 2025 an der ordentlichen/nGeneralversammlung der Von Graffenried Immobilien SICAV teilzunehmen./nTraktanden:/n1. Feststellung der Präsenz und Konstituierung/n Eröffnung der Generalversammlung und Feststellung der Präsenz./n2. Genehmigung Protokoll/n Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Protokolls der ordentlichen/n Generalversammlung vom 21. Oktober 2024 und der ausserordentlichen/n Generalversammlungen vom 27. Januar 2025 und vom 5. September 2025./n3. Jahresbericht, Jahresrechnung für das Geschäftsjahr bis zum 30. Juni 2025 und/n Bericht der Revisionsstelle/n Der Verwaltungsrat beantragt, den Jahresbericht und die Jahresrechnung für das am 30./n Juni 2025 beendete Geschäftsjahr zu genehmigen./n4.

    Zuweisung des Ergebnisses/n Der Verwaltungsrat beantragt folgende Gewinnverwendung:
    Teilvermögen/n Anlegeraktionäre. Der Verwaltungsrat beantragt die Ausschüttung einer Dividende von/n CHF 6'246'139.50 sowie Vortrag auf neue Rechnung in der Höhe von CHF 737'268.63./n5. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates für das am 30. Juni 2025/n beendete Geschäftsjahr/n Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrates Entlastung zu/n erteilen./n6. Wahlen/n Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der PricewaterhouseCoopers AG als/n Revisionsstelle für ein Mandat von der Dauer eines Jahres bis zur ordentlichen/n Generalversammlung 2026./n7. Varia/n Teilnahme an der Generalversammlung/n An der Generalversammlung der Von Graffenried Immobilien SICAV dürfen/n Unternehmeraktionäre und Anlegeraktionäre teilnehmen. Hierzu verlangen sie bei ihrer/n Bank eine Hinterlegungsbestätigung über den Besitz der Aktien und deren Blockierung/n bis und mit der Generalversammlung. Mit dieser Bestätigung können sie bis zum 21./n Oktober 2025 bei der Gesellschaft eine Zutrittskarte für die Generalversammlung/n verlangen./n Vollmacht/n Ein stimmberechtigter Aktionär kann sich durch einen anderen stimmberechtigten/n Aktionär oder einen Dritten an der Generalversammlung vertreten lassen. Die/n Stellvertreter haben sich vor Beginn der Generalversammlung mittels Zutrittskarte und/n durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Der Vorsitzende der Generalversammlung/n entscheidet über die Zulässigkeit einer Vertretung. Die dem Bankengesetz unterstellten/n Institute sowie gewerbsmässig Vermögensverwalter, die als Depotvertreter gemäss Art./n 689d OR handeln, sind verpflichtet, der Gesellschaft bis spätestens am 22. Oktober 2025/n die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien bekannt zu geben./n/n Bern, den 24. September 2025/n Von Graffenried Immobilien SICAV/n/nDer Verwaltungsrat/n

    SHAB 250815/2025 - 15.08.2025
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: UP04-0000007400, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter/nUnterrubrik: Einladung zur Generalversammlung/nPublikationsdatum: SHAB 15.08.2025/nÖffentlich einsehbar bis: 15.08.2026/nMeldungsnummer: UP04-0000007400/nPublizierende Stelle/nVon Graffenried Immobilien SICAV, Marktgass-Passage 3.

    3011 Bern/nEinladung zur ausserordentlichen/nGeneralversammlung Von Graffenried Immobilien/nSICAV/nBetroffene Organisation:
    /nVon Graffenried Immobilien SICAV/nCHE-134.543.948/nc/o: Privatbank Von Graffenried AG/nSpitalgasse 3/n3011 Bern/nAngaben zur Generalversammlung:/n05.09.2025, 08.30 Uhr.

    Privatbank Von Graffenried AG/nSpitalgasse 3/n3011 Bern/nEinladungstext/Traktanden:
    /nEinladung und Traktanden gemäss Anhang:/n1/nEinladung zur ausserordentlichen Generalversammlung/nVon Graffenried Immobilien SICAV/nBetroffene Organisation:/nVon Graffenried Immobilien SICAV/nCHF-134.543.948/nc/o Privatbank Von Graffenried AG/nSpitalgasse 3/n3011 Bern/nAngaben zur Generalversammlung:/n05.09.2025, 08.30 Uhr, Privatbank Von Graffenried AG, Spitalgasse 3.

    3011 Bern/nEinladungstext/Traktanden:
    /nDie Aktionäre sind eingeladen, am 5. September 2025 an der ausserordentlichen/nGeneralversammlung der Von Graffenried Immobilien SICAV teilzunehmen./nTraktanden:/n1. Feststellung der Präsenz und Konstituierung/nEröffnung der Generalversammlung und Feststellung der Präsenz./n2.

    Änderungen Anlagereglement mit Anhang/nDer Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der folgenden Änderungen des Anlagereglements:
    /nI. Grundlagen/n§1 Firma und Sitz von Gesellschaft, Fondsleitung, Depotbank und Vermögensverwalter/n[...]/n3. Depotbank ist die Bank J. Safra Sarasin AG, Elisabethenstrasse 62, 4051 Basel./n[...]/nIII Richtlinien der Anlagepolitik/nA Anlagegrundsätze/n§ 7 Einhaltung der Anlagevorschriften/n2/n[...]/n2. Werden die Beschränkungen durch Marktveränderungen überschritten, so müssen die Anlagen unter/nWahrung der Interessen der Aktionäre innerhalb einer angemessenen Frist auf das zulässige Mass/nzurückgeführt werden. Werden die Anlagevorschriften aktiv verletzt, namentlich durch Käufe oder/nVerkäufe, so müssen die Anlagen unverzüglich auf das zulässige Mass zurückgeführt werden. Wird den/nAktionären ein aufgrund eines solchen aktiven Anlageverstosses entstandener Schaden nicht ersetzt, so/nist der Anlageverstoss der Prüfgesellschaft unverzüglich mitzuteilen und so rasch wie möglich in den/nPublikationsorganen zu veröffentlichen. Die Mitteilung und die Veröffentlichung müssen eine konkrete/nUmschreibung des Anlageverstosses und des für die Aktionäre entstandenen Schadens umfassen. Im/nJahresbericht wird über sämtliche aktiven Anlageverstösse Bericht erstattet. Werden Beschränkungen/nin Verbindung mit Derivaten gemäss § 12 nachstehend durch eine Veränderung des Deltas verletzt, so/nist der ordnungsgemässe Zustand unter Wahrung der Interessen der Aktionäre spätestens innerhalb von/ndrei Bankwerktagen wiederherzustellen./n[...]/n§ 8 Anlagepolitik/nUnternehmerteilvermögen/n[...]/n6. Die Immobilien-SICAV stellt eine den Anlagen, der Anlagepolitik, der Risikoverteilung, dem Anlegerkreis/nund der Rücknahmefrequenz angemessene Liquidität der Teilvermögen sicher (Liquiditätsmanagement)./nDie Einzelheiten zum Prozess des Liquiditätsrisikomanagement werden im Anhang offengelegt./n[...]/nV Vergütungen und Nebenkosten/n§ 19 Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Teilvermögens/n[...]/n5.

    Die Immobilien-SICAV und die Depotbank haben ausserdem Anspruch auf Ersatz der folgenden Auslagen,/n die ihnen in Ausführung des Anlagereglements entstanden sind:
    /na) Kosten im Zusammenhang mit dem für den An- und Verkauf von Anlagen einschliesslich/n Absicherungsgeschäften, namentlich marktübliche Courtagen, Kommissionen, Abrechnungs- und/n Abwicklungskosten, Bankspesen, Steuern und Abgaben, sowie Kosten für die Überprüfung und/n Aufrechterhaltung von Qualitätsstandards bei physischen Anlagen./n g) Kosten für die Publikation des Nettoinventarwertes der Teilvermögen sowie sämtliche Kosten für/n Mitteilungen an die Anleger, die nicht einem Fehlverhalten der Immobilien-SICAV bzw. der/n Fondsleitung zuzuschreiben sind, einschliesslich der Übersetzungskosten;
    /n h) Kosten für den Druck und die Übersetzung juristischer Dokumente sowie der Jahresberichte der/n Teilvermögen;
    /n [...]/n 3/n m) alle Kosten, die durch die Ergreifung ausserordentlicher Schritte zur Wahrung der/n Aktionärsinteressen durch die Immobilien-SICAV, den Vermögensverwalter kollektiver/n Kapitalanlagen oder die Depotbank verursacht werden;
    /n n) Kosten fu?r die Registrierung oder Verla?ngerung des Identifikators eines Rechtstra?gers (Legal/n Entity Identifier) bei in- und ausla?ndischen Registrierungsstellen;
    /n o) Kosten und Gebu?hren fu?r den Einkauf und die Nutzung von Daten und Datenlizenzen, soweit sie/n dem Anlagefonds zugerechnet werden, ko?nnen und keine Recherchekosten darstellen;
    /n p) Kosten und Gebu?hren fu?r die Nutzung und U?berpru?fung unabha?ngiger Label;
    /n [...]/n Der gesamte Text der Änderungen ist bei der Gesellschaft erhältlich./n 3. Varia/n Teilnahme an der Generalversammlung/n An der Generalversammlung der Von Graffenried Immobilien SICAV dürfen Unternehmeraktionäre und/n Anlegeraktionäre teilnehmen. Hierzu verlangen sie bei ihrer Bank eine Hinterlegungsbestätigung über/n den Besitz der Aktien und deren Blockierung bis und mit der Generalversammlung. Mit dieser/n Bestätigung können sie bis zum 26. August 2025 bei der Gesellschaft eine Zutrittskarte für die/n Generalversammlung verlangen./n Vollmacht/n Ein stimmberechtigter Aktionär kann sich durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder einen/n Dritten an der Generalversammlung vertreten lassen. Die Stellvertreter haben sich vor Beginn der/n Generalversammlung mittels Zutrittskarte und durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Der/n Vorsitzende der Generalversammlung entscheidet über die Zulässigkeit einer Vertretung. Die dem/n Bankengesetz unterstellten Institute sowie gewerbsmässig Vermögensverwalter, die als Depotvertreter/n gemäss Art. 689d OR handeln, sind verpflichtet, der Gesellschaft bis spätestens am 26. August 2025 die/n Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien bekannt zu geben./n Bern, den 14. August 2025/n/n Von Graffenried Immobilien SICAV/n/nDer Verwaltungsrat/n

    SHAB 241227/2024 - 27.12.2024
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: UP04-0000006670, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter/nUnterrubrik: Einladung zur Generalversammlung/nPublikationsdatum: SHAB 27.12.2024/nÖffentlich einsehbar bis: 27.12.2025/nMeldungsnummer: UP04-0000006670/nPublizierende Stelle/nVon Graffenried Immobilien SICAV, Marktgass-Passage 3.

    3011 Bern/nEinladung zur ausserordentlichen/nGeneralversammlung Von Graffenried Immobilien/nSICAV/nBetroffene Organisation:
    /nVon Graffenried Immobilien SICAV/nCHE-134.543.948/nc/o: Privatbank Von Graffenried AG/nSpitalgasse 3/n3011 Bern/nAngaben zur Generalversammlung:/n27.01.2025, 10.00 Uhr.

    Privatbank Von Graffenried AG/nSpitalgasse 3/n3001 Bern/nEinladungstext/Traktanden:
    /nsiehe Anhang/nEinladung zur ausserordentlichen Generalversammlung/nVon Graffenried Immobilien SICAV/nBetroffene Organisation:/nVon Graffenried Immobilien SICAV/nCHF-134.543.948/nc/o Privatbank Von Graffenried AG/nSpitalgasse 3/n3001 Bern/nAngaben zur Generalversammlung:/n27. Januar 2025, 10.00 Uhr, Privatbank Von Graffenried AG, Spitalsgasse 3.

    3001 Bern/nEinladungstext/Traktanden:
    /nDie Aktionäre sind eingeladen, am 27. Januar 2025 an der ausserordentlichen/nGeneralversammlung der Von Graffenried Immobilien SICAV teilzunehmen./nTraktanden:/n1. Feststellung der Präsenz und Konstituierung/nEröffnung der Generalversammlung und Feststellung der Präsenz./n2.

    Änderungen Anlagereglement mit Anhang/nDer Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der folgenden Änderungen des Anlageregle-/nments:
    /n1. Belastung der Grundstücke (§14)/nDie bestehenden Regeln zur Belastung der Grundstücke in §14 Ziff. 2 werden wie folgt er-/ngänzt:/n2. Die Belastung aller Grundstücke darf jedoch im Durchschnitt die Hälfte des Verkehrs-/nwertes während fünf Jahren nach der Lancierung nicht übersteigen./nVom 1. April 2025 bis zum 30. September 2025 darf die Belastung aller Grundstücke im/nDurchschnitt 40% des Verkehrswertes nicht übersteigen./nNach den ersten fünf Jahren Ab dem 1. Oktober 2025 darf die Belastung aller Grundstü-/ncke im Durchschnitt ein Drittel des Verkehrswertes nicht übersteigen./nZur Wahrung der Liquidität kann die Belastung vorübergehend und ausnahmsweise auf/ndie Hälfte des Verkehrswertes erhöht werden, sofern die Interessen der Anleger gewahrt/nbleiben. In diesem Fall hat die Prüfgesellschaft im Rahmen der Prüfung der Immobilien-/nSICAV zu den Voraussetzungen gemäss Art. 96 Abs. 1bis KKV Stellung zu nehmen./n2/nDer gesamte Text der Änderungen des Reglements ist bei der Gesellschaft erhältlich./n3. Varia/nTeilnahme an der Generalversammlung/nAn der Generalversammlung dürfen Unternehmeraktionäre und Anlegeraktionäre teilnehmen./nHierzu verlangen sie bei ihrer Bank eine Hinterlegungsbestätigung über den Besitz der Aktien/nund deren Blockierung bis und mit der Generalversammlung. Mit dieser Bestätigung können/nsie bis zum 20. Januar 2025 bei der Gesellschaft eine Zutrittskarte für die Generalversamm-/nlung verlangen./nVollmacht/nEin stimmberechtigter Aktionär kann sich durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär/noder einen Dritten an der Generalversammlung vertreten lassen. Die Stellvertreter haben sich/nvor Beginn der Generalversammlung mittels Zutrittskarte und durch eine schriftliche Voll-/nmacht auszuweisen. Der Vorsitzende der Generalversammlung entscheidet über die Zulässig-/nkeit einer Vertretung. Die dem Bankengesetz unterstellten Institute sowie gewerbsmässig Ver-/nmögensverwalter, die als Depotvertreter gemäss Art. 689d OR handeln, sind verpflichtet, der/nGesellschaft bis spätestens am 20. Januar 2025 die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien/nbekannt zu geben./nBern, den 23. Dezember 2024/n/n Von Graffenried Immobilien SICAV/n/nDer Verwaltungsrat/n

    Trefferliste

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