• Volcano Shisha Lounge Bar in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.6.001.993-7
    Branche: Betreiben von Bars

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Volcano Shisha Lounge Bar in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Bars

    Firmenzweck

    Der nicht gewinnstrebige, politisch und konfessionell neutrale Verein bezweckt die Pflege und Vermittlung der orientalisch-arabischen Kultur.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Volcano Shisha Lounge Bar
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Volcano Shisha Lounge Bar in Liquidation

    SHAB 30.08.2021
    Kategorien: Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1005279775, Handelsregister-Amt Zürich

    Volcano Shisha Lounge Bar, in Affoltern am Albis, CHE-345.032.251, Verein (SHAB Nr. 108 vom 07.06.2018, Publ. 4274713).

    Name neu:
    Volcano Shisha Lounge Bar in Liquidation. Mit Urteil vom 05.08.2021 hat das Bezirksgericht Affoltern den Verein aufgelöst und seine Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 69c ZGB i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.

    SHAB 210809/2021 - 09.08.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000001022, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 09.08.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 09.02.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis Gerichtlicher Entscheid gegen Volcano Shisha Lounge Bar Klagende Partei: Beklagte Partei: Volcano Shisha Lounge Bar CHE-345.032.251 Mühlebergstrasse 12

  • Affoltern am Albis Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Es wird erkannt:
    1. Die Volcano Shisha Lounge Bar, wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    2. Das Konkursamt Affoltern ZH wird mit dem Vollzug beauftragt.
    3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'300.-.
    4. Die Entscheidgebühr wird der Volcano Shisha Lounge Bar auferlegt.
    5. Schriftliche Mitteilung an Volcano Shisha Lounge Bar durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Handelsregisteramt des Kantons Zürich und an das Betreibungsamt Affoltern a.A. ZH und an das Konkursamt Affoltern ZH unter Beilage von Kopien von act. 1 und act. 2/1-3, je gegen Empfangsschein.
    6. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. betreffend Organisationsmangel Geschäftsnummer: EO210007-A Entscheiddatum: 05.08.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht im summarischen Verfahren des Bezirks Affoltern Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 19.08.2021

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis Bemerkungen:
    Der Entscheid (EO210007-A/U) kann beim Bezirksgericht Affoltern bezogen werden.

  • SHAB 210721/2021 - 21.07.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000000974, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 21.07.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 21.01.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis Gerichtlicher Entscheid gegen Volcano Shisha Lounge Bar Klagende Partei: Beklagte Partei: Volcano Shisha Lounge Bar CHE-345.032.251 Mühlebergstrasse 12

  • Affoltern am Albis Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Es wird verfügt:
    1. [...]
    2. Der Gesellschaft wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Einzelgerichts die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 ZPO).
    3. Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Gesellschaft - ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes bzw. ein neues Rechtsdomizil an einem neuen Sitz (neue politische Gemeinde) anmeldet, oder - eine schriftliche Bestätigung einreicht, wonach das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist.
    4. An die Gesellschaft ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt des Kantons Zürich vorzunehmen. Das Einzelgericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Einzelgericht durch das Handelsregisteramt des Kantons Zürich informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Einzelgerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Einzelgericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Gesellschaft steht es aber offen, beim Einzelgericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Einzelgericht haben unter Hinweis auf die Geschäfts-Nr. EO210007-A schriftlich zu erfolgen. 5. [...] betreffend Organisationsmangel Geschäftsnummer: EO210007-A Entscheiddatum: 21.07.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht im summarischen Verfahren des Bezirks Affoltern Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 10.08.2021 Kontaktstelle: Bezirksgericht Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis

    Bemerkungen: Der Entscheid (EO210007-A/Z01) samt Beilagen kann beim Bezirksgericht Affoltern,
    Einzelgericht, bezogen werden.

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