• Von Eriz Bau und Immobilien AG in Liquidation

    SZ
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-130.3.019.731-0
    Branche: Allgemeiner Hochbau

    Meldungen

    SHAB 230224/2023 - 24.02.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000027991, Handelsregister-Amt Schwyz

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 24.02.2023 Zusätzliche Publikationen: KABSZ 24.02.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 24.02.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Höfe, Roosstrasse 3, 8832 Wollerau Schluss des Konkursverfahrens Von Eriz Bau und Immobilien AG Schuldner: Von Eriz Bau und Immobilien AG CHE-452.241.582 vormals Bahnhofstrasse 3

  • Pfäffikon SZ Datum des Schlusses: 10.02.2023 Rechtliche Hinweise: Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.
    Kontaktstelle: Konkursamt Höfe Verenastrasse 4b
  • Wollerau

  • SHAB 230216/2023 - 16.02.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005679997, Handelsregister-Amt Schwyz, (130)

    Von Eriz Bau und Immobilien AG in Liquidation, in Freienbach, CHE-452.241.582, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 100 vom 24.05.2022, Publ. 1005480689). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Einzelrichters des Bezirksgerichts Höfe vom 10.02.2023 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 230105/2023 - 05.01.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000031089, Handelsregister-Amt Schwyz

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB 05.01.2023 Zusätzliche Publikationen: KABSZ 05.01.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 05.01.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Höfe, Roosstrasse 3, 8832 Wollerau Kollokationsplan und Inventar Von Eriz Bau und Immobilien AG Schuldner: Von Eriz Bau und Immobilien AG CHE-452.241.582 vormals Bahnhofstrasse 3

  • Pfäffikon SZ Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 26.01.2023 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 16.01.2023 Auflagestelle: Konkursamt Höfe Verenastrasse 4b
  • Wollerau Kontaktstelle für Beschwerden: Bezirksgericht Höfe Gerichtspräsident Roosstrasse 3
  • Wollerau Kontaktstelle für Klage und Anfechtung: Bezirksgericht Höfe Einzelrichter Roosstrasse 3
  • Wollerau Bemerkungen: Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Höfe schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung
    - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren
    Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

  • SHAB 220603/2022 - 03.06.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK02-0000026291, Handelsregister-Amt Schwyz

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Publikationsdatum: SHAB 03.06.2022 Zusätzliche Publikationen: KABSZ 03.06.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 03.06.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Höfe, Roosstrasse 3, 8832 Wollerau Konkurspublikation/Schuldenruf Von Eriz Bau und Immobilien AG Schuldner: Von Eriz Bau und Immobilien AG CHE-452.241.582 vormals Bahnhofstrasse 3

  • Pfäffikon SZ Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum des Auflösungsentscheids: 16.11.2021 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 04.07.2022 Kontaktstelle: Konkursamt Höfe, Verenastrasse 4b, 8832 Wollerau
    Bemerkungen: nunmehr ohne Domizil Es handelt sich hierbei um ein Verfahren nach Art. 731b OR (Anzeige von Organmängeln
    durch das Handelsregisteramt).

  • SHAB 220524/2022 - 24.05.2022
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1005480689, Handelsregister-Amt Schwyz, (130)

    Von Eriz Bau und Immobilien AG, in Freienbach, CHE-452.241.582, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 9 vom 14.01.2021, Publ. 1005073546).

    Firma neu:
    Von Eriz Bau und Immobilien AG in Liquidation.

    Vinkulierung neu:
    [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist aufgehoben.]. Mit Verfügung vom 16.11.2021 hat der Einzelrichter des Bezirksgerichts Höfe die Rechtseinheit aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.

    SHAB 220408/2022 - 08.04.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000006808, Handelsregister-Amt Schwyz

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 08.04.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 06.04.2022, 07.04.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregister des Kantons Schwyz, Bahnhofstrasse 15, 6430 Schwyz Aufforderung der weiteren Betroffenen, Von Eriz Bau und Immobilien AG

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Von Eriz Bau und Immobilien AG CHE-452.241.582 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo 8808 Pfäffikon SZ Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Die Rechtseinheit wurde ergebnislos aufgefordert, dem Handelsregisteramt ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR). Weitere Betroffene werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags der Rechtseinheit innerhalb der angegebenen Frist dem Handelsregisteramt mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, verfügt das Handelsregisteramt die Löschung der Rechtseinheit (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 09.05.2022
    Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Schwyz, Bahnhofstrasse 15,
  • Schwyz

  • SHAB 220407/2022 - 07.04.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000006770, Handelsregister-Amt Schwyz

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 07.04.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 06.04.2022, 08.04.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregister des Kantons Schwyz, Bahnhofstrasse 15, 6430 Schwyz Aufforderung der weiteren Betroffenen, Von Eriz Bau und Immobilien AG

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Von Eriz Bau und Immobilien AG CHE-452.241.582 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo 8808 Pfäffikon SZ Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Die Rechtseinheit wurde ergebnislos aufgefordert, dem Handelsregisteramt ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR). Weitere Betroffene werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags der Rechtseinheit innerhalb der angegebenen Frist dem Handelsregisteramt mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, verfügt das Handelsregisteramt die Löschung der Rechtseinheit (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 09.05.2022
    Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Schwyz, Bahnhofstrasse 15,
  • Schwyz

  • SHAB 220406/2022 - 06.04.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000006707, Handelsregister-Amt Schwyz

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 06.04.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 07.04.2022, 08.04.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregister des Kantons Schwyz, Bahnhofstrasse 15, 6430 Schwyz Aufforderung der weiteren Betroffenen, Von Eriz Bau und Immobilien AG

    1. Veröffentlichung Betroffene Organisation: Von Eriz Bau und Immobilien AG CHE-452.241.582 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo 8808 Pfäffikon SZ Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Die Rechtseinheit wurde ergebnislos aufgefordert, dem Handelsregisteramt ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR). Weitere Betroffene werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags der Rechtseinheit innerhalb der angegebenen Frist dem Handelsregisteramt mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, verfügt das Handelsregisteramt die Löschung der Rechtseinheit (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 09.05.2022
      Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Schwyz, Bahnhofstrasse 15,
    2. Schwyz

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