Auskünfte zu Verein Sterbehilfe
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Über Verein Sterbehilfe
- Verein Sterbehilfe hat den Sitz in Zürich und ist aktiv. Sie ist ein Verein und in der Branche «Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen» tätig.
- Verein Sterbehilfe hat 5 Personen im Management.
- Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 26.11.2024. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die gemeldete UID ist CHE-197.092.259.
- Es sind 10 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: A-Z Schneiderei Chivikina-Dietiker, BS24 Switzerland AG, CLEO AG.
Management (5)
neueste Vorstandsmitglieder
Beate Hecker,
Dr. Carlo Albert,
Torsten Benzin,
Dr. Roger Kusch
neuste Zeichnungsberechtigte
Beate Hecker,
Dr. Carlo Albert,
Torsten Benzin,
Dr. Roger Kusch,
Jakub Jaros
Geschäftsleitung
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
22.08.2012
Rechtsform
Verein
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.6.001.667-7
UID/MWST
CHE-197.092.259
Branche
Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen
Firmenzweck
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 entschieden, dass die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, von Staat und Gesellschaft zu respektieren sei. Bereits am 3. November 2006 hatte das Bundesgericht ähnlich entschieden. Diesen Respekt in der Schweiz und in Deutschland gesellschaftlich zu verankern, ist Hauptzweck des Vereins. Daneben steht der Verein Mitgliedern und Nichtmitgliedern in der Schweiz und in Deutschland bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebensendes beratend zur Seite. Würde und Selbstbestimmung am Lebensende dürfen nicht vom Geld abhängen. Der Verein erstellt für jedes Mitglied auf dessen Wunsch eine individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Er berät das Mitglied bei der Abfassung und unterstützt die Bevollmächtigten bei der Durchsetzung dieser Verfügung. Der Verein übernimmt jedoch keine Rechtsvertretung. Ein Mitglied, das zu Hause selbstbestimmt aus dem Leben scheiden will, kann beim Verein den Antrag auf Suizidassistenz stellen. Der Verein leistet Suizidassistenz gemäss Ethischen Grundsätzen, in denen die Voraussetzungen und die Durchführung festgelegt sind. Die Ethischen Grundsätze werden vom Vorstand mit einem Mehr von zwei Dritteln der Stimmenden beschlossen. Suizidassistenz gemäss Absatz 5 Satz 2 setzt voraus, dass die Freiverantwortlichkeit des oder der Suizidwilligen feststeht. Massgeblich hierfür ist zum einen das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15, Randnummern 240 ff. Zum anderen hat der deutsche Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Juli 2019 - 5 StR 132/18, Randnummer 21 entschieden, der oder die Suizidwillige müsse die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für die Entscheidung besitzen, ausserdem müssten die Mangelfreiheit des Suizidwillens sowie die innere Festigkeit des Entschlusses gegeben sein. Es dürften weder krankheits- oder intoxikationsbedingte Defizite noch Zwang, Drohung oder Täuschung vorliegen. Der Suizidentschluss dürfe nicht einer blossen depressiven Augenblicksstimmung entspringen. Der Verein lehnt Sterbetourismus als eine Belastung für die betroffenen Kantone ab. Der Verein pflegt Kontakte zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke, erstrebt keinen Gewinn und ist konfessionell neutral. Der Verein ist gegenüber Parteien neutral, die sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung engagieren.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Verein StHD
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Verein Sterbehilfe
Publikationsnummer: HR02-1006187527, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Verein Sterbehilfe, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 219 vom 10.11.2023, Publ. 1005881678).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hecker, Beate, deutsche Staatsangehörige, in Reutlingen (DE), Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift.
Publikationsnummer: HR02-1005881678, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Verein Sterbehilfe, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 192 vom 04.10.2021, Publ. 1005303757).
Statutenänderung:
21.10.2023.
Zweck neu:
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 entschieden, dass die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, von Staat und Gesellschaft zu respektieren sei. Bereits am 3. November 2006 hatte das Bundesgericht ähnlich entschieden. Diesen Respekt in der Schweiz und in Deutschland gesellschaftlich zu verankern, ist Hauptzweck des Vereins. Daneben steht der Verein Mitgliedern und Nichtmitgliedern in der Schweiz und in Deutschland bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebensendes beratend zur Seite. Würde und Selbstbestimmung am Lebensende dürfen nicht vom Geld abhängen. Der Verein erstellt für jedes Mitglied auf dessen Wunsch eine individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Er berät das Mitglied bei der Abfassung und unterstützt die Bevollmächtigten bei der Durchsetzung dieser Verfügung. Der Verein übernimmt jedoch keine Rechtsvertretung. Ein Mitglied, das zu Hause selbstbestimmt aus dem Leben scheiden will, kann beim Verein den Antrag auf Suizidassistenz stellen. Der Verein leistet Suizidassistenz gemäss Ethischen Grundsätzen, in denen die Voraussetzungen und die Durchführung festgelegt sind. Die Ethischen Grundsätze werden vom Vorstand mit einem Mehr von zwei Dritteln der Stimmenden beschlossen. Suizidassistenz gemäss Absatz 5 Satz 2 setzt voraus, dass die Freiverantwortlichkeit des oder der Suizidwilligen feststeht. Massgeblich hierfür ist zum einen das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15, Randnummern 240 ff. Zum anderen hat der deutsche Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Juli 2019 - 5 StR 132/18, Randnummer 21 entschieden, der oder die Suizidwillige müsse die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für die Entscheidung besitzen, ausserdem müssten die Mangelfreiheit des Suizidwillens sowie die innere Festigkeit des Entschlusses gegeben sein. Es dürften weder krankheits- oder intoxikationsbedingte Defizite noch Zwang, Drohung oder Täuschung vorliegen. Der Suizidentschluss dürfe nicht einer blossen depressiven Augenblicksstimmung entspringen. Der Verein lehnt Sterbetourismus als eine Belastung für die betroffenen Kantone ab. Der Verein pflegt Kontakte zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke, erstrebt keinen Gewinn und ist konfessionell neutral. Der Verein ist gegenüber Parteien neutral, die sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung engagieren.
Publikationsnummer: HR02-1005303757, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Verein Sterbehilfe, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 154 vom 11.08.2020, Publ. 1004955313).
Statutenänderung:
05.09.2021. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.].
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Schaube, Reinhold Johann Wilhelm, deutscher Staatsangehöriger, in Oststeinbek (DE), Mitglied des Vorstandes, Aktuar, mit Einzelunterschrift.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Albert, Dr. Carlo, von Naters, in Zürich, Mitglied des Vorstandes, Aktuar, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift].
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.