Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Vogel Gebäudereinigung AG in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
28.08.1987
Löschung im Handelsregister
23.06.2016
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Urdorf
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.906.477-9
UID/MWST
CHE-101.380.639
Branche
Reinigung von Gebäuden
Firmenzweck
Durchführung von Liegenschaftenreinigungen aller Art; kann auch weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung und Betreuung von Liegenschaften für Dritte erbringen, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Vogel Gebäudereinigung AG
- Deoro Data Base SA
- Deoro SA Trading
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Vogel Gebäudereinigung AG in Liquidation
Publikationsnummer: 2903755, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Vogel Gebäudereinigung AG, Bergstr. 27a, 8902 Urdorf
- Datum des Schlusses: 15.06.2016
KONKURSAMT SCHLIEREN 8952 Schlieren
Publikationsnummer: 2907879, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Vogel Gebäudereinigung AG in Liquidation, in Urdorf, CHE-101.380.639, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 106 vom 05.06.2015, Publ. 2189611). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursrichters vom 15.06.2016 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 2670699, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Vogel Gebäudereinigung AG, Bergstrasse 27a, 8902 Urdorf
- Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation
- Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach erfolgter Publikation
- Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert der obgenannten Frist beim Bezirksgericht Dietikon, 8953 Dietikon, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Schlieren schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Konkursamt Schlieren 8952 Schlieren