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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
22.10.2007
Löschung im Handelsregister
16.08.2019
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Riehen
Handelsregisteramt
BS
Handelsregister-Nummer
CH-290.1.015.958-6
UID/MWST
CHE-113.880.179
Branche
Reinigung von Gebäuden
Firmenzweck
Dachreinigung + -beschichtung, Haussanierung aller Art, Hofsanierung, Hausentrümpelung, Schrott u. Metalle.
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Ultra-Clean, L. Mettbach
Publikationsnummer: HR03-1004697384, Handelsregister-Amt Basel-Stadt, (270)
Ultra-Clean, L. Mettbach, in Riehen, CHE-113.880.179, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 92 vom 14.05.2009, S.7, Publ. 5019558).
Domizil neu:
Rechtsdomizil eingebüsst. Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die ihm zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
Publikationsnummer: BH07-0000000905, Handelsregister-Amt Basel-Stadt
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB - 09.07.2019 Meldungsnummer: Kanton: BS Publizierende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse
- Es fällt in Betracht:
- Das Einzelunternehmen Ultra-Clean, L. Mettbach hat ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht mehr erreichbar. 2. Mit wegen Unzustellbarkeit returniertem Einschreiben vom 23.05.2019 und Publikation vom 04.06.2019 im Schweizerischen Handelsamtsblatt ist der Geschäftsinhaber aufgefordert worden, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden oder schriftlich zu bestätigen, dass das im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. 3. Bis zum 08.07.2019 wurde dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Verfügung:
- Das Einzelunternehmen Ultra-Clean, L. Mettbach wird unter Streichung des Rechtsdomizils von Amtes wegen gelöscht. 2. Die Gebühren für das amtliche Verfahren und die Handelsregistereinträge werden angesetzt auf CHF 303. 3. Wegen Nichtbefolgung der Anmeldepflicht wird dem Geschäftsinhaberin eine Ordnungsbusse von CHF 250 auferlegt. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt Spiegelgasse 12 4001 Basel Rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Anmeldestelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 08.08.2019
Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse: Appellationsgericht Basel-Stadt als Verwaltungsgericht,
Bäumleingasse 1, 4001 Basel
- Das Einzelunternehmen Ultra-Clean, L. Mettbach hat ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht mehr erreichbar. 2. Mit wegen Unzustellbarkeit returniertem Einschreiben vom 23.05.2019 und Publikation vom 04.06.2019 im Schweizerischen Handelsamtsblatt ist der Geschäftsinhaber aufgefordert worden, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden oder schriftlich zu bestätigen, dass das im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. 3. Bis zum 08.07.2019 wurde dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Verfügung:
Publikationsnummer: BH02-0000000782, Handelsregister-Amt Basel-Stadt
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 153 HRegV Publikationsdatum: SHAB - 04.06.2019 Meldungsnummer: Kanton: BS Publizierende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse
Bemerkungen: Bei Säumigkeit verfügt das Handelsregisteramt gegen den Geschäftsinhaber eine Ordnungsbusse bis CHF 500 (Art.