Auskünfte zu VFRK, Verein Freizeitrunde Kemptthal
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Über VFRK, Verein Freizeitrunde Kemptthal
- VFRK, Verein Freizeitrunde Kemptthal in Winterthur ist ein Verein aus dem Bereich «Erbringen übriger Dienstleistungen im Bereich Unterhaltung und Erholung». VFRK, Verein Freizeitrunde Kemptthal ist aktiv.
- VFRK, Verein Freizeitrunde Kemptthal hat eine Person im Management.
- Unter Meldungen finden Sie alle Handelsregisteränderung, die letzte erfolgte am 22.09.2025.
- Die Organisation ist im Handelsregister des Kantons ZH unter der UID CHE-112.107.792 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
17.11.2004
Rechtsform
Verein
Rechtssitz der Firma
Winterthur
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.6.000.898-9
UID/MWST
CHE-112.107.792
Branche
Erbringen übriger Dienstleistungen im Bereich Unterhaltung und Erholung
Firmenzweck
Der Verein fördert die Freizeitgestaltung und Wellness, führt Veranstaltungen durch und ermöglicht seinen Mitgliedern gesellige Anlässe. Der Verein kann im Rahmen seiner Zielsetzung Dienstleistungen anbieten, selbst Produkte entwickeln und Produkte produzieren sowie vertreiben.
Weitere Firmennamen
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: VFRK, Verein Freizeitrunde Kemptthal
Publikationsnummer: UV02-0000005331, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 22.09.2025 Öffentlich einsehbar bis: 22.03.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen VFRK, Verein Freizeitrunde Kemptthal Klagende Partei: Beklagte Partei: VFRK, Verein Freizeitrunde Kemptthal CHE-112.107.792 c/o: Urs Keller Tösstalstrasse 136
- Der Antragsgegner wird aufgelöst und seine Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
- Das Konkursamt Winterthur-Altstadt wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'000.- und dem Antragsgegner auferlegt. 4. ...
- Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Publikation an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO250031-K Entscheiddatum: 10.09.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht summarisches Verfahren Frist: 10 Tage Frist von 10 Tagen ab Publikation
Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10
Publikationsnummer: UV02-0000005198, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 18.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 18.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen VFRK, Verein Freizeitrunde Kemptthal Klagende Partei: Beklagte Partei: VFRK, Verein Freizeitrunde Kemptthal CHE-112.107.792 c/o: Urs Keller Tösstalstrasse 136
- Eine Kopie der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 12. August 2025 wird dem Antragsgegner zugestellt.
- Dem Antragsgegner wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung des Antragsgegners und seine Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 69c ZGB i. V. m. Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
- Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem der Antragsgegner ein gültiges Domizil eintragen lässt.
- An den Antragsgegner ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen.
- Schriftliche Mitteilung an den Antragsgegner durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt und das Handelsregisteramt des Kantons Zürich, gegen Empfangsschein. Geschäftsnummer: EO250031-K Entscheiddatum: 13.08.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht summarisches Verfahren Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 07.09.2025
Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10,
Publikationsnummer: HR02-1005700643, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
VFRK, Verein Freizeitrunde Kemptthal, in Winterthur, CHE-112.107.792, Verein (SHAB Nr. 220 vom 11.11.2022, Publ. 1005602116).
Domizil neu:
c/o Urs Keller, Tösstalstrasse 136, 8400 Winterthur.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.