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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
29.06.2015
Löschung im Handelsregister
26.09.2023
Rechtsform
Verein
Rechtssitz der Firma
Affoltern am Albis
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.6.001.993-7
UID/MWST
CHE-345.032.251
Branche
Betreiben von Bars
Firmenzweck
Der nicht gewinnstrebige, politisch und konfessionell neutrale Verein bezweckt die Pflege und Vermittlung der orientalisch-arabischen Kultur.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Volcano Shisha Lounge Bar
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Volcano Shisha Lounge Bar in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1005279775, Handelsregister-Amt Zürich
Volcano Shisha Lounge Bar, in Affoltern am Albis, CHE-345.032.251, Verein (SHAB Nr. 108 vom 07.06.2018, Publ. 4274713).
Name neu:
Volcano Shisha Lounge Bar in Liquidation. Mit Urteil vom 05.08.2021 hat das Bezirksgericht Affoltern den Verein aufgelöst und seine Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 69c ZGB i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
Publikationsnummer: UV02-0000001022, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 09.08.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 09.02.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis Gerichtlicher Entscheid gegen Volcano Shisha Lounge Bar Klagende Partei: Beklagte Partei: Volcano Shisha Lounge Bar CHE-345.032.251 Mühlebergstrasse 12
- Die Volcano Shisha Lounge Bar, wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
- Das Konkursamt Affoltern ZH wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'300.-.
- Die Entscheidgebühr wird der Volcano Shisha Lounge Bar auferlegt.
- Schriftliche Mitteilung an Volcano Shisha Lounge Bar durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Handelsregisteramt des Kantons Zürich und an das Betreibungsamt Affoltern a.A. ZH und an das Konkursamt Affoltern ZH unter Beilage von Kopien von act. 1 und act. 2/1-3, je gegen Empfangsschein.
- Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. betreffend Organisationsmangel Geschäftsnummer: EO210007-A Entscheiddatum: 05.08.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht im summarischen Verfahren des Bezirks Affoltern Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 19.08.2021
Kontaktstelle: Bezirksgericht Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis Bemerkungen:
Der Entscheid (EO210007-A/U) kann beim Bezirksgericht Affoltern bezogen werden.
Publikationsnummer: UV02-0000000974, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 21.07.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 21.01.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis Gerichtlicher Entscheid gegen Volcano Shisha Lounge Bar Klagende Partei: Beklagte Partei: Volcano Shisha Lounge Bar CHE-345.032.251 Mühlebergstrasse 12
- [...]
- Der Gesellschaft wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Einzelgerichts die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 ZPO).
- Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Gesellschaft - ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes bzw. ein neues Rechtsdomizil an einem neuen Sitz (neue politische Gemeinde) anmeldet, oder - eine schriftliche Bestätigung einreicht, wonach das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist.
- An die Gesellschaft ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt des Kantons Zürich vorzunehmen. Das Einzelgericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Einzelgericht durch das Handelsregisteramt des Kantons Zürich informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Einzelgerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Einzelgericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Gesellschaft steht es aber offen, beim Einzelgericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Einzelgericht haben unter Hinweis auf die Geschäfts-Nr. EO210007-A schriftlich zu erfolgen. 5. [...] betreffend Organisationsmangel Geschäftsnummer: EO210007-A Entscheiddatum: 21.07.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht im summarischen Verfahren des Bezirks Affoltern Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 10.08.2021 Kontaktstelle: Bezirksgericht Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis
Bemerkungen: Der Entscheid (EO210007-A/Z01) samt Beilagen kann beim Bezirksgericht Affoltern,
Einzelgericht, bezogen werden.